Erzwingungshaft in einer Schuldensituation
Besteht tatsächlich einmal ein Haftbefehl gegen Sie als Schuldner, ist das kein Grund unnötig besorgt zu sein. Der Haftbefehl des Gerichtsvollziehers aufgrund von Schulden gemäß §802g ZPO ist rein zivilrechlicher Natur und strafrechtlich in keinster Weise relevant. Die Erzwingungshaft stellt ein Zwangsmittel dar, das den Willen des Betroffenen brechen soll. Sie dient allein dazu, den Schuldner, der sich weigert eine eidesstattliche Versicherung über seinen Vermögensstand abzugeben (sog. Vermögensauskunft), zur erforderlichen Unterschrift zu zwingen.
Die §§ 802g, 802h und 820i der Zivilprozessordnung enthalten entsprechende Regelungen zum zivilrechtlichen Haftbefehl. Er ist meist im Schuldnerverzeichnis oder bei Auskunfteien benannt, jedoch keineswegs bei den Ermittlungsbehörden oder der Polizei notiert. Eine mögliche Verhaftung wird direkt vom zuständigen Gerichtsvollzieher vorgenommen. Diesem steht es frei, sich an dieser Stelle Polizeibeamte zur Hilfe zu holen. Ansonsten hat der Haftbefehl allerdings nichts mit der Polizei zutun. Kontrollierende Polizeibeamte stehen nicht in Kenntnis davon, genau wie der Zoll oder andere öffentlichen Stellen – ausgenommen dem Schuldnerverzeichnis. Nach dem neuen, 2013 in Kraft getretenen Vollstreckungsrecht verliert der Haftbefehl nach Ablauf von 2 Jahren seine Gültigkeit, § 820h Abs. 1 ZPO. Danach gehen von ihm keinerlei Wirkungen mehr aus.
Hallo,
Heute stand die Polizei auf Arbeit und wollten/wollen mich ins Gefängnis bringen,es sei denn ich bezahle die komplette Strafe,1600,-ich konnte bis auf350,-alles auftreiben. Jedoch bringt mir das nichts,weil ich alles zahlen muss!gibt es nicht doch ein anderen Weg?ich habe 24std Zeit bekommen,das restliche Geld zu zahlen oder sie nehm mich mit. Das würde meine Existenz zerstören,mein Kind ist dann auch weck!
Bitte helfen Sie mir
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Erzwingungshaft kann gemäß § 96 OWiG nicht angeordnet werden, wenn Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit vorher dargelegt haben.
Ich würde Ihnen schnellstens empfehlen, einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht