BaFin setzt Eröffnung des Basiskontos in vielen Fällen durch
Viele verschuldete Personen kennen das Dilemma: Die Bank kündigt das Konto, weil der Dispositionskredit nicht ausgeglichen wurde. Wenn man dann ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen möchte, wird diesem Wunsch häufig seitens der neuen Bank nicht entsprochen. Zu hoch ist das Risiko für die Bank, selber auf Kosten in der Zukunft sitzen zu bleiben oder keinen ausreichenden Gewinn mit dem neuen Kunden zu machen. Mitte 2016 wurde daher das sogenannte Basiskonto eingeführt. Seit 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Bei diesem Basiskonto erhält jeder eine Bankkarte und darf Geld überweisen und abheben – ein ganz normales Girokonto. Einen Dispositionskredit gibt es bei diesem Konto jedoch nicht. Doch nicht jede Bank eröffnet jedem Bürger ein sogenanntes „Konto für Jedermann“, obwohl ein Rechtsanspruch vorliegt.
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