Dunkin’ Donuts-Betreiber melden Insolvenz an

Dunkin’ Donuts-Betreiber melden Insolvenz an – Fast jede zweite Filiale betroffen

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, haben zwei Franchisenehmer der bekannten Donut- und Kaffeekette, die in Deutschland derzeit mit 67 Filialen vertreten ist, einen Insolvenzantrag gestellt. Die beiden betroffenen Unternehmen heißen Will Coffee GmbH und S&C international Deutschland GmbH. Die Umsätze in den Filialen waren offenbar so weit zurückgegangen, dass eine Sanierung im Wege des geordneten Insolvenzverfahrens als wirtschaftlich beste Option erschien. Laut einem Unternehmenssprecher sei die Lohnfortzahlung der betroffenen Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld für die nächsten drei Monate gesichert, in denen der Warenverkauf in den Filialen auch wie bisher weitergeht.

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Wer steckt hinter Dunkin’ Donuts?

Dunkin’ Donuts wird als Franchiseunternehmen geführt. Bei diesem Geschäftsmodell verkauft der Franchisenehmer die Produkte selbstständig, verwendet dabei jedoch die Marke und die einheitliche Ausstattung des Franchisegebers. Daher ist nach außen nicht sofort erkennbar, welcher Betreiber wirklich hinter einer Bestimmten Filiale steckt.

Mutterkonzern und Franchisegeber für Deutschland ist die in Frankfurt am Main ansässige Dunkin’ Brands Deutschland GmbH. Diese ist von den Insolvenzanträgen aufgrund der Ausgestaltung des Franchisevertrags in keiner Weise betroffen, ebenso wenig die Filialen der restlichen Franchisenehmer.

Die S&C International Deutschland GmbH sitzt in Berlin und besitzt die Rechte für den Vertrieb der Dunkin’-Produkte in Berlin und Sachsen. Die Will Coffee GmbH besitzt die Franchise-Lizenz für NRW und sitzt in Mülheim an der Ruhr. Die restlichen Filialen verteilen sich auf fünf weitere Lizenznehmer.

Bereits im Jahr 2016 hat in Österreich der Franchisenehmer M&D Restaurant Development GmbH einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem eine Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose für das Unternehmen vorlagen.

Hintergründe der Insolvenz der Franchise

Die beiden betroffenen Franchisenehmer betreiben zusammen 32 der 67 deutschen Dunkin’-Filialen, die meisten davon in NRW und Berlin. Insgesamt arbeiten in den betroffenen Filialen rund 260 Mitarbeiter. Ein Sprecher ließ im Namen des Unternehmens verlauten, dass höhere Personalkosten durch die Einführung des Mindestlohns sowie rückläufige Umsätze insbesondere in den Bahnhofsfilialen die wirtschaftliche Lage spürbar verschlechtert hätten. Darüber hinaus hätten die Unternehmen kürzlich erst Investitionen in neue Standorte getätigt, die sich jedoch als unrentabel herausstellten und wieder geschlossen werden mussten. Als Grund für die mangelnde Laufkundschaft in den Bahnhöfen nannte der Sprecher den zunehmenden Fernbusverkehr. Vielerorts wurde der Fernbus-Verkehr mittlerweile aus den Innenstädten und von den Bahnhöfen weg verlagert.

Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, auf welchem Wege eine Sanierung der Unternehmen in Angriff genommen werden kann. Dabei kommt ein Verkauf an einen Investor oder ein Insolvenzplan in Betracht, ein im Insolvenzrecht vorgesehenes Mittel. Hierbei soll das betroffene Unternehmen in Absprache mit den Gläubigern stabilisiert und fortgeführt werden.

Insolvenzantragspflicht von Kapitalgesellschaften

Dunkin´Donuts ist eine Kette, welche Donuts und Kaffee verkauft. Doch jetzt sind knapp 50% der Filialen von der Insolvenz betroffen.

Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer gemäß §15a InsO bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Neben einer Zahlungsunfähigkeit ist auch Überschuldung ein Insolvenzgrund, wenn keine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens gestellt werden kann. Der Antrag muss unverzüglich nach Eintritt des Grundes gestellt werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Geschäftsführer nachweisen kann, dass er Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens getroffen hat. Dann kann der Antrag noch maximal drei Wochen warten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens größer sind, als sein Vermögen. Da Unternehmen meistens durch Bankkredite fremdfinanziert sind, ist dies regelmäßig der Fall.

Zögert der Geschäftsführer trotz eines solchen Insolvenzgrundes den Insolvenzantrag hinaus, drohen ihm Schadensersatzklagen.

Insolvenzen in Deutschland rückläufig

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland war 2016 laut Creditreform im sechsten Jahr in Folge rückläufig. Es wurden insgesamt 123.800 Insolvenzfälle registriert, davon waren in 21.700 Fällen Unternehmen betroffen. Bei den restlichen Fällen handelte es sich um Verbraucherinsolvenzen, auch Privatinsolvenzen genannt. Ziel der Privatinsolvenz ist es, dem Schuldner zu ermöglichen, nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode durch eine Restschuldbefreiung wieder Schuldenfrei leben zu können.

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