Erfährt mein Arbeitgeber von der Einleitung meines Insolvenzverfahrens?

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    Erfährt mein Arbeitgeber von der Einleitung meines Insolvenzverfahrens?

    Das Insolvenzverfahren wirkt auf viele betroffene Schuldner und Schuldnerinnen abschreckend, obwohl es eine sehr praktische Lösungsalternative darstellt, um aus einer finanziellen Schieflage schuldenfrei hinauszugelangen.

    Die Beratungspraxis zeigt oftmals auf, dass viele Schuldner und Schuldnerinnen Angst davor haben, dass die Familie, die Freunde und durchaus auch der Arbeitgeber von der Schuldensituation und auch von der Insolvenz erfahren werden.

    Wenn Sie die Einleitung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt haben, wird mit der Verfahrenseröffnung eine Veröffentlichung in amtlichen Verzeichnissen durch das Insolvenzgericht vorgenommen. Allerdings erfahren die wenigsten Arbeitgeber durch diesen Vermerk in den amtlichen Verzeichnissen von Ihrer Insolvenz, da kaum ein Arbeitgeber kontrolliert und recherchiert, ob seine Angestellten das Insolvenzverfahren eingeleitet haben.

    Nachdem Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt haben und das Verfahren daraufhin eröffnet wird, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der Ihnen dann zugeteilt wird. Der Insolvenzverwalter kümmert sich fortan um die Abwicklung aller wesentlichen Schritte der Durchführung Ihres Insolvenzverfahrens. Selbstredend geschieht dies mit Ihrer Unterstützung, da Sie im Insolvenzverfahren Informations- und Mitwirkungspflichten beachten und erfüllen müssen. Andernfalls droht Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung.

    Eine wesentliche Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, Ihr pfändbares Einkommen festzustellen, einzuziehen und zu verteilen. Genau hier verbirgt sich dann der Grund, warum Ihr Arbeitgeber von dem Insolvenzverfahren erfährt. Wenn nämlich pfändbares Einkommen Ihrerseits vorhanden sein sollte, ist Ihr Arbeitgeber dann dazu verpflichtet, dieses Einkommen an den Insolvenzverwalter monatlich abzuführen. Somit wird Ihr Arbeitgeber durch Ihren Insolvenzverwalter über die Einleitung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kenntnis gesetzt.

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    Informiert der Insolvenzverwalter zwingend Ihren Arbeitgeber?

    Ihr Insolvenzverwalter kann das pfändbare Einkommen auch von Ihnen direkt einfordern. Im Rahmen dieser Vorgehensweise würde Ihr Arbeitgeber nicht zwingend von der Insolvenz erfahren. Allerdings liegt diese Entscheidung allein im Ermessen des zuständigen Insolvenzverwalters! Sie können Ihn lediglich im Rahmen des persönlichen Gesprächs darauf hinweisen und darum bitten.

    Stellt die Insolvenz einen Kündigungsgrund dar?

    Insbesondere die Sorge des Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Insolvenz lässt viele Schuldner und Schuldnerinnen von der Einleitung eines Verfahrens zunächst abschrecken.

    Die Einleitung des Insolvenzverfahrens stellt in aller Regel aber keinen Kündigungsgrund dar!

    Zu den Ausnahmekonstellationen beraten wir Sie gerne im Rahmen unserer kostenfreien telefonischen Erstberatung.

    Tipp: Unseren Erfahrungen gemäß kann es durchaus von Vorteil sein, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber offen und ehrlich gegenübertreten. Dies hängt häufig natürlich wieder vom Einzelfall ab. Im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs können Sie Ihren Arbeitgeber allerdings über Ihre finanzielle Situation informieren und darauf hinweisen, dass Sie sich bereits professionelle Unterstützung beispielsweise in Form einer spezialisierten Anwaltskanzlei genommen haben, um Ihre finanzielle Situation neu zu ordnen und zu bewältigen. Viele Arbeitgeber reagieren hierauf positiver als wenn Sie durch die Kontaktaufnahme des Insolvenzverwalters überrascht werden.

    Kann Ihr Arbeitgeber auch von Ihrer Schuldensituation erfahren, wenn Sie kein Insolvenzverfahren einleiten?

    Wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, werden Ihre Gläubiger nach einem fruchtlos verlaufenen Mahnverfahren weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten. Dies geschieht dann zunächst durch die Erwirkung eines gerichtlichen Titels gegen Sie.

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    Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Schuldnern schnell und kompetent helfen.

    Mit dem gerichtlichen Titel haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit Ihr Konto sowie Ihren Lohn zu pfänden. Sind Banken unter Ihren Gläubigern vorhanden, kann es durchaus auch sein, dass Sie im Rahmen der Kreditverträge eine Lohnabtretung unterschrieben haben. Sobald Ihre Gläubiger dann vollstrecken, ist Ihr Arbeitgeber zur Überweisung des pfändbaren Teils Ihres Einkommens verpflichtet. Durch die Lohnabtretung oder Lohnpfändung erfährt Ihr Arbeitgeber dann von Ihrer finanziellen Schieflage durch die Maßnahmen Ihrer Gläubiger.

    So kann Ihr Arbeitgeber auch ohne die Einleitung eines Insolvenzverfahrens von Ihrer finanziellen Schieflage erfahren.

    Tipp: Betrachten Sie Ihre Schuldensituation im Gesamten sachlich und nüchtern. Treffen Sie aufgrund dieser Betrachtung vor allem frühzeitig eine Entscheidung für die weitere persönliche Vorgehensweise. Wenn Sie frühzeitig erkennen, dass die Situation sich immer weiter zuspitzen wird, können Sie sich vorbereitend durch eine spezialisierte Stelle beraten und betreuen lassen und somit Unannehmlichkeiten unter Umständen durch Ihr frühzeitiges Handeln vermeiden.

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    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Erfährt mein Arbeitgeber von der Einleitung meines Insolvenzverfahrens?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    22 Kommentare
    1. Thomsen
      says:

      Hallo,
      wird bei einer ZWEITEN Privatinsolvenz die Laufzeit auf 5 Jahre erhöht. Oder bleibt es bei 3 Jahren bei Antrag 2021.
      Danke für Ihre Antwort

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Ratsuchender,

        falls ich Sie richtig verstehe, heben Sie auf die in § 287 Abs. 2 S. 2 InsO genannte Frist ab. Diese dürfte für Sie grundsätzlich nicht gelten. Denn diese gilt nur für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren wegen eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags zur Restschuldbefreiung führte.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Frau . M.
      says:

      Hallo ich bin Stellvertretende Marktleitung und habe als jeden Tag mit Geld zu tun. Nun habe ich Angst wenn ein Insolvenz verfahren beantragt das mich mein Geschäftkündigt oder das wenn irgendwo dann Geld oder sowas fehlt das es dann heißt ich wars.
      Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber schon über 4 Jahre

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        danke für Ihre Frage. Grundsätzlich ist die Insolvenz kein Kündigungsgrund und die genannte Ausnahme, dass Mitarbeiter in besonderer Vertrauensstellung unter Umständen gekündigt werden können, ist sehr eng auszulegen.
        Hat man bereits vier Jahre in der Stellung gearbeitet, werden Gerichte eine solche Kündigung kritisch sehen.
        Manchmal (aber längst nicht immer) lassen sich Insolvenzverwalter auch darauf ein, das Geld nicht direkt vom Arbeitgeber zu verlangen und den Arbeitgeber demnach gar nicht über die Insolvenz zu informieren. Dies kommt aber auf den Einzelfall an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Marcus
      says:

      Hallo,

      ich bin durch eine Trennung mit anschließendem Burnout in finanzielle Schieflage geraten. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens befand ich mich unmittelbar vor dem Beginn einer Umschulung, die vor 2 Monaten in ein Beschäftigungsverhältnis geendet ist. Bei dem ersten Kontakt mit der Mitarbeiterin der Kanzlei wurde vereinbart, dass ein zukünftiger Arbeitgeber nicht informiert werden soll. Ich habe zuverlässig vor Ablauf der Umschulung die Kanzlei informiert, dass ich in ein Beschäftigungsverhältnis übergehen werde und habe auch den erwarteten Verdienst mitgeteilt. Auch die Information, auf welches Konto dann überwiesen werden soll, habe ich aus eigenem Antrieb in Erfahrung gebracht. Nachdem ich nun die Verdienstbescheinigung übermittelt hatte, bekam ich die Info, dass auch der Betrieb informiert wurde.

      Reicht denn die Situation und die damit verbundene Zahlungspflicht an sich als Strafe nicht schon aus? Muss man quasi eine Binde am Arm tragen auf der steht, dass man in finanzielle Schieflage geraten ist, obwohl das anders vereinbart wurde?

      Ich bin gespannt auf die Antwort.

      Viele Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        ein Insolvenzverfahren ist keine Schande, sondern tägliche Realität. Wir verstehen, dass Sie über die Entwicklung enttäuscht sind. Allerdings können wir uns zu einem fremden Mandatsverhältnis innerhalb dieses Rahmens nicht äußern.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Ana P.
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      Vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Antwort. Eine Sache möchte ich bitte noch erfahren: was genau teilt der Insolvenzverwalter dem Arbeitgeber mit? Auf Ihre Antwort werde ich mich freuen, vielen Dank!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        er wird in der Regel auf das eröffnete Insolvenzverfahren und die damit einhergehenden Folgen einer Lohnpfändung hinweisen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Ana P.
      says:

      Sehr geehrte Rechtsanwälte,

      Ich bin seit 2020 Privatinsolvent. Seit 2019 habe ich eine Arbeit gesucht und erst jetzt vor kurzem in meinem Heimatland, in Rumänien wieder gefunden. Der Gehalt liegt momentan unter der Pfändungsgrenze, und mein Insolvenzverwalter meinte, er braucht mein Arbeitsvertrag und die monatlichen Abrechnungen. Damals habe ich mich gefreut, weil ich dachte, dass solange ich unter der Pfändungsgrenze liege, der Arbeitgeber nicht darüber informiert wird. Nun habe ich Post erhalten, dass der Insolvenzverwalter laut Gesetz den Arbeitgeber informieren muss, egal wie hoch der Gehalt ist, und dass es dazu keine Ausnahmen gibt. Ich habe ein Monat Probezeit und würde warten, um meinen Arbeitgeber erst danach über diese Situation zu informieren, weil ich Angst habe, dass ich aufgrund von meiner Insolvenz rausfliegen könnte. Die Frage ist, was genau sagt der Insolvenzverwalter meinem neuen Arbeitgeber? Sagt er ihm genau, um welche Schuldenhöhe es geht? Das würde mich absolut zerstören, da ich in der Firma neu bin und will da einen guten Ruf aufbauen, aber diese Situation wird den Ruf erheblich beeinträchtigen. In der Insolvenz bin ich geraten, weil ich in Deutschland arbeitslos geworden bin und konnte somit meinen Krediten nicht mehr nachkommen. Ich weiß schon, dass in Deutschland Insolvenz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund darstellt, aber wie der Konzern in Rumänien darauf reagieren wird, der nicht Mal rumänisch ist, ist mir vollkommen unbekannt und das erschreckt mich sehr. Kann ich versuchen, den Insolvenzverwalter zu bitten, dass sie den Arbeitgeber nicht sofort darüber informieren? Natürlich würde ich davor die Firma selbst informieren. Es ist doch auch im Interesse des Insolvenzverwalters, dass ich den Job behalte, oder? Außerdem, was passiert, wenn mein Gehalt nie die Pfändungsgrenze überschreitet? In Rumänien sind die Gehälter ziemlich niedrig. Könnte somit die Restschuldbefreiung versagen? Ich freue mich auf Ihre Antworten, danke!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        Sie können den Insolvenzverwalter darum bitten, dass er mit dem Inkenntnissetzen etwas wartet. Sie können dabei dem Insolvenzverwalter auch mitteilen, dass Ihr Arbeitsplatz in Gefahr sein würde. Wie der Insolvenzverwalter mit dieser Information umgeht, ist unklar. Wenn durch Ihren geringen Verdienst nichts Pfändbares übrig bleibt, dann wird die Insolvenzmasse hierdurch nicht angereichert. Die Erwerbsobliegenheit ist nicht verletzt, wenn der Schuldner sein Möglichstes getan hat, um einen möglichst hohen Verdienst zu erzielen. Ich kann Ihnen mangels Kenntnis Ihres Falles daher nicht abschließend sagen, ob Ihre Restschuldbefreiung sicher ist. Sollte nämlich durch eine Erwerbstätigkeit ein Lohn erzielbar sein, von dem auch ein pfändbarer Betrag an die Insolvenzmasse fließen würde, müssten Sie sich um eine solche Tätigkeit bemühen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Erika K.
      says:

      Hallo

      eine Arbeitskollegin befindet sich seit ungefähr 5 Jahren in der Privatinsolvenz und arbeitet als Steuerfachangestellte. Unsere Chefin ist, soweit ich das verstanden habe, dazu verpflichtet den Lohn der über der Freigrenze liegt an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten.

      Meine Chefin ist aber auf die Idee gekommen meiner Kollegin das Gehalt bis zu Freigrenze zu kürzen und den Rest an jemanden anderen auszuzahlen der nicht bei uns angestellt ist aber nur für diesen “Insolvenzbetrug” angemeldet wurde. Diese Person X ist als Aushilfe bei uns im Büro angestellt, ist aber nicht tätig für uns. Person X zahlt dann diesen überwiesenen Betrag an die Kollegin die in der Privatinsolvenz ist.

      Was könnte das für Folgen für meine Kollegin und Chefin haben ?

      Im Prinzip hat sie ja ein Gehalt von ca. 1.500€ also müsste sie davon was an den Insolvenzverwalter zahlen. Sie kriegt aber nur 1.100€ oder sogar weniger auf Ihrer Lohnbescheinigung bescheinigt der Rest des Lohns läuft über Person X.

      Das würde mich brennend interessieren was für Folgen das hat.

      Liebe Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        danke für die Schilderung dieses Falles. Diese vermeintliche “Hilfe” der Arbeitgeberin birgt zunächst einmal ein extrem hohes Risiko einer Versagung der Restschuldbefreiung.
        Denn der Insolvenzverwalter wird sich in aller Regel über das Einkommen der Person vor Einleitung der Insolvenz informieren. Liegt das Einkommen nun plötzlich deutlich niedriger, muss hierfür eine plausible Erklärung geliefert werden, denn sonst besteht bereits ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit.

        Außerdem wird laut Ihrer Angaben das übrige Gehalt letztendlich ebenso an die Person überwiesen. Dies würde bereits bei einer Prüfung der Kontoauszüge auffallen, wie sie nahezu jeder Insolvenzverwalter routinemäßig vornimmt. Eine Versagung der Restschuldbefreiung und eine Sperrzeit für eine erneute Beantragung der Insolvenz wären die Folge.

        Zuletzt könnte auch die Arbeitgeberin einige Verstöße begehen. Das Anmelden eines “Schein-Arbeitnehmers” , vermutlich auch noch auf 450-Euro-Basis, könnte Steuerhinterziehung und Betrug zulasten der Sozialversicherung darstellen und würde mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bestraft.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. L.  F.
      says:

      Guten Tag,

      es wurde eine Insolvenz eingeleitet. Der Dienstherr (Personalstelle) wurde direkt informiert samt Zahlstelle. Ich hatte somit keine Chance vorab mit der Dienststelle zu reden auch gab es noch kein Gespräch mit meinem Verwalter. Die Personalstelle meinte es werde juristisch geprüft ob meine Dienstelle, ich bin im öffentlichen Dienst aber kein Beamter, davon Kenntnis bekommt. Ist es wirklich nötig meinen Vorgesetzten in Kenntnis setzen zu müssen? Was genau muss da ggf. juristisch geprüft werden wenn es private Schulden sind? Greift da nicht der Datenschutz und es verleibt in der Personalstelle?

      Um Rat wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es geht darum, dass bei einem Insolvenzverfahren auch das pfändbare Arbeitseinkommen ermittelt werden muss. Hierbei wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen und daher auch in aller Regel informiert werden.

        Mit freundlichen Grüßen
        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Volmer
      says:

      Guten Abend,
      Ich habe zum Jahres Wechsel den Arbeitgeber gewechselt.
      Ich befinde mich seid 1 Jahr in der Privatinsolvenz.
      Jetzt kam das 1 Gehalt und Lohnabrechnungen. Da ist mir aufgefallen das dort nichts an den Insolvenzverwalter gezahlt wurde.
      Der Insolvenzverwalter wusste schon gut 1,5 Monate davon das ich den Arbeitgeber Wechsel.
      (Vertrag wurde zum Insolvenzverwalter geschickt von mir). Mein neuer Arbeitgeber weiss auch Bescheid.
      Jetzt Weiss ich nicht ob ich all meine Pflichten erfüllt habe.

      Noch eine Frage. Ich bin jetzt leider durch corona in Kurzarbeit wie wirkt sich das auf das Insolvenzverfahren aus?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr V.,

        ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist immer sowohl dem Insolvenzverwalter als auch dem Insolvenzgericht anzuzeigen. Wenn Sie dies nachweislich getan haben, haben Sie nichts falsch gemacht und nichts zu befürchten. Ihre zweite Frage zielt auf die Erwerbsobliegenheit. Grundsätzlich ist es so, dass nur eine Vollzeitstelle den Anforderungen der Erwerbsobliegenheit genügt. Allerdings spielen weitere Gesichtspunkte eine Rolle wie etwa, ob eine andere Vollzeitstelle derzeit auffindbar ist, wie sicher Ihre derzeitige Arbeitsstelle im Vergleich zu einer neuen Arbeitsstelle wäre und welche Möglichkeiten derzeit auf dem Arbeitsmarkt mit Blick auf Ihre Qualifikationen bestehen. Grundsätzlich werden Sie der Erwerbsobliegenheit gerecht, wenn Sie den Arbeitsplatz mit dem bestmöglichen Verdienst wählen, wobei die Sicherheit des Arbeitsplatzes ebenso zu berücksichtigen ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Patricia
      says:

      Sehr geehrte Rechtsanwälte,

      kann man aufgrund einer Privatinsolvenz, als Beamter auf Widerruf entlassen werden?
      Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Privatinsolvenz als solche ist kein Grund, das Beamtenverhältnis auf Probe zu widerrufen.
        Schulden können hingegen ein solcher Grund sein, denn sie widersprechen der Pflicht des Beamten, in geordneten finanziellen Verhältnissen zu leben. Durch die Privatinsolvenz wird der Dienstherr voraussichtlich von den Schulden erfahren.
        Mit der Privatinsolvenz befreien Sie sich aber gerade von eben diesen Schulden und führen wieder geordnete finanzielle Verhältnisse herbei. Dieses Argument ist in der Regel ausschlaggebend, dass man bei Privatinsolvenz den Beamtenstatus auf Probe behalten darf.

        Wenn allerdings Schulden aus unerlaubten Handlungen bestehen, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind, oder während der Privatinsolvenz neue Schulden hinzukommen, kann dies wiederum ein Grund zum Widerruf des Beamtenverhältnisses sein.
        Es kommt auf den Einzelfall an, auch die Gründe für die Schulden sind relevant. Grundsätzlich ist das Gespräch mit dem Personaldezernat empfehlenswert.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Sven
      says:

      Hallo,ich habe mal eine Frage bezüglich der Restschuldbefreiung! Bekommt der Arbeitgeber vom Insolvenzverwalter Bescheid das ich meine Restschuldbefreiung erreicht habe und das ich mit meiner Insolvenz durch bin oder muss ich das selber tun! Danke im vorraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        der Insolvenzverwalter wird den Arbeitgeber informieren. Möglicherweise lässt er sich damit jedoch etwas Zeit, so dass es effektiver sein kann, den Arbeitgeber selbst zu informieren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolenzrecht

    11. Jannis
      says:

      Hallo

      Muss man den Arbeitgeber über die Restschuldbefreiung informieren oder übernimmt das der Insolvenzverwalter?

      Folgender Fall:

      Nach Ende der Insolvenz (Restschuldbefreiung) steht ein Aufhebungsvertrag an mit einer Zahlung.
      Wenn der Arbeitgeber “nicht” über die Restschuldbefreiung informiert ist,könnte es doch sein,dass ein Teil an den Insolvenzverwalter gebt,oder?

      Bitte um eine Antwort

      Danke

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt wurde, dann brauchen Sie doch nicht befürchten, dass Ihre (Abfindungs)Zahlung gepfändet würde. Aus Ihrer Frage schließe ich, dass Ihr Arbeitgeber von Ihrem Insolvenzverfahren weiß. Es spricht nichts dagegen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Restschuldbefreiung unterrichten, um die befürchtete “Weggabe” der Auszahlung auszuschließen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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