Fluglinie Niki meldet Insolvenz an

Was die Niki-Insolvenz für Reisende bedeutet

Die österreichische Fluggesellschaft Niki, Tochter der insolventen Air Berlin, musste nun ebenfalls aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Die schlechte Nachricht für Passagiere: Der Flugbetrieb wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung eingestellt. Tausende Reisende können nun nicht den geplanten Flug antreten.
Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft tritt gemäß § 15a InsO dann ein, wenn neben Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keine Wahrscheinlichkeit mehr besteht, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann. Dies war eingetreten, nachdem ein Übernahmeversuch von Niki durch die Lufthansa gescheitert war.

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Folgen der Insolvenz für die Niki-Kunden

Die Fluggesellschaft Niki musste die Insolvenz anmelden.

Bei der Insolvenz der Muttergesellschaft Air Berlin verhinderte ein umstrittener Kredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Millionen Euro, dass die Flugzeuge am Boden bleiben mussten. Kritiker vermuteten einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl. Niki-Kunden, die sich darauf verlassen hatten, ebenfalls nicht von einem “Grounding”, also dem Einstellen des Flugbetriebs betroffen zu sein, sitzen nun fest. Diese Kunden müssen sich nun andere Rückflüge suchen und diese aus eigener Tasche bezahlen. Ihre Rückzahlungsansprüche gegen Niki müssten aus der Insolvenzmasse bedient werden, doch die Insolvenzmasse dürfte bereits aufgebraucht sein. Somit können die Ansprüche gegen Niki faktisch nicht mehr durchgesetzt werden

Ist eine Klage gegen Niki nach der Insolvenz sinnvoll?

Auch die Kunden, die bereits Tickets für Flüge in den kommenden Wochen und Monaten gebucht hatten, müssten ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und können nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Daher raten wir von dem Versuch ab, die Ansprüche auf diese Weise durchzusetzen. Reisende können aber noch hoffen. Es könnte sein, dass neben der Lufthansa ein anderer Interessent bereit ist, Niki zu übernehmen. In diesem Fall haftet der neue Inhaber gemäß § 25 HGB für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dann wären die Aussichten auf eine Entschädigung für die verfallenen Tickets gut. Allerdings war Lufthansa wohl der einzige ernsthafte Interessent. Andere Interessenten wie beispielsweise der ehemalige Rennfahrer und Airline-Gründer Niki Lauda wollen lieber das Insolvenzverfahren abwarten, um die Reste der Fluggesellschaft danach ohne die Verbindlichkeiten übernehmen zu können.

Hintergründe zur Insolvenz von Niki

Die Niki Luftfahrtgesellschaft ist eine GmbH. Somit haftet anders als z.B. bei Schlecker der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft ist in § 15a InsO geregelt. Die Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit dürften bei Niki unstreitig vorliegen, seit die Muttergesellschaft Air Berlin insolvent ist. Allerdings konnte die Geschäftsführung bislang noch von einer positiven Fortführungsprognose für das Unternehmen ausgehen, da eine Übernahme durch Lufthansa in greifbarer Nähe schien. Lufthansa hatte während der Verhandlungen die Liquidität von Niki selbst sichergestellt. Erst nachdem die Übernahme gescheitert ist, besteht keine Aussicht mehr auf eine Fortführung des Unternehmens.

Dadurch gerät auch die Rückzahlung des Kredits der Bundesregierung an Air Berlin in Gefahr. Der Kaufpreis von rund 18 Millionen Euro für Niki wäre in die Insolvenzmasse von Air Berlin geflossen. Für den Fehlbetrag muss nun voraussichtlich der Steuerzahler aufkommen. Allerdings konnten dadurch die Air Berlin-Angestellten teilweise in Beschäftigung gehalten werden, wodurch wiederum Steuergelder eingespart wurden. Eine solche Aussicht besteht für die Angestellten von Niki nicht. Diese können höchstens zeitweise auf ein Insolvenzgeld hoffen.

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