Die Insolvenz 2012: Schlecker – eine der aufsehenerregendsten Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Jahrzehnte
Anfang 2012 war es so weit. Begleitet durch eine enorm mediale Berichterstattung musste die Drogeriemarkt-Kette Schlecker Insolvenz anmelden.
Betroffen waren neben dem Mutterkonzern Anton Schlecker e.K. mit dem alleinigen Inhaber Anton Schlecker auch die Konzerntöchter „Schlecker XL GmbH“ & „Schlecker Home Shopping GmbH“. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde beim Amtsgericht Ulm am 23. Januar 2012 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich am 28. März 2012 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Arndt Geiwitz bestellt.
Mitte des Jahres erfolgte die zuvor durch den Gläubigerausschuss beschlossene Zerschlagung der insolventen Drogeriemarkt-Kette Schlecker. Unmittelbar nach der Schließung der Schlecker-Filialen folgte die Auflösung des bekannten Tochterunternehmens „Ihr Platz“. Dieses stellte Ende Januar 2012 ebenfalls einen Insolvenzantrag.
Mit der Insolvenz und den Filialschließungen gingen unangenehme Konsequenzen für die Mitarbeiter einher. Insgesamt verloren mehr als 25.000 Mitarbeiter in mehreren Schließungswellen ihre Jobs. Betroffen waren vor allem weibliche Mitarbeiter, die medial als die sog. „Schlecker-Frauen“ bekannt wurden.
Die Steuervorwürfe: Steuernachforderungen auf rund 68 Millionen € sollen erhoben werden
Der Strafprozess ist nur eine der juristischen Folgen der Insolvenz. Wie durch Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel Online“ über ein Schreiben des Finanzamts bekannt wurde, soll die Familie Schlecker 68 Millionen Euro nicht versteuert haben. Das Finanzamt Ehingen soll auf diesen Betrag nun Steuernachforderungen auf Kapitalerträge erheben. Das Schreiben des Finanzamts soll gerade noch rechtszeitig Ende 2016 zugestellt worden sein, bevor die Ansprüche verjährt wären.
Die Hintergründe der Steuervorwürfe: Möglicherweise nicht versteuerte verdeckte Gewinnausschüttungen
Laut Spiegelinformationen waren Meike und Lars Schlecker bis 2012 in Gesellschafterpositionen eines Logistik- und Dienstleistungsunternehmens namens „LDG mbH“ tätig. Hauptkunde der LDG mbH soll Anton Schlecker gewesen sein. Als dieser mit seinem Unternehmen in die finanzielle Schieflage geriet, sollen seine beiden Kinder ihrem Vater über das besagte Unternehmen dem Augenschein nach ein Darlehen in Höhe von über 50 Millionen Euro gewährt haben. Darüberhinaus stand Anton Schlecker bereits mit 18 Millionen Euro in der Schuld. Diese sollen aus „Werkleistungen“ der LDG mbH resultieren, die Anton Schlecker beanspruchte, aber nie vergütet haben soll.
Nach Angaben von „Spiegel Online“ vertritt die Finanzbehörde die Ansicht, dass es sich bei dem Gesamtbetrag von 68 Millionen Euro nicht um einen echten Kredit handelt. Vielmehr wäre in ihm eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ zu sehen, die die Kinder von Anton Schlecker in ihrer Funktion als Gesellschafter privat an ihren Vater weitergereicht haben sollen. Solche Gewinnausschüttungen unterliegen der Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %. Die Zahlung „erfolgte bisher nicht“ wie es laut „Spiegel Online“ in dem Schreiben des Finanzamts heißt.
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