Das ändert sich 2018 für Verbraucher

Hartz IV, Rente, Kindergeld: Diese Gesetze werden 2018 angepasst

Am 1. Januar 2018 ändert sich für Verbraucher und sozial Schwache wieder einiges in Deutschland. An diesem Stichtag treten einige geplante Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft, die für die meisten Menschen mehr oder weniger starke Auswirkungen haben. Hier ein Überblick über die Anpassungen beim Kindergeld, den Renten, beim ALG II (“Hartz IV”) und den Steuern.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Erhöhung des Kindergeldes 2018

2018 sind Transferzahlungen erhöht wurden. Allerdings macht sich die Höhe der Veränderung nicht groß bemerkbar.

Eine gute Nachricht für alle Eltern: Das Kindergeld steigt 2018. Die Erhöhung macht sich im Geldbeutel allerdings nicht stark bemerkbar. Sie beträgt pro Kind zwei Euro im Monat und liegt damit leicht unter der Inflationsrate für Deutschland. Ab 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind in Deutschland jeweils 194 Euro im Monat. Das Kindergeld wird in der Privatinsolvenz übrigens als unpfändbare, zweckgebundene Zahlung betrachtet, die ausschließlich dem Kind zusteht. Kindergeld darf also nicht gepfändet werden.

Anpassung der Rentenbeiträge 2018

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es eine weitere positive Neuerung. Vom Bruttogehalt wird etwas mehr Netto übrig bleiben, denn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2018 sinken leicht. Der abgeführte Beitrag wird um 0,1 Prozentpunkte von 18,7% auf 18,6 abgesenkt. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, bedeutet dies für Arbeitnehmer eine Senkung um 0,05 Prozentpunkte. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro bedeutet dies eine Senkung um 1,25€. Die Anpassung sei laut dem Vorstandsvorsitzenden der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, aufgrund positiver Konjunktur und Beschäftigungslage geboten. Eine Erhöhung des Beitrags wird wieder für 2022 erwartet.

Erhöhung der Rente 2018

Auch die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland werden voraussichtlich für 2018 eine Erhöhung erhalten. Die Rentenerhöhung tritt regelmäßig zum 1. Juli in Kraft. 2018 werden Rentner voraussichtlich ein Rentenplus von 3,09 % im Westen und 3,23 % im Osten erhalten. Voraussetzung für die Rentenerhöhung 2018 ist, dass sich Löhne und Gehälter bis Mitte des Jahres wie geplant entwickeln.

Änderungen beim ALG II (“Hartz IV”) 2018

Der Jahreswechsel 2017/18 bringt auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II), dem sogenannten “Hartz IV”, eine Erhöhung. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 1.1.2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro, also um 7 Euro pro Monat. Bei Paaren erhöht sich der Regelsatz von 368 auf 374 Euro pro Partner, also um 6 Euro monatlich. Die Anpassung trägt den gestiegenen Lebensmittelpreisen und sonstigen Lebenshaltungskosten Rechnung.
Außerdem erhalten ALG II-Empfänger ab dem kommenden Jahr höhere Unterkunftskosten zugesprochen. Die Grenzen der Angemessenheit für die Wohnung werden regional unterschiedlich ansteigen. Auch der Zuschlag für Mieter, die bereits lange Zeit in der Wohnung wohnen, wird angepasst. Der Zuschlag wird nun schon nach 10 statt wie bisher nach 15 Jahren gezahlt, falls die Miete den Richtwert übersteigt. Somit werden einige Bedürftige um einen Umzug herumkommen.

Höhere Förderung für Riester-Sparer 2018

Die Grundzulage für Sparer, die eine sogenannte Riester-Rente abgeschlossen haben, steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Sehen Sie hier unser Video zum Thema Pfändbarkeit der Riester-Rente in der Insolvenz.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Das ändert sich 2018 für Verbraucher”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei