Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzen – den erforderlichen Betrag berechnen
Seit der Reform der Insolvenzordnung im Juli 2014 können Sie die Dauer der Privatinsolvenz und die Dauer der Regelinsolvenz von sechs auf drei Jahre oder von sechs auf fünf Jahre verkürzen. Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre
Für die Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre müssen Sie innerhalb der 3 Jahre 35% Ihrer Schulden zuzüglich der Verfahrenskosten an die Gläubiger zurückzahlen. Die Rückzahlung kann erfolgen:
- durch das pfändbare Einkommen
- durch vorhandenes Vermögen – Sie profitieren beispielsweise von der Verwertung Ihres Autos oder Ihrer Lebensversicherung
- durch freiwillige Leistungen aus dem unpfändbaren Einkommen
- durch freiwillige Leistungen Dritter.
Lesen Sie mehr zu den zulässigen Rückzahlungsmöglichkeiten unter: Welche Mittel dürfen Sie zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre aufwenden?
Berechnung der Betrages zur Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre
Die Berechnung von 35 % der Gesamtschulden ist leicht: Sie multiplizieren lediglich die Schuldsumme mit 0,35.
Viel schwieriger gestaltet sich die Berechnung der Kosten des Insolvenzverfahrens. Denn diese Kosten richten sich nach dem Betrag, welchen Sie an die Gläubiger während der Insolvenz zurückzahlen – und somit nicht nach der Schuldsumme! Dadurch können sie erheblich variieren.
Um Ihnen diese Berechnung zu vereinfachen, haben wir für Sie einen 3-Jahres-Insolvenzrechner erstellt. Hiermit können Sie den in Ihrem Fall notwendigen Betrag selbst berechnen.
Benutzen Sie unseren Insolvenzrechner – Berechnen Sie den erforderlichen Betrag für eine Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre
Nutzen Sie unsere kostenfreie Hotline und rufen Sie uns an, falls Sie zu dieser Berechnung Fragen haben. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten der Verkürzung der Insolvenz.
Verkürzung der Insolvenz auf 5 Jahre
Für die Verkürzung der Insolvenz auf fünf Jahre reicht aus, die Verfahrenskosten zu begleichen.
Da diese vorrangig aus Ihrem pfändbaren Einkommen und Vermögen bedient werden, lässt sich für nahezu jedes Insolvenzverfahren Folgendes sagen: Haben Sie pfändbares Einkommen, wird Ihre Insolvenz bereits nach 5 Jahren beendet.
Sollten Sie kein pfändbares Einkommen haben, betragen die Kosten des Insolvenzverfahrens durchschnittlich etwa 1500 EUR.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Hotline und rufen Sie uns an, falls Sie zu dieser Berechnung Fragen haben. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten der Verkürzung der Insolvenz.
Insolvenz in 6 Jahren
Sollten Sie keine Verfahrenskosten tragen können, beträgt die Dauer der Insolvenz 6 Jahre. So verhält es sich regelmäßig, wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen – beipspielsweise bei ALGII Unterstützung.