Air Berlin meldet Insolvenz an

Deutsche Fluglinie bricht unter Schuldenlast zusammen

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat Insolvenz beantragt. Man sehe „keine positive Fortbestehensprognose mehr“, teilte die zweitgrößte deutsche Airline mit rund 7200 Mitarbeitern mit. Die Rechtsform der Air Berlin ist eine Limited & Co. KG, ihr größter Aktionär ist die arabische Airline Etihad Airways. Etihad hatte Air Berlin immer wieder mit Finanzspritzen über Wasser gehalten. Doch nun hat Etihad offenbar den Geldhahn zugedreht, wodurch der Insolvenzantrag unvermeidlich wurde. Der Börsenkurs der Unternehmensaktie gab um rund 40% nach. Air Berlin hatte zuletzt Jahr für Jahr höhere Verluste eingefahren, trotz vieler Versuche zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. So hatte man die gesamte Flugzeugflotte verkauft und flog nur noch mit geleasten Maschinen.

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Was passiert mit bereits gebuchten Flugtickets?

Um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können, sichert die Bundesregierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Gewährung eines Kredites in Höhe von 150 Millionen Euro zu. Dies gab Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries bekannt. Gerade in der Ferienzeit seien viele Urlauber auf ihre Rückflüge angewiesen. Ohne den Eingriff sei nicht gewährleistet, dass diese Flüge stattfinden könnten. Der Kredit soll jetzt die Geschäftstätigkeit für die nächsten drei Monate absichern. Zumindest bis zum Ende der Sommerferien in Deutschland kann der Flugbetrieb also wie geplant weitergehen. Was danach geschieht, entscheidet sich im Insolvenzverfahren.

Nach unserer Einschätzung hat die Bundesregierung hat den Fluggästen durch den Kredit zahlreiche Unannehmlichkeiten erspart. Ein Insolvenzantrag einer Fluggesellschaft führt grundsätzlich dazu, dass sie ihre Geschäftstätigkeit einstellen muss und die Flugzeuge am Boden bleiben. Kunden, die sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Besitz eines Tickets befinden, werden dann zu Insolvenzgläubigern gemäß § 38 InsO. Damit hätten Ticketbesitzer Anspruch auf einen Teil der Insolvenzmasse. Dies wäre für Kunden jedoch ungünstig. Erfahrungsgemäß beträgt die Insolvenzquote, also der Anteil der Forderung, die durch die Insolvenzmasse gedeckt werden kann, kaum mehr als einen winzigen Teil der ursprünglichen Forderung. Außerdem müssten die Kunden einige Zeit auf ihr Geld warten.
Bei Air Berlin kann der Flugbetrieb jedoch weitergehen, so dass sich Fluggäste nicht mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Eine Stornierung bereits gebuchter Tickets ist aber nach unserer Meinung ohne Zahlung einer Stornogebühr nicht möglich. Bei Ausfällen oder Verspätungen werden betroffene Kunden die fälligen Ausgleichszahlungen aber wohl nicht erhalten, sondern als Insolvenzgläubiger fast leer ausgehen.

Wie sieht die Zukunft für Air Berlin aus?

Die Gewerkschaft Ver.di sprach von einem harten Schlag für die rund 7200 Mitarbeiter der Airline. Einzige Hoffnung sind die Gespräche zwischen Air Berlin und Lufthansa, die einer Übernahme von Teilbereichen des insolventen Unternehmens zustimmen könnte. Für diese Verhandlungen hat der Überbrückungskredit der KfW etwas zeitlichen Spielraum geschaffen. Durch den Insolvenzantrag könnte die Lufthansa Air Berlin schlucken, ohne die Schuldenlast in Höhe von 1,2 Milliarden Euro mit übernehmen zu müssen.

Die Passagierzahlen von Air Berlin waren in den letzten Monaten schon stark eingebrochen. Grund dafür war auch, dass der Ruf unter zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen gelitten hatte. Dafür musste die Airline hohe Erstattungszahlungen leisten. Neue Buchungen sind zwar weiterhin möglich, doch aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens ist davon abzuraten.

Rechtlicher Hintergrund des Insolvenzverfahrens

Die Rechtsform der Air Berlin ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Eigentlich handelt es sich dabei um eine Personengesellschaft, doch sie ist so ausgestaltet, dass als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) eine Public Limited Company (PLC) nach britischem Recht eingesetzt ist. Daher gelten für sie dieselben insolvenzrechtlichen Regelungen wie für Kapitalgesellschaften. In § 15a InsO ist geregelt, dass der Insolvenzantrag zu stellen ist, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Zeitlich ist hier ein enger Rahmen gesetzt, der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden. Im Fall von Air Berlin lag der Insolvenzgrund vor, nachdem Etihad eine vereinbarte Überweisung in Höhe von 50 Millionen Euro bereits letzte Woche nicht ausführte, wie aus Unternehmenskreisen verlautete. Anschließend erklärte Etihad, keine Unterstützung mehr für Air Berlin leisten zu wollen. Dadurch war eine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens nicht mehr gegeben. Somit begann die dreiwöchige Frist.

Insolvenz in Eigenverwaltung

Dadurch, dass man keine positiven Fortbestehensprognosen sehen konnte, beantragte Air Berlin die Insolvenz.

Air Berlin hat ein Regelinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO beantragt. Daraus folgt, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Vermögenswerte beim schuldnerischen Unternehmen selbst verbleibt, wenn der Gläubigerausschuss dem zustimmt. Sonst müsste dafür ein Insolvenzverwalter bestellt werden.

Hierbei kommt die Regelung für das Schutzschirmverfahren des § 270b InsO zur Geltung. Für den Fall, dass die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos ist, muss innerhalb von drei Monaten ein Insolvenzplan, eine Art Vergleich mit allen Gläubigern, vorgelegt werden. Dem Insolvenzplan muss eine Bescheinigung eines mit Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts beiliegen, die bestätigt, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Dann hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Sanierung über einen Insolvenzplan vorzubereiten, wobei das Insolvenzgericht und die Gläubiger mit einbezogen werden.

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