Zum Hintergrund: Seit Juli 2010 können Bankkunden in finanziellen Schwierigkeiten von Ihrer Bank verlangen, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Bei diesem Konto wird jeden Monat ein Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. In Deutschland gibt es rund 500.000 P-Konten. Nachdem viele Kreditinstitute zusätzliche Gebühren für die Führung von P-Konten verlangten, mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) 33 Banken auf. 19 Institute kamen der Abmahnung nicht nach und klagten. Nunmehr zeigten sie sich in den folgenden Rechtsstreiten unterlegen.
Sowohl das LG Bremen als auch das OLG Frankfurt aM führten sinngemäß aus, dass eine zusätzliche Gebühr die Kunden unangemessen benachteiligt und unwirksam ist. Kreditinstitute seien gesetzlich verpflichtet, ein P-Konto einzurichten und zu führen (§ 850k ZPO). Für Tätigkeiten, durch die sie gesetzliche Pflichten erfüllen, dürfe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein gesondertes Entgelt verlangt werden.
Wenn Sie sich entschlossen haben, Insolvenz zu beantragen, empfehlen wir Ihnen weiterhin, anstatt der Umstellung auf ein P-Konto ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Wenn Sie dennoch bei einem P-Konto bleiben, achten Sie darauf, keine Einrichtungsgebühr und keine weiteren zusätzlichen Gebühren an Ihre Bank zu bezahlen.
Ich habe seit einigen Jahren bei der Commerzbank ein P Konto.Dafür habe ich bis jetzt keine Gebühren (ausser der Karte einmal Jährlich) bezahlen müssen.Jetzt hat die Bank mich angeschrieben und will ab Juni’ 21 pro Monat von mir 4.90Euro Kontoführungsgebühren haben.Ist das rechtens??Muss ich jetzt Kontoführungsgebühren an die Bank Zahlen??LG
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern die Bank keine höheren Gebühren für das P-Konto erhebt, wie sie für ein normales Girokonto erheben würde, ist es zulässig.
Derzeit erhöht die Commerzbank für alle Kunden die Kontoführungsgebühren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht