GmbH/UG Insolvenz: Die Folgen der Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Vermögenslosigkeit für den Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist anders als ein Gesellschafter das von einer privaten Haftung potentiell am meisten betroffene Organ einer GmbH/UG. Kommt eine GmbH oder UG in finanzielle Schieflage, stellt er einen Insolvenzantrag.
Einstellung des UG/GmbH Insolvenzverfahrens mangels Masse
Das Insolvenzverfahren wird mangels Masse eingestellt, wenn der vom Gericht einberufene Insolvenzverwalter im Verfahren feststellt, dass das Vermögen nicht zur Tragung der Verfahrenskosten ausreicht. Diese endgültige Feststellung kann erst Monate, sogar vielfach Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen werden. In diesem Fall kommt es zu einer Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (§ 207 InsO). Diese hat zur Folge, dass die GmbH / UG aus dem Handelsregister gelöscht wird und nicht mehr existiert (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG).
Inhalt dieser Seite:
- GmbH/UG insolvent: Die Folgen der Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Vermögenslosigkeit
- Einstellung des UG/GmbH Insolvenzverfahrens mangels Masse
- Einstellung des Insolvenzverfahrens ist für Geschäftsführer überraschend
- Keine private Haftung des Geschäftsführers durch die Einstellung der GmbH/UG Insolvenz
- Einstellung lässt private Haftübernahmen für die GmbH/UG nicht erlöschen
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Schönen guten Tag.
Meine Ug ist leider in Schieflage geraten.
Jetzt möchte ich wegen Vermögenslosigkeit die Firma schließen. Es sind noch offene Forderungen. Müss ich Privat dafür haften? Hätte eine Insolvenz private Folgen?
Gruß Schulz
Sehr geehrter Fragesteller,
hier käme es darauf an, ob die Pflichten des Geschäftsführers im Vorfeld der Zahlungsunfähigkeit beachtet worden sind.
Grundsätzlich kommt es leider recht häufig zu einer privaten Haftbarkeit des Geschäftsführers, etwa wegen Insolvenzverschleppung.
Es wäre im Einzelfall zu prüfen, ob dies auch in Ihrem Fall gegeben ist.
Gerne können Sie dazu unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Fordern Sie einfach einen Termin über unser Kontaktformular an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht