So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

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    Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung

    Vor einer Insolvenz befinden sich viele Schuldner in einer sehr belastenden Phase – die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung. Falls ein Schuldner nicht länger an seine Gläubiger zahlt, hat dies meist zur Folge, dass die Gläubiger Vollstreckungen einleiten. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es dann zur Lohnpfändung. Dies führt oftmals zur Unannehmlichkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Insolvenzverfahren schützt Sie grundsätzlich vor einer Lohnpfändung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Arbeitslohn bereits vor der Insolvenz zu schützen.

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    Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Eine  Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger ist während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht möglich. Es kann somit keine Lohnpfändung stattfinden.

    Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase

    Nachdem der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, darf ein Gläubiger auch nach der Wohlverhaltensphase keine Lohnpfändung für Forderungen betreiben, die von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

    So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung

    Noch vor der Einleitung von Privatinsolvenzverfahren gilt eine sog. dreimonatige Rückschlagsperre. Hat ein Gläubiger in den drei Monaten vor Beantragung der Privatinsolvenz die Lohnpfändung betrieben, muss er die gepfändeten Beträge nach Einleitung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Diese Beträge zählen dann zur Insolvenzmasse.

    Wenn wir für Sie tätig werden, weisen wir Ihre Gläubiger bereits frühzeitig auf diesen Umstand hin. Die Gläubiger sehen dann oftmals von kostspieliger Vollstreckung vor der Insolvenz ab, weil sie das Geld nicht behalten würden, sondern an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen.

    Wir benötigen in den meisten Fällen zwischen sechs und acht Wochen um Ihr Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Die Chance, dass sich Gläubiger kurz vor Ihrem Insolvenzverfahren zu einer Zwangsvollstreckung bzw. zu einer Lohnpfändung entschließen, sinkt so erheblich. Den Gläubigern wird so schnell klar, dass sie sich zukünftig an den Insolvenzverwalter wenden müssen und Ihren Lohn nicht antasten sollten.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    56 Kommentare
    1. Wetterich
      says:

      Hallo,ich habe eine Frage zwecks der Restschuldbefreiung. Mein Mann hat gerade den Antrag dafür erhalten ,wir haben zwei gemeinsame Kinder und ein Kind aus einer früheren Beziehung,er zahlt auch Unterhalt.
      Unsere Kinder sind noch klein deswegen bekommen wir Wohngeld und Kinderzuschlag (beides bin ich Antragsteller) das zählt dann auch dazu,zusätzlich zu seinem Gehalt?
      Listen wir dann mit auf?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        der Kinderzuschlag steht den Kindern zu und ist daher nicht pfändbar. Das Wohngeld ist in der Regel auch unpfändbar, weil es sich um eine zweckgebundene Sozialleistung handelt. Außerdem wird Ihr Ehemann einen erhöhten Pfändungsschutzbetrag bekommen, da er gegenüber 4 Personen unterhaltspflichtig ist. Den grundsätzlichen Pfändungsfreibetrag können Sie unserer Pfändungstabelle entnehmen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Schützmann
      says:

      Hallo habe eine Frage..hab vorige Woche vom Amtsgericht mein Schreiben bekommen, das meine Privatinsolvenz eröffnet wurde und wer mein Insolvenzberater ist. Danach wurde meine Karte gesperrt (hab mich gleich dort gemeldet)und gebeten um die Freischaltung von meiner Karte, ist auch gemacht worden, jetzt haben die mir eine hohen betrag von meinem Konto gepfändet,(Schichtzulage nicht abgetogen) obwohl dies eigentlich über mein Arbeitgeber geht. Mein Arbeitgeber machen dies immer ende eines Monats da wir unser Gehalt dort erst bekommen. Durften die jetzt von meinem Konto Geld pfänden obwohl es ja ende des Monats über den Arbeitgeber geht?

      Mit freundlichen Grüßen S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das gesamte pfändbare Vermögen sofort zur Insolvenzmasse gezogen werden. Hierzu kann u.a. beim Arbeitgeber gepfändet werden und zusätzlich das Kontoguthaben eingezogen werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Daniel
      says:

      Hallo ich bin seid Dezember 2020 in der Privatinsolvenz. Es haben sich Gläubiger angemeldet mit einen Wert von 2800€. Es wurden bereits 7200€ gefändet wenn ich die Gläubiger und die zu erwartenden Gerichtskosten zusammenrechne komme ich auf ca 4800€. Kann man dafür sorgen dass die Pfändungen aufgehoben werden ? Kann man dieses irgendwie beantragen ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Ratsuchender,

        ja, dies kann beim Insolvenzgericht gemäß § 300 Abs. 2 InsO beantragt werden. Es ist dabei glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (alle Forderungen berichtigt sind). Hierzu könnte eine Auflistung des Insolvenzverwalters über die bislang getätigten Zahlungen dienen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Mina M.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mein Mann hat zum 09.07.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet, da er eine hohe Summe an Unterhaltsschulden (knapp 4.000€) bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin und seinen 2 Kindern hat. Ich selber habe ebenfalls ein Kind mit ihm gemeinsam.
      Ist es zulässig, die Unterhaltsansprüche trotz des Insolvenzverfahrens im Rahmen einer Lohnpfändung geltend zu machen? Er bedient diese Pfändung bereits mehrere Jahre und monatlich wird der Betrag, welcher die vom Gericht festgesetzte Pfändungsfreigrenze übersteigt, durch den Arbeitgeber einbehalten und an den Gläubiger abgeführt. Ist dies trotz eines Insolvenzverfahrens möglich?

      Im Schreiben des Insolvenzverwalters wird auf den §89 InsO hingewiesen (Pfändungsverfügungen sind nicht mehr zu berücksichtigen)

      Ich danke Ihnen vielmals im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen
      Familie M.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        mit dem Hinweis auf § 89 InsO ist grundsätzlich gemeint, dass im Insolvenzverfahren nicht jeder einzelne Gläubiger seine Interessen gegen den Insolvenzschuldner durch Vollstreckung durchsetzen darf. Vielmehr wird im Interesse aller Gläubiger, gewissermaßen vertreten durch den Insolvenzverwalter, die Vollstreckung gegen den Insolvenzschuldner betrieben. Anders gesagt: Nur der Insolvenzverwalter darf pfänden, nicht die einzelnen Insolvenzgläubiger. Bei der Lohnpfändung durch den Insolvenzverwalter werden grundsätzlich alle Unterhaltspflichten berücksichtigt, also regelmäßig gegenüber den unterhaltsberechtigten Kindern und der Ehefrau. In der Pfändungstabelle können Sie den pfändbaren Betrag ablesen. Bitte beachten Sie die Besonderheiten von Unterhaltsschulden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Alexandra B.
      says:

      Guten Morgen.
      Auch ich habe eine dringende Frage. Mein Mann hat aufgrund eines Gläubigers eine Lohnpfändung erhalten. Zusätzlich wurde nun auch das Konto gepfändet. Einen Antrag auf nicht pfändbare Beträge haben wir beim Vollstreckungsgericht schon gestellt. Nun meine Frage. Kann er evtl trotz der laufenden Pfändungen eine Privatinsolvenz beantragen? Da ich nur ein geringes Einkommen habe, können wir nun erstmal die Miete etc nicht zahlen, da sein Lohn schon am 27. des Monats kommt und die Bank das alles auf ein gesondertes Konto verschoben hat (p-konto).
      Mit freundlichen Grüßen
      Alexandra B.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        ja eine Insolvenz kann in dieser Situation dennoch eröffnet werden. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Daniel Mathias S.
      says:

      Ich bin im anlauf der insolvens darf ein glaübiger werend meiner insolvens eine Pfändung auf meinem Konto behalten da ich doch jetzt im inslovens Verlauf bin ist der gläubiger doch verpflichtet die Pfändung auf zu heben ???und was auf mein konto kommt steht mir zu da der inslovens verwalter sich sein teil bei meinem Arbeitgeber holt richtig??

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        die Pfändung ist während der Insolvenz verboten und wird nicht vollzogen. Der Gläubiger muss die Pfändung im laufenden Verfahren jedoch nicht aufheben lassen. Er darf sich nur nicht aus ihr befriedigen. Wenn Ihr Insolvenzverwalter den pfändbaren Lohnanteil einzieht, ist der restlich auf dem Konto eingehende Lohn grundsätzlich unpfändbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Hasan
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Mir wurde von der Bank Geld einbehalten trotz unter dem Monatlichen Pfändungsfreigrenze.
      Daraufhin wurde ein Antrag beim Insolvenzgericht gestellt zur Freigabe der Beträge, da ich in der PrivatInsolvenz bin habe ich mich an das Insolvenzgericht gewendet mit entsprechende Nachweise.

      Kurz nach der Antrag Stellung hat die Bank ein teil vom Unpfändbarem Geld an den Insolvenzverwalter überwiesen undwar geld was unter der monatlichen gesetzlichen Feigrenze liegt.

      Muss ich jetzt ein erneuten Antrag stellen beim Gericht da ja ein teilbetrag von Unfändbaren betrag von der Bank an den Insolvenzverwalter überwiesen wurde ? MIst das egal

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vorsichtshalber ist für jede zu Unrecht erfolgte Abführung von Geld ein gesonderter Antrag zu stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Fragenstellerin
      says:

      Guten Tag.Mein Mann befindet sich seit ca.6 Monaten in Privatinsolvenz.Er hat einen Freibetrag für 2 Personen.Mein Mann bekommt ca.1800€ Netto und +-400 Euro an Spesen.Diese Spesen wurden aber jetzt von der Bank eingehalten.Wie kann das sein?Spesen sind doch unpfändbar oder?Die Bank sieht sich im Recht und meinte nur,dass ich mich ja beschweren kann und dann würde man es überprüfen.Jetzt fehlt uns dieses Geld und keiner fühlt sich zuständig.
      Der Insolvenzberater hat auch keine Ahnung g laut seinen Aussagen und verweist mich an die Bank.
      Was kann ich nun tun?

      Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragenstellerin,

        vielen Dank für Ihre Frage. Es ist hierfür erforderlich, sich an das Insolvenzgericht zu wenden. Der zuständige Rechtspfleger wird in der Regel die für die Bank notwendige Bescheinigung ausstellen. Es ist hierfür notwendig, Dokumente/Abrechnungen vorzulegen, die belegen, dass es sich um unpfändbare Spesen (§ 850a Nr. 3 ZPO) handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Csu
      says:

      Hallo, meine Frage wäre..
      das Finanzamt hat mein Lohn gepfändet und mich würde gerne interessieren da ich bei ihnen Mandant bin und aktuell monatlich die Raten zahle, ob wir die Pfändung aufheben könnten. Ich bin schwanger und brauche einige Sachen für mein Baby. Das Geld reicht kaum noch aus. Würde mich auf ne positive Antwort mega freuen, da mich diese Situation sehr stresst..
      Lg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für Ihre Frage. Da Ihr Verfahren noch nicht eröffnet ist, können grundsätzlich auch Pfändungen noch durchgeführt werden. Wir haben den Gläubiger aufgefordert, davon Abstand zu nehmen, da Pfändungen kurz vor Verfahrenseröffnung keinen Nutzen bringen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Steven
      says:

      Hallo. Ich bin Monteur. Ich bin seit 1 jahr in der Insolvenz. Das Jugendamt will mein Gehalt bis auf 900€ runter pfänden. Ich zahle aber noch insgesamt 300€ Unterhalt an 2 anderen Kindern. Stehen mir nicht dann 1200€ Selbstbehalt zu? Und was ist mit meiner auslöse?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        bei Unterhaltsschulden gilt der grundsätzliche Pfändungsfreibetrag nicht. Es kann dann bis zur Grenze von Sozialhilfeniveau gepfändet werden. Sollten Sie berufsbedingte besondere Aufwendungen treffen, können Sie dies beim zuständigen Vollstreckungsgericht geltend. Bitte Sie um die Absenkung der Pfändung aufgrund außergewöhnlich hoher beruflicher Zusatzausgaben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. M.  R.
      says:

      Sehr geehrte Herren,

      seit 08.2019 besteht eine Privatinsolvenz. Aktuell wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgrund offener Unterhaltsverpflichtungen (09.2013 – 09.2020) + lfd. Unterhalt, mit einem pfandfreien Betrag in Höhe von 1.115 €, erwirkt.
      Darf hier zusätzlich abgeführt werden (offene Verpflichtungen ab 08.2019) oder muss der Gläubiger einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, für den Zeitraum nach Beginn der Privatinsolvenz bzw. nur für den lfd. Unterhalt, erwirken?

      Vielen Dank im Voraus.

      Freundlicher Gruß
      M. R.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau R.,

        die zwangsweise Abführung von Geldern ist grundsätzlich nur aufgrund einer Titulierung möglich. Das bedeutet auch, dass Pfändung und Überweisung nach Art und Höhe grundsätzlich nur in der Form vollzogen wird, wie es der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angibt. (Neue) Forderungen, die durchgesetzt werden sollen und nicht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgeführt sind, müssen erstmal wieder tituliert werden, um Sie vollstrecken zu können. Während der Insolvenz können Altschulden nicht vollstreckt werden (§ 89 InsO), sondern sind wie alle Altverbindlichkeiten zur Insolvenztabelle anzumelden. Weitere Informationen enthält unser Artikel So verlieren Ihre Schulden bei Unterhaltsrückständen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Thomas
      says:

      Ich hätte mal ne Frage,,? Darf bei einer Insolvenz und in der Restschuldbefreiung ,vom Zoll Gepfändet werden?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich herrscht während des gesamten Insolvenzverfahrens ein Vollstreckungsverbot (§ 89 InsO).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Josef
      says:

      Ich habe 998 eur Rente und möchte noch 1650 eur Zuferdine von eine Firma Habe zur zeit Insolvenz Frage wass werde bei mier Gepfendet und Vifil

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Ihnen dürften voraussichtlich € 1.022,99 gepfändet werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. M. P. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      danke für ihre Rückmeldung!
      Ein P- Konto habe ich bereits. Das Geld was vom Arbeitgeber einbehalten wurde sehe ich dann nicht wieder?
      Ich habe d. Gläubiger über die Rückzahlung an den Insolvenzverwalter informiert.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        sollten Ihre Gläubiger nicht kooperieren, ist die Pfändung vorerst wirksam, da diese aufgrund eines Titels stattfand. Erst nach Insolvenzanmeldung wird die Pfändung grundsätzlich unwirksam und das Geld wird das vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse gezogen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel So bekommen Sie den unpfändbaren Einkommensanteils zurück.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. M.  P. .
      says:

      Hallo,

      ich habe mich beim Schuldnerberater zur Insolvenz gemeldet. Jetzt hat ein Gläubiger mein Gehalt gepfändet. Was kann ich dagegen machen? Da die Insolvenz noch nicht läuft.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        wenn wir einen Schuldner begleiten, sorgen wir dafür, dass die Gläubiger über die Rückschlagsperre informiert werden. Diese besagt grundsätzlich, dass Pfändungen im Vorfeld einer Insolvenzanmeldung unwirksam werden, und die gepfändeten Beträge später an den Insolvenzverwalter herauszugeben sind. Derzeit empfehle ich Ihnen zunächst ein P-Konto einzurichten, damit Sie weiterhin einen zum Leben erforderlichen Geldeingang sicherstellen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Danijel
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren.
      Ich möchte Sie fragen, ob ich mich als bankrott anmelde, ob anvalt das Recht hat, Geld direkt von der Firma zu nehmen oder nicht, oder kann ich mich selbst bezahlen?
      Muss ich ein Formular unterschreiben, damit ein Anwalt es von meinem Konto abheben kann oder nicht?
      und welche Formular ist?
      Ich möchte Insolvenz anmelden, aber ich möchte nicht, dass sie Geld von meiner Firma nehmen, weil ich mich schäme.
      Dankeschön.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Interesse. Vielleicht könnten Sie Ihre Frage anders formulieren? Jedenfalls ist es so, dass eine Insolvenzanmeldung beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt wird. Dann nimmt das Verfahren seinen Lauf. Die Formulare hierfür finden Sie zum Download auf der Homepage des für Sie zuständigen Insolvenzgerichts.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Lünebach
      says:

      Sehr geehrtes Team,

      wenn der gerichtliche Vergleich scheitert, ab wann hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf das Gehaltskonto oberhalb der Pfändungsgrenze? In welcher Phase, ist quasi nicht mehr möglich Geld anzusparen?

      MfG, Lünebach

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

        sobald der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts in der Welt ist, wird das gesamte bestehende und während des Insolvenzverfahren erworbene Vermögen durch den Insolvenzverwalter in Beschlag genommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. Wanderscheid
      says:

      Guten Tag,

      Die Frage die sich mir stellt ist ob ein ausländische Lohnpfändung die schon vollstreckt wurde vor der Privatinsolvenz, nach dieser weiter geführt wird oder ob die Privatinsolvenz eine bereits angefangene Vollstreckung komplett gestoppt wird.

      MfG

      Wanderscheid

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich sind auch ausländische Schulden von der deutschen Restschldbefreiung umfasst und das Vollstreckungsverbot während der Insolvenz gilt auch für ausländische Gläubiger.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Ahmed I.
      says:

      Sind die Einnahmen aus Krankenhaustagegeld-Versicherung in der Wohlverhaltensphase nicht pfändbar? bzw muss man das dem Insolvenzverwalter nicht angeben?
      Wie kann ein Insolvenzverwalter erkennen, ob ich solche hab?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Issa,

        es handelt sich um bedingt pfändbare Einkünfte, diese Beträge sind dem Insolvenzverwalter anzugeben, das Gericht wird gemäß § 850b InsO über die Pfändbarkeit entscheiden. Da die Krankenhaustagegeld-Versicherung eine finanzielle Mehrbelastung durch den Krankenhausaufenthalt absichern soll, dürften die Einkünfte in der Regel unpfändbar sein.
        Der Insolvenzverwalter kann Kontoauszüge anfordern um nicht angegebene Einnahmen aufzudecken.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. Alex
      says:

      Hallo ,
      Ich habe mal eine frage:
      Mein Schwiegervater ist in der Privatinsolvenz, darf die Firma eine Pfändung machen und Geld einbehalten .
      MfG
      Alex

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ohne nähere Angaben ist die Frage nicht zu beantworten. Wegen Forderungen, die vor der Insolvenz entstanden sind, kann während der Insolvenz nicht gepfändet werden.
        Wegen Forderungen, die nach der Insolvenz entstanden sind, könnte theoretisch schon gepfändet werden, allerdings fällt sämtliches pfändbare Einkommen in die Insolvenzmasse, so dass eine Pfändung letztendlich doch nicht möglich ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Gebhard
      says:

      Hallo,

      mein Gehalt fliesst seit der Insolvenzeröffnung auf das Girokonto meiner Frau. Steht auch so auf den Gehaltsabrechnungen. Auf diesem bin ich nicht Inhaber. Nur verfügungsberechtigt.
      Auf mein P-Konto geht der Betrag den ich an meine IV abführen muss. Und etwas Taschengeld.
      Bisher habe ich die Genehmigung selbst abzuführen und den Arbeitgeber nicht zu informieren.
      Dies ist nun seit gut 3 Jahren der Fall.
      Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
      Nun werde ich gefragt, ob ich weitere Konten habe.
      Meines Kenntnisstandes nach darf ich meine Gehalt auf jedes Konto zahlen lassen.
      Ist das richtig? Darf ich mich so verhalten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich dürfen Sie sich so verhalten, wie Sie es bisher getan haben. Wichtig ist, dass Sie dem Insolvenzverwalter sämtliche Auskünfte geben, die er verlangt und natürlich, dass das pfändbare Einkommen korrekt berechnet und abgeführt wird. Solange keine Benachteiligung der Gläubiger vorliegt, ist das Verhalten in Ordnung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Uwe
      says:

      Hallo Gemeinde.

      Mein Insolvenzverfahren wurde Anfang Mai beendet. Nun noch paar Jahre warten

      Nach Ablauf der 6 Jahre und erteilter Restschuldbefreiung werden Pfänndungen auf dem P Konto sowie bei meinem Arbeitgeber automatisch entfernt?

      Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        auch während des Insolvenzverfahrens besteht eine Verbot der Einzelvollstreckung (vgl. § 89 InsO). Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann wegen Insolvenzforderungen nicht mehr vollstreckt werden. Sollte noch eine Kontopfändung bestehen, so setzen sich mit dem betreffenden Gläubiger und Ihrer Bank in Verbindung, damit eine etwaig bestehende Pfändung aufgehoben wird. Gleiches gilt, wenn Ihr Lohn gepfändet würde.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Eric
      says:

      Guten Tag. Laut Schreiben des zuständigen Gerichtes wurde die Insolvenz am 26.03.2020 um 10 festgestellt und eröffnet.

      Mein Arbeitgeber hatte bis dato aus einer Forderung des Jugenamtes Rückständigen Unterhalt gepfändet. Dadurch wurden von den 1229€ 329€ einbehalten. Zu einer Auszahlung an das Jugendamt kam es nicht, da ich eine Heraufsetzung des Unpfändbaren Betrages beantragte. Darauf wurde ein Beschluss erlassen, das alle eventuellen pfändbaren Beträge bis Klärung an niemanden ausgezahlt werden.

      Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf die einbehalten Summe angemeldet und ausdrücklich mitgeteilt, das das Geld nicht Teil der Insolvenzmasse ist.

      Nun will der Arbeitgeber die Summe an das Jugendamt auszahlen, obwohl diese mit der Forderung ein Gläubiger des Insolvenzverfahrens sind.

      Darf die Firma das? Oder sind die einbehalten Beiträge an mich zu entrichten.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Fragesteller,

        wenn ich Ihre Angaben richtig verstanden habe, dann führt die Auszahlung der einbehaltenen Summe nicht dazu, dass Ihre Lohnforderung um den ausgezahlten Betrag abnimmt. Sie bleiben daher weiterhin gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt, die volle Summe ausgezahlt zu verlangen. Sollte die Sach- und Rechtslage geklärt sein, könnten Sie sich an das für Sie zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Beantragen Sie, dass Ihnen nunmehr der heraufgesetzte unpfändbare Betrag ausgezahlt werden soll.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Cido
      says:

      Hallo, ich habe auch eine Frage. Die Insolvenz von meinem Mann (also die kompletten 6 Jahre) sind im mitte Januar beendet worden. Es wurde den Gläubigern nochmal Zeit gegeben Einspruch zu erheben, wo die Frist Ende Februar abgelaufen ist. Jetzt die Frage. Bis wann darf gepfändet werden? Die Pfändung lief bis März, wo wir nach Nachfrage den März zurück erstattet bekommen haben. Aber was ist mit dem Februar? Darf der wirklich noch gepfändet werden, obwohl die 6 Jahre im Januar voll waren. Vielen Dank schonmal für eine Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Abtretungsfrist, also die Zeit, in der das pfändbare Einkommen in die Insolvenzmasse fließt, endet nach sechs Jahren. Dies war laut Ihren Angaben Mitte Januar. Das Einkommen aus Februar war also bereits nicht mehr pfändbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Aron S.
      says:

      Guten Abend, ich musste 2017 Fimen Insolvenz anmelden, alle Fahrzeuge wurden vom Insolvenzverwalter beschlagnahmt und 2018 versteigert. Da ich keinen Zugriff mehr hatte konnte ich diese nicht abmelden, die Versicherung lief aber weiter bis die Fahrzeuge verkauft wurden. Jetzt verlangt das Landratsamt von mir knapp 500 Euro weil ich nicht rechtzeitig abgemeldet habe. Sie drohen mir mit weiterer Pfändung und Haus Durchsuchung. Was soll ich machen? Ich durfte und konnte das nicht machen. Was

      Gruß Schäfer

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Schäfer,

        meiner Auffassung nach sollte es sich dabei um Kosten handeln, die durch die Verwaltung der Insolvenzmasse verursacht wurden und somit gemäß § 55 InsO Abs. 1 Nr. 1 eine Masseverbindlichkeit darstellen, die aus der Insolvenzmasse zu bedienen ist.
        Möglicherweise kann Ihnen der zuständige Rechtspfleger am Insolvenzgericht bestätigen, dass es sich um eine Masseverbindlichkeit handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Matthias K.
      says:

      Ich bin in der Insolvenz und mein Gehalt für 02/2020 befindet sich auf dem Konto bei der Wirecard Bank, aber das Konto kann nicht um gewandelt werden in ein P Konto, da es ein reines E-Girokonto ist und die Bank meint so eins kann nicht umgewandelt werden für mich ist der Zugriff auf den Konto gesperrt nur der Insolvenzverwalter hat Zugriff habe ca 760€ Gehalt erhalten wie komme ich an mein Geld? Da ich mein nächstes Gehalt erst in 14 Tage bekomme momentan habe ich kein Geld und das seit fast 4 Wochen. Soll ich ein Antrag beim Insolvenzgericht auf Auszahlung für mein Gehalt stellen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Kroker,

        in der Insolvenz ist es nicht unbedingt erforderlich, ein P-Konto zu haben.
        Der Insolvenzverwalter wird vermutlich von Ihnen eine Übersicht der vergangenen Kontobewegungen fordern, damit er ermitteln kann, ob der Betrag auf dem Konto pfändbar oder unpfändbar ist. Danach wird er das Konto wieder freigeben. Ich würde Ihnen daher empfehlen, das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter zu suchen. Wenn dieser nicht erreichbar ist, können Sie sich an das Gericht wenden, der Rechtspfleger wird Ihnen hoffentlich weiterhelfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Erdem
      says:

      Hallo,
      Wie ist es wenn eine lohnpfändung besteht, und ein monat später Privatinsolvenz angemeldet habe, ist durch war beim insolvenzverwalter. Wird die Lohnpfändung automatisch gestoppt oder muss ich eingreifen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Lohnpfändung endet nicht automatisch. Eine Vollstreckung ist jedoch während der Insolvenz nicht möglich. Die Pfändung ist also ruhendgestellt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Meyer
      says:

      Hallo, ich habe eine dringende Frage.
      Ich habe heute mein Bescheid von Gericht bekommen das mein Antrag auf Regelinsolvenz eröffnet wurde. Meine Frage dazu, ich habe eine laufende Lohnpfändung vom Jugendamt wegen Unterhaltsschulden und laufenden Unterhalt bei meinem Arbeitgeber laufen. Das Jugendamt pfändet mir mein Lohn seit ca. 6 Monaten bis auf 850€ runter. Da nun meine Regelinsolvenz eröffnet wurde, ist diese Pfändung noch rechtens? Wie stoppe ich diese oder kann das nur mein Insolverwalter? oder bleibt die Pfändung bestehen?
      Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, es zerrt doch ganz schön an den Nerven.

      Mit freundlichen Grüßen
      Meyer

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte/r Herr/Frau Meyer,

        die Kontopfändung wegen “Altschulden”, also den Unterhaltsschulden, die bereits vor der Insolvenz bestanden haben, ist nach Eröffnung der Insolvenz nicht mehr möglich. Hier kann keine Zwangsvollstreckung mehr betrieben werden, dies ist in § 89 ABs. 1 InsO geregelt.
        Laufende Unterhaltsverpflichtungen sind jedoch davon nicht umfasst. Wegen der laufenden Unterhaltsverpflichtung kann auch Arbeitseinkommen gepfändet werden, das eigentlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, da diese Grenze für Pfändungen aufgrund von Unterhaltsschulden nicht gilt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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