Konto ohne SCHUFA

Bei der Eröffnung eines regulären Girokontos muss die Bonität des Antragstellers überprüft werden. Zu diesem Zweck holt die Bank meist eine Auskunft bei der Schufa („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ein. Die Schufa ist Vertragspartner vieler bekannter Unternehmen aus der Wirtschaft und dem Bankensektor. Sollten Sie einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder etwas auf Raten kaufen, wird dies der Schufa mitgeteilt und in deren Datenbank gespeichert. Ebenfalls werden dort Zahlungsausfälle und Forderungen gegen Sie registriert.

Eine Bank entscheidet auf Basis dieser Informationen, ob Sie ein vertrauenswürdiger Kunde sind und Ihnen ein Dispositionskredit eingeräumt wird bzw. in welcher Höhe und zu welchem Zinssatz das Konto überzogen werden darf.

Sollten Sie überschuldet sein oder sich bereits in der Privatinsolvenz befinden, wird die Auskunft der Schufa negativ ausfallen. Dies führt meist dazu, dass Ihnen die Eröffnung eines regulären Girokontos nicht gestattet wird.

Da in der heutigen Zeit ein Leben ohne Bankkonto unmöglich geworden ist, hat der Gesetzgeber eine Alternative zum regulären Girokonto geschaffen: Ein Girokonto auf Guthabenbasis, welches von jeder Person eröffnet werden kann. Es wird deshalb auch als „Basiskonto“,„Bürgerkonto“ oder als „Jedermannkonto“ bezeichnet. Ein Jedermannkonto wird ohne Schufa-Abfrage gewährt.

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Welche Leistungen beinhaltet ein „Jedermannkonto“ und worin liegen die Unterschiede zu einem regulären Girokonto?

Den genauen Leistungsumfang eines Jedermannkontos sowie anfallende Kontoführungsgebühren regeln die Banken selbst. Diese Rahmenbedingungen sind jedoch üblich:

 

Im Gegensatz zu einem regulären Girokonto kann ein Jedermannkonto nicht überzogen werden.

Sie bekommen keinen Dispositionskredit eingeräumt. Sie können nur in Höhe Ihres eingezahlten Guthabens über das Konto verfügen.

Überweisungen und Lastschriften sind möglich, allerdings nur soweit Ihr Konto gedeckt ist. Selbst bei einer Überziehung in Höhe von Cent-Beträgen würde der Vorgang abgelehnt.

Sie erhalten eine reguläre EC-Karte,mit der Sie Barabhebungen an Kontoautomaten bzw. an den Schaltern Ihrer Bank vornehmen können. Kartenzahlungen, beispielsweise in Geschäften, sehen nicht alle Banken vor. Erkundigen Sie sich deshalb vorher bei dem entsprechenden Kreditinstitut.

Wer kann ein Jedermannkonto eröffnen?

 Das Konto kann von jedem Verbraucher, unabhängig von Nationalität und Staatsangehörigkeit beantragt werden. Der Name „Jedermannkonto“ entspricht hier den Tatsachen.

Kann ein Jedermannkonto ohne Schufa-Abfrage eröffnet werden?

Sie brauchen keine Befürchtungen wegen eventueller negativer Einträge zu haben, eine Bonitätsprüfung wird definitiv nicht stattfinden. Die Schufa-Abfrage ist nicht Voraussetzung für die Gewährung eines Jedermannkontos.

Kann eine Bank die Kontoeröffnung ablehnen oder es später kündigen?

Es wird nur in Ausnahmefällen zu Problemen kommen. Abgelehnt oder gekündigt wird ein Jedermannkonto nur aus wichtigem Grund. Dieser kann etwa darin liegen, dass die Dienstleistungen missbraucht, falsche Angaben gemacht odervereinbarte Kontoführungsgebühren nicht bezahlt werden.Außerdem muss das Konto seinen Zweck erfüllen und benutzt werden. Sind längere Zeit keine Kontobewegungen zu verzeichnen, kann das Konto gekündigt werden. Weitere Gründe sind Drohungen gegen das Bankpersonal oder sonstiges, grobes Fehlverhalten.

 

Jedermannkonto, P-Konto und Privatinsolvenz, was ist zu beachten?

Grundsätzlich ist das Guthaben eines Jedermannkontos pfändbar. Es darf deshalb nicht mit einem Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, verwechselt werden. Deshalb sollten Sie bei geplanter Privatinsolvenz darauf achten, Ihr Jedermannkonto in ein P-Konto umzuwandeln. Das nicht pfändbare Guthaben auf dem Konto würde somit von Anfang an nicht zur Insolvenzmasse gehören und wäre damit dem Zugriff des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders entzogen.

Welche Banken bieten ein Konto ohne Schufa-Abfrage an?

Den genauen Leistungsumfang eines Jedermannkontos sowie anfallende Kontoführungsgebühren regeln die Banken selbst.

Grundsätzlichen sind alle Sparkassen,Volks- und Raiffeisenbanken dazu verpflichtet, ein Basiskonto bzw. Jedermannkonto anzubieten. Darüber hinaus haben sich die meisten anderen Geldinstitute dazu freiwillig selbstverpflichtet. Gegen jede Bank, die ein Jedermannkonto anbietet, besteht auch ein Anspruch auf Eröffnung eines solchen Kontos.

Es ist grundsätzlich möglich, Basiskonten auch über das Internet einzurichten. Bei der eigenen Recherche wird man häufiger auf ausländische Banken treffen. Sie sollten diese Kreditinstitute mit Vorsicht behandeln. Meistens verlangen sie zu hohe Kontoführungsgebühren und sind bei Problemen schlecht erreichbar. Wir empfehlen Ihnen daher, eine inländische Bank aufzusuchen.

Folgende Banken bieten nach unserer Erfahrung ein Jedermannkonto an:

– Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken

– Deutsche Bank

– DKB Bank

– norisbank

– Postbank

– Sparda Bank

– Targobank

– Commerzbank

– Cortal Consors

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