Gauner betrügen Schuldner in der Privatinsolvenz: Keine Zahlung an „PAZ–Justizzahlstelle“/„Zentrales Registergericht“

Derzeit befindet sich eine bundesweite Betrugsmasche im Umlauf, vor der Sie gewarnt sein sollten. Schuldnern, die sich in der Privatinsolvenz / Regelinsolvenz befinden werden  derzeit Rechnungen über 79 Euro zugestellt. Bezahlen Sie auf keinen Fall!

Betrüger geben sich den Anschein der Amtlichkeit

Mittels eines amtlich wirkenden Schreibens und unter Verwendung echter Aktenzeichen sowie des Geburtsdatums werden derzeit Schuldner, welche sich im Insolvenzverfahren befinden, zu Zahlungen aufgefordert. Dabei  handelt es sich um eine Betrugsmasche: Es werden falsche Rechnungen erstellt, die den Anschein der Amtlichkeit erwecken. Die angegebene Bankverbindung führt nach Bulgarien. Den Schuldnern wird angedroht, dass diese im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung mit ihrem gesamten Privatvermögen haften würden.

Hüten Sie sich vor allem kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das betrügerische Schreiben geht Insolvenzschuldnern zumeist kurz nach Eröffnung ihres Insolvenzverfahrens zu – zu diesem Zeitpunkt sind die meisten mit dem Verfahren nicht vertraut, sodass es bereits zu vielen Zahlungen gekommen ist.

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PAZ–Justizzahlstelle/ein Zentrales Registergericht existieren nicht

Eine „PAZ–Justizzahlstelle“/ein „Zentrales Registergericht“ existieren nicht. Echte Kostenrechnungen würden grundsätzlich von Ihrem Insolvenzgericht erlassen werden. Durch die Verwendung amtlich klingender Bezeichnungen von Zahlungsempfängern erwecken die Täter bei den Opfern den Anschein eines behördlichen Handelns.

Leisten Sie als Schuldner nur Zahlungen nur an ein Konto einer staatlichen deutschen Bank (z. B. die Deutsche Bundesbank)

Bild von einem Buch

Haben Sie Zweifel an einer Rechnung, sollten Sie die Echtheit durch eine Anfrage bei der Gerichtskasse oder Insolvenzabteilung des für Sie als Insolvenzgericht zuständigen Amtsgerichts bestätigen lassen.

Sollten auf Sie sich als Schuldner in einem Insolvenzverfahren befinden und auf Sie Verfahrenskosten zukommen, sollten Sie folgendes beachten:  Rechnungen der Gerichtskasse Ihres zuständigen Insolvenzgerichtes (Amtsgerichtes) nennen als Kontoverbindung immer ein Konto bei einer staatlichen, deutschen Bank  – in etwa der Deutschen Bundesbank. Nur in diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass ein amtliches Schreiben vorliegt.

Weitere Kriterien der Echtheit von Kostenrechnungen: Gebührentatbestand und Nummer des Kostenverzeichnisses

Zudem sollte eine ordnungsgemäße Kostenrechnung

  1. den jeweils zutreffenden  Gebührentatbestand und
  2. die Nummer des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes

angeben.

Fragen Sie im Zweifel bei der Gerichtskasse oder der Insolvenzabteilung Ihres Insolvenzgerichtes nach

Haben Sie Zweifel an einer  Rechnung, sollten Sie die Echtheit durch eine Anfrage bei  der Gerichtskasse oder Insolvenzabteilung des für Sie als Insolvenzgericht zuständigen Amtsgerichts bestätigen lassen. Zahlen sollten Sie unter keinen Umständen!

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gauner betrügen Schuldner in der Privatinsolvenz: Keine Zahlung an „PAZ–Justizzahlstelle“/„Zentrales Registergericht“”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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