Schlecker-Prozess: Verurteilungen wegen Bankrott

UPDATE: Keine Restschuldbefreiung für Anton Schlecker

Update vom 27.01.2018: Anton Schlecker wird vorerst keine Restschuldbefreiung erhalten. Grund dafür ist seine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Bankrotts. Beim Bankrott handelt es sich um eine der Straftaten, die eine Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen, wenn ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Anton Schlecker hat rund 23.000 Gläubiger. Davon hat theoretisch jeder, der seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat, das Recht, den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Der Antrag kann jedoch nicht vom Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht gestellt werden. Um dem Gläubigerantrag zuvorzukommen, hat Anton Schlecker jetzt selbst den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgezogen.

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Regelinsolvenz als Einzelunternehmer

Anton Schlecker hat nach der Insolvenz seines Unternehmens Schulden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Er hatte sein Firmen-Imperium nämlich als Einzelunternehmen geführt. Hier besaß er nicht die Pflicht, den Jahresabschluss des Unternehmens offenzulegen, wie etwa bei einer GmbH. So konnte die Konkurrenz ihm nicht “in die Bücher schauen”. Doch der große Nachteil: Die Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem Privatvermögen.

Doch selbst der enorme Schuldenberg von einer Milliarde Euro wäre für sich genommen kein Hindernis, die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren zu erreichen. Auf die Höhe der Schulden oder die Anzahl der Gläubiger kommt es nicht an. Bei Rückzahlung von 35% der Schuldensumme zurückzahlen, also rund 350 Millionen Euro, wäre sogar eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich gewesen. Einzig die Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat steht der Restschuldbefreiung im Wege.

Hier geht es weiter mit dem ursprünglichen Beitrag vom 27.11.2017:

Gründer und seine Kinder wegen Insolvenzstraftaten verurteilt

Das Urteil gegen den ehemaligen Drogeriekönig Anton Schlecker steht fest. Der 73-Jährige muss nicht hinter Gitter. Er erhält aber eine zweijährige Bewährungsstrafe. Seine Kinder, die ebenfalls wegen Insolvenzstraftaten angeklagt waren, müssen aber ins Gefängnis.

Der Katalog der Vorwürfe war lang. Im Mittelpunkt stand der Straftatbestand des vorsätzlichen Bankrotts. Die Staatsanwaltschaft warf Anton Schlecker vor, bereits im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz Geld im großen Stil auf Seite geschafft zu haben. Dies geschah laut Staatsanwaltschaft zu einem Zeitpunkt, an dem Anton Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit bereits erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Dafür, dass er Geld beiseite schaffte, das eigentlich zur Befriedigung der Gläubiger dienen müsste, wurde Anton Schlecker nun verurteilt.

Rechtsform des Schlecker-Imperiums

Als Patriarch leitete Anton Schlecker seine Firma als eingetragener Kaufmann (e.K.) selbst. Diese Rechtsform ermöglichte ihm verschleierte Aktionsmöglichkeiten, allerdings mit dem großen Nachteil der privaten Haftung mit dem kompletten Privatvermögen. Folglich gilt Anton Schlecker nach der Pleite als mittellos. Seine Ehefrau Christa besitzt jedoch ein beträchtliches Vermögen.

Gerade bei Unternehmensinsolvenzen ist es nicht ungewöhnlich, dass bei komplexeren Unternehmensgeflechten im Anschluss an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens um das Thema der Insolvenzverschleppung gestritten wird.  Durch die rechtzeitige Umwandlung seines Unternehmens in eine GmbH hätte er sein privates Vermögen aus der Insolvenz heraushalten können.

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Insolvenzprozess gegen Anton Schlecker

Die Schulden von Schlecker betrugen nach der Insolvenz über eine Millionen Euro.

Nachdem eine der größten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Nachkriegsgeschichte eingeleitet wurde, kam Schlecker nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Juli 2012 das Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker seine Familienmitglieder ein. Der hierfür ausschlaggebende Verdacht lag auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott. Konkret ging es um rund 16 Millionen Euro, die Schlecker vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters und somit der Gläubiger beiseite geschafft hatte. Die Gläubiger hatten insgesamt über eine Milliarde an ausstehenden Forderungen angemeldet, auf die sie aber fast gänzlich verzichten müssen.

Strafe für Schleckers Kinder

Etwa zwei Drittel der Summe, die der Insolvenzmasse entzogen wurde, ging an Schleckers Kinder. Diese besaßen eine eigene Firma und stellten Schlecker überhöhte Summen in Rechnung. Noch schlimmer wog der Vorwurf, dass sie sich aus dieser Firma eine Summe von sieben Millionen Euro auszahlen ließen und nur zwei Tage später die Insolvenz anmeldeten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Kinder damit bewusst die Insolvenz Ihres Unternehmens herbeigeführt haben, was den Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts erfüllt.

Die Vorgeschichte: Schlecker – das einstige Drogerieimperium

Anton Schlecker e.K. (eingetragener Kaufmann) war ein Unternehmen mit gewerblichem Schwerpunkt im Drogeriebereich. Mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen (Donau) wurde das Unternehmen 1975 von Anton Schlecker gegründet. Das Einzelunternehmen galt gemessen an seinen Milliardenumsätzen – zu besten Zeiten knapp 7 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr – und an seinen knapp 36.000 Mitarbeitern als einstiger Gigant in der hiesigen Drogeriebranche, der auch international Fuß fassen konnte.

Doch dann kam das Aus. Begleitet von hohen Unternehmensverlusten gipfelte die Geschichte der Drogeriekette in einer der spektakulärsten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Handelsgeschichte.

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Die Insolvenz 2012: Schlecker – eine der aufsehenerregendsten Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Jahrzehnte

Anfang 2012 war es so weit. Begleitet durch eine enorm mediale Berichterstattung musste die Drogeriemarkt-Kette Schlecker Insolvenz anmelden.

Betroffen waren neben dem Mutterkonzern Anton Schlecker e.K. mit dem alleinigen Inhaber Anton Schlecker auch die Konzerntöchter „Schlecker XL GmbH“ & „Schlecker Home Shopping GmbH“. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde beim Amtsgericht Ulm am 23. Januar 2012 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich am 28. März 2012 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Arndt Geiwitz bestellt.

Mitte des Jahres erfolgte die zuvor durch den Gläubigerausschuss beschlossene Zerschlagung der insolventen Drogeriemarkt-Kette Schlecker. Unmittelbar nach der Schließung der Schlecker-Filialen folgte die Auflösung des bekannten Tochterunternehmens „Ihr Platz“. Dieses stellte Ende Januar 2012 ebenfalls einen Insolvenzantrag.

Mit der Insolvenz und den Filialschließungen gingen unangenehme Konsequenzen für die Mitarbeiter einher. Insgesamt verloren mehr als 25.000 Mitarbeiter in mehreren Schließungswellen ihre Jobs. Betroffen waren vor allem weibliche Mitarbeiter, die medial als die sog. „Schlecker-Frauen“ bekannt wurden.

Die Steuervorwürfe: Steuernachforderungen auf rund 68 Millionen € sollen erhoben werden

Der Strafprozess ist nur eine der juristischen Folgen der Insolvenz. Wie durch Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel Online“ über ein Schreiben des Finanzamts bekannt wurde, soll die Familie Schlecker 68 Millionen Euro nicht versteuert haben. Das Finanzamt Ehingen soll auf diesen Betrag nun Steuernachforderungen auf Kapitalerträge erheben. Das Schreiben des Finanzamts soll gerade noch rechtszeitig Ende 2016 zugestellt worden sein, bevor die Ansprüche verjährt wären.

Die Hintergründe der Steuervorwürfe: Möglicherweise nicht versteuerte verdeckte Gewinnausschüttungen

Laut Spiegelinformationen waren Meike und Lars Schlecker bis 2012 in Gesellschafterpositionen eines Logistik- und Dienstleistungsunternehmens namens „LDG mbH“ tätig. Hauptkunde der LDG mbH soll Anton Schlecker gewesen sein. Als dieser mit seinem Unternehmen in die finanzielle Schieflage geriet, sollen seine beiden Kinder ihrem Vater über das besagte Unternehmen dem Augenschein nach ein Darlehen in Höhe von über 50 Millionen Euro gewährt haben. Darüberhinaus stand Anton Schlecker bereits mit 18 Millionen Euro in der Schuld. Diese sollen aus „Werkleistungen“ der LDG mbH resultieren, die Anton Schlecker beanspruchte, aber nie vergütet haben soll.

Nach Angaben von „Spiegel Online“ vertritt die Finanzbehörde die Ansicht, dass es sich bei dem Gesamtbetrag von 68 Millionen Euro nicht um einen echten Kredit handelt. Vielmehr wäre in ihm eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ zu sehen, die die Kinder von Anton Schlecker in ihrer Funktion als Gesellschafter privat an ihren Vater weitergereicht haben sollen. Solche Gewinnausschüttungen unterliegen der Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %. Die Zahlung „erfolgte bisher nicht“ wie es laut „Spiegel Online“ in dem Schreiben des Finanzamts heißt.

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