Inkasso: Abzocke mit System

Geldbuße für unseriöses Inkassounternehmen

Erst kürzlich war Rechtsanwalt Ghendler im Verbrauchermagazin „Volle Kanne“ im ZDF zu Gast (Hier können Sie den Beitrag in voller Länge sehen). Im Rahmen einer Diskussion um überhöhte Inkassogebühren klärte er über berechtigte und unberechtigte Forderungen auf und warnte vor den schwarzen Schafen der Branche. Ein solches wurde vom Amtsgericht München verurteilt (Az.: 1123 OWi 231 Js 242208/15). Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Geschäftsführerin des Inkassobüros muss nun eine Geldbuße in Höhe von 1250 € zahlen.

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Amtsgericht München verurteilt Inkassobüro

Bild von einem Besprechungsraum

Viele Schuldner zahlen unseriösen Inkassounternehmen viel zu hohe Zahlungen aus Angst vor einem gerichtlichen Mahnbescheid.

Nachdem sich mehrere Betroffene wegen der Zahlungsaufforderungen des Unternehmens beschwert hatten, erstattete das AG München Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Diese leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erließ einen Bußgeldbescheid. Die Geschäftsführerin des Unternehmens legte hiergegen Einspruch ein,  über welchen das Amtsgericht München Ende Oktober entschied. Dem Inkassobüro wurde eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen vorgeworfen. Im konkreten Fall sollen gesetzlich geregelte Informationspflichten nicht erfüllt worden sein. So fehlte es nicht nur an einer Darstellung des Sachverhaltes, es wurde außerdem nicht erklärt, warum die Forderung besteht. Außerdem fehlten Angaben zu Art, Höhe und Grund der geforderten Inkassovergütung. Das Urteil sah für jedes der 25 ungesetzlichen Mahnschreiben eine Buße von 50 € vor. Dem Inkassobüro drohen außerdem aufsichtsrechtliche Maßnahmen.

Verbesserter Verbraucherschutz

Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 01.11.2014 wurde die Position der Verbraucher gestärkt.
Vorgeschrieben sind nun detaillierte Informations- und Darlegungspflichten, es wurden außerdem neue Bußgeldtatbestände eingeführt, sowie eine Erhöhung des Bußgeldrahmens vorgenommen. Trotzdem gibt es weiterhin unseriöse Unternehmen, die Schuldner mit unübersichtlichen Zahlungsaufforderungen unter Druck setzen.

Die Masche der Inkassohaie

Unseriöse Inkassounternehmen nutzen oft die verzweifelte Lage von Schuldnern aus, indem sie eine Drohkulisse aus Mahnungen und Inkassobriefen aufbauen. Die Angst vor einem gerichtlichen Mahnbescheid bewegt viele zu einer Zahlung, die oft nicht nur viel zu hoch, sondern in manchen Fällen völlig unberechtigt ist. Manche Inkassobüros konzentrieren sich hierbei auf die sogenannte „zweite Ernte“. Sie berechnen weitaus mehr als die gesetzlichen Regelungen zulassen, verlangen eine Vernunftappellgebühr, Kontoführungsentgelte oder Gebühren für die Ratenzahlungsvereinbarung. Für derartige Gebühren gibt es keine rechtliche Grundlage. Andere Inkassounternehmen hingegen stützen ihre Forderungen auf Verträge, die der Schuldner niemals geschlossen hat.

Verbraucher zur Achtsamkeit angehalten

Deswegen empfiehlt es sich, Inkassoschreiben genauestens zu überprüfen, beziehungsweise überprüfen zu lassen. Nicht nur auf die verlangten Gebühren hin, sondern auch auf das Bestehen der Grundforderung. Erscheint Ihnen ein Schreiben unseriös, weil die Informations- und Darlegungspflichten nicht eingehalten wurden oder bizarre Kostenaufstellungen enthalten sind, konsultieren Sie einen Anwalt oder wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale. Weiterführende Informationen zum Thema Inkasso und wie Sie gegen unberechtigte oder erhöhte Forderungen vorgehen können, finden Sie hier.

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6 Kommentare
  1. Dieter S.
    says:

    Guten Tag

    Ich habe ein Problem mit der System Inkasso, folgendes ist passiert sie versuchen eine Summe der Pearl GmbH aus 2014 beizutreiben, dass dort eine Forderung offen sein kann aus meiner Vergangenheit ist möglich. Leider kann ich es aufgrund einer Insolvenz in die ich 2013 gehen musste und meine Firma schließen musste, nicht mehr zurückverfolgen! Aufgrund nicht mehr existierender Unterlagen die bei dem Insolvenzverwalter gelandet sind. Mittlerweile fordert die System Inkasso 570 € von mir im Auftrag der Pearl GmbH. Auf meine Bitte mir doch die Grundforderung der Firma Pearl mitzuteilen und die Aufschlüsselung der zusätzlichen Kosten die die Summe von 570 € am Ende ergeben und mir eine Bevollmächtigung Beauftragung seitens Pearl vorzulegen, würde dies allumfassend verweigert mit der Begründung, man hätte einen Titel und bräuchte mir keine weiteren Auskünfte erteilen entweder zahlen oder weitere Schritte werden eingeleitet. Täuscht mich das Gefühl dass sowas insgesamt sittenwidrig ist im Geschäftsleben ich zahle mittlerweile Raten von 30 € im Monat um erst einmal Ruhe zu haben habe noch versucht einen Vergleich zu schließen indem ich zusätzlich zu den schon geleisteten raten also bisher zweimal 30 € weitere 400 € auf die Gesamtsumme von 570 € als Vergleich anzubieten, auch das wurde seitens der System Inkasso verweigert. Im Angesicht dessen fühle ich mich im Moment etwas hilflos vielleicht findet sich noch jemand zu einem informellen Austausch danke sehr.

    D. S.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      erstmal wäre zu klären, ob wirklich ein Titel vorliegt. Anderenfalls ist jedenfalls mit einer zwangsweisen Eintreibung der Forderung nicht zu rechnen. Liegt kein Titel vor, können Sie die Erfüllung der Forderung verweigern, indem Sie sie bestreiten und den Nachweis hierüber verlangen. Sollte eine Androhung hinsichtlich eines Eintrags bei der Schufa erfolgen, so ist dies nicht zulässig, wenn Sie die Forderung bestritten haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Steffen H.
    says:

    Guten Tag,
    leider habe ich Probleme mit ein Inkasso Büro EWD Köln. Mein Stromanbieter Immergrün 365 AG verlangte von mir eine Schlussrechnung die nicht den Vertragsbedingungen entspricht. Auf meinen Widerspruch wurde nicht oder falsch reagiert. Das ging so immer hin und her und ich habe der falschen Rechnung immer widersprochen. Dann kam ein Schreiben wo mir dargelegt wurde das man die Verbrauchseinheiten zu einen bestimmten Datum 12.11.2018 und die Grundgebühr an einen anderen Datum 08.08.2018 erhöht hat und mir dieses mitgeteilt hat. Die Einheit um ca. 25 Prozent und die Grundgebühr um ca. 600 Prozent ! Ich versichere das ich nie Schreiben mit Preiserhöhungen bekommen habe. Sonst hätte ich garantiert gekündigt. Das ich 2 Schreiben übersehen haben soll !? Laut Info aus dem Netz ist die Immergrün 365 AG für solche Machenschaften bekannt. Ich habe die 365 AG Immergrün aufgefordert mir den Beweis zu erbringen das ich die Schreiben erhalten habe. Ab da wurde auf meine Anfragen, Widersprüchen etc. nicht mehr reagiert und immer wieder Zahlungsaufforderungen und Mahnungen geschickt. Diese habe ich immer Widersprochen und um eine richtige Rechnung laut meines Vertrages vom 01.10.2017 gebeten. Ich erklärte das ich bereit bin, meinen Verbrauch zu zahlen aber nur nach richtiger Rechnungsstellung. Dann kam Post von dem Inkassobüro EWD aus Köln. Ich habe das Schreiben ordnungsgerecht beantwortet. Ich habe dem Inkassobüro alles schriftlich dargelegt und um Klärung mit der 365 AG Immergrün gebeten. Ich habe die Forderungen widersprochen. Der Widerspruch bezog sich auf die Hauptforderung, den Inkassogebühren, Verzugskosten etc. Ich habe darauf hingewiesen das ich bereits der Hauptforderung widersprochen habe und da ich bisher keine ordnungsgerechte Abrechnung habe kann ich mich auch nicht im Verzug befinden. Da es sich um eine bestrittene Rechnung handelt, ist laut Grundsatz auch kein Inkassobüro dafür einzuschalten. Ich habe darauf aufmerksam gemacht das eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf. Ebenso habe ich auf die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die Erteilung eines Mahnbescheides von mir vollständig widersprochen wird.
    Die Antwort vom Inkassobüro war das man auf die Forderung weiterhin bestand. Ich habe erneut Widerspruch eingelegt und um die Richtigstellung der Rechnung gebeten. Ich habe darauf hingewiesen das ich nicht zahlungsunwillig bin und nach erfolgten ordnungsgerechten Rechnung die Zahlung vornehmen werde. Ich habe darauf hingewiesen das sich im Schreiben Widersprüche zwischen den Aussagen der Mandantin und der EWD besteht. Welche habe ich nicht erwähnt. ( Inkasso sagt Preiserhöhungen sind per Mail gekommen, da die 365 AG ein reiner Online Anbieter ist. Aber bei der 365 AG ist eindeutig zu sehen das diese als Brief deklariert sind. Die Schlussrechnung soll korrekt sein und wenn ich behaupte der Zählerstand sei falsch, soll ich den Netzbetreiber befragen. Es hat nichts mit dem Zählerstand zu tun. Dieser wurde von der 365 AG einfach ohne Anfrage selber viel zu hoch geschätzt und von mir widersprochen und zum Vertragsende an die Netzgesellschaft und an die 365 AG gemeldet. Danach war dieses das einzige richtige an der Rechnung, aber nur weil ich diesen gemeldet habe. Des weiteren soll ich des mehrfach von der 365 AG aufgeklärt worden sein und man habe da nichts mehr dazu zu fügen. Was die Aufklärung sein soll ?? ) Das deutet eindeutig darauf hin das die EWD sich nicht mit Ihrer Mandantin zusammen gesetzt hat und nur mit weiteren Drohungen ihr Geld haben will.
    Nach erneuten Widerspruch auf diese Forderung habe ich jetzt ein Schreiben vorzuliegen wo mit dem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht wird. Es wird eine auf eine Regelung des §4 Absatz 5 Einführungsgesetzes hingewiesen, dass Inkassokosten normiert sind. Urteile vom Gericht wonach Inkassokosten als weiterer Verzugsschaden erstattungsfähig sind.
    Nun meine Frage wie soll ich jetzt reagieren ?
    Einfach noch mal einen Widerspruch machen und auf mein 1. Schreiben verweisen oder einfach abwarten ?
    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen wie soll ich diesen widersprechen ?
    Soll ich komplett widersprechen oder nur einen Teil ?
    Ich müsste ja und bin auch willig und habe diese auch bekundet gegenüber der 365 AG und dem Inkassobüro die Endrechnung soweit sie mal ordnungsgerecht vorliegt, begleichen.
    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen dürfen dann die Kosten des Inkassobüros mit auf der Forderung sein ?
    Ich habe nämlich gelesen das Inkassogebühren nicht auf der Forderung sein dürfen.
    Oder kann es sein das die Inkassofirma dieses an einen RA weiterleitet, weil der Gebühren einfordern können ?
    Ich glaube nicht das noch eine friedliche Lösung zu finden ist.
    Würden Sie oder Ihre Kanzlei mir behilflich sein so weit dieses nötig wäre ?
    Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung habe aber 150 Euro selber zu tragen.
    Kann ich eigentlich meine sämtlichen Kosten in einen gerichtlichen Verfahren mit einfließen lassen und der Gegenpartei in Rechnung stellen.
    Ich weise nochmals darauf hin das ich mich im Recht befinde und zahlungswillig bin, soweit die Rechnung ordnungsgerecht ist.
    Als Zeuge benenne ich Herrn Klaus Dieter Kücker der automatisch auch jede Mail der 365 Ag erhalten hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen Kücker

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Kücker,

      vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Aufgrund des umfangreichen Sachverhaltes kann ich Ihre Frage leider in diesem Rahmen nicht beantworten. Eine solche Beratung im Einzelfall ist leider nur im Rahmen eines Mandats möglich, ich bitte Sie dafür um Verständnis.
      Zudem kann unsere Kanzlei leider aktuell aus Kapazitätsgründen keine Fälle im Bereich Inkasso-Abwehr bearbeiten. Daher müssten Sie sich an einen anderen Anwalt wenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Andrea M.
    says:

    Guten Tag,
    ich habe eine bereits eingelöste EC-Zahlung versehentlich zurückgegeben und den Fehler nicht gemerkt (sollte eine andere Lastschriftrückgabe sein). 5 Wochen später teilte man mir mit, die Forderung sei abgetreten und man habe eine Adressnachfrage bei der Bank machen müssen. Zwei Fragen dazu: Muss man bei einer abgetretenen Forderung Inkassokosten bezahlen? Und muss ich die Adressrecherche bezahlen, obwohl ich bei dem Händler eine Kundenkarte mit meiner vollständigen Anschrift beantragt und erhalten habe? Ein Blick in den PC hätte genügt, so will man 17,80 EUR für die Adressnachfrage. Vielen Dank für Ihre Antwort.
    MfG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Milui,

      in der Tat kann es gut sein, dass das Inkassobüro seiner Pflicht zur Schadensminderung hier nicht nachgekommen ist, da eine Adressermittlung nicht notwendig war.
      Leider kann unsere Kanzlei jedoch aktuell keine Fälle der Abwehr unberechtigter Inkasso-Forderungen übernehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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