Folgen der Insolvenz für die Niki-Kunden

Die Fluggesellschaft Niki musste die Insolvenz anmelden.
Bei der Insolvenz der Muttergesellschaft Air Berlin verhinderte ein umstrittener Kredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Millionen Euro, dass die Flugzeuge am Boden bleiben mussten. Kritiker vermuteten einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl. Niki-Kunden, die sich darauf verlassen hatten, ebenfalls nicht von einem “Grounding”, also dem Einstellen des Flugbetriebs betroffen zu sein, sitzen nun fest. Diese Kunden müssen sich nun andere Rückflüge suchen und diese aus eigener Tasche bezahlen. Ihre Rückzahlungsansprüche gegen Niki müssten aus der Insolvenzmasse bedient werden, doch die Insolvenzmasse dürfte bereits aufgebraucht sein. Somit können die Ansprüche gegen Niki faktisch nicht mehr durchgesetzt werden
Ist eine Klage gegen Niki nach der Insolvenz sinnvoll?
Auch die Kunden, die bereits Tickets für Flüge in den kommenden Wochen und Monaten gebucht hatten, müssten ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und können nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Daher raten wir von dem Versuch ab, die Ansprüche auf diese Weise durchzusetzen. Reisende können aber noch hoffen. Es könnte sein, dass neben der Lufthansa ein anderer Interessent bereit ist, Niki zu übernehmen. In diesem Fall haftet der neue Inhaber gemäß § 25 HGB für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dann wären die Aussichten auf eine Entschädigung für die verfallenen Tickets gut. Allerdings war Lufthansa wohl der einzige ernsthafte Interessent. Andere Interessenten wie beispielsweise der ehemalige Rennfahrer und Airline-Gründer Niki Lauda wollen lieber das Insolvenzverfahren abwarten, um die Reste der Fluggesellschaft danach ohne die Verbindlichkeiten übernehmen zu können.
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