Scheidung und Schulden: Schuldenfrei durch Privatinsolvenz oder Vergleich

  • Scheidung und Schulden - So werden Sie schuldenfrei

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    ausschnitt aus gesetzbuch. wichtiger paragraph zum thema insolvenz ist markiert.

Scheidung und Schulden

Die Scheidung ist eine der schwierigsten Situationen im Leben: die Ehe wird beendet, eine Scheidung beantragt, oft kommt es zur Auseinandersetzung zwischen den ehemaligen Ehegatten. Dabei wird jede dritte Ehe in Deutschland mit einer Scheidung beendet. Viele Menschen haben in dieser Situation das Gefühl, ihnen wird der Boden unter den Füßen weggezogen.

  • Die Scheidungsrate in Deutschland lag 2016 bei rund 40%
  • Insgesamt gab es 2016 eine Zahl von 162.307 Scheidungen
  • Die durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt 15 Jahre
  • 13 % der überschuldeten Personen nennen die Scheidung als Ursache

(Quelle: Statistisches Bundesamt // statista.com)

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Scheidung führt zu Schulden und finanzieller Notlage

Bereits die moralische Belastung durch eine Scheidung ist sehr groß. Daneben entstehen viele rechtliche Probleme wie Vermögensteilung und Sorgerecht. Doch die Scheidung bringt oft auch noch eine finanzielle Notlage und Schulden der ehemaligen Ehegatten mit sich. Oftmals stehen beide Ehegatten oder einer der ehemaligen Eheleute vor plötzlich aufgetretenen hohen Verbindlichkeiten – trotz eines geregelten Einkommens.

Privatinsolvenz oder Vergleich bieten einen Ausweg aus Scheidungsschulden

Können die getrennten Ehegatten die Schulden nicht aus eigener Kraft stemmen, haben Sie regelmäßig zwei Auswege aus den Scheidungsschulden – eine Privatinsolvenz oder einen außergerichtlichen Schuldenvergleich:

  • Privatinsolvenz: Kann der ehemalige Ehegatte aufgrund hoher laufender Kosten wie Kindesunterhalt und Miete die Gläubiger überhaupt nicht mehr bezahlen, stellt er einen Antrag auf Privatinsolvenz. Er wird nach Ablauf  von mindestens 3, meistens aber 5 oder 6 Jahren von seinen Schulden befreit. Oftmals verbleibt nach der Scheidung auch eine früher gemeinsam finanzierte Immobilie. Die Restschuld entfällt ebenso durch die Restschuldbefreiung.
  • Vergleich: Der ehemalige Ehegatte hat trotz Schulden ein weiterhin ausreichend hohes Einkommen. Wegen seiner Unterhaltspflichten ist dennoch nicht viel pfändbar. Die Scheidung führte zu einer Liquiditätslücke. Nun ist er bereit, den Gläubigern einen Teil ihrer Forderung in monatlichen Raten bzw. das großzügige Angebot einer Einmalzahlung aus der Familie zurückzuzahlen. Er lässt einen außergerichtlichen Vergleich durchführen. Die Gläubiger gehen auf sein Angebot ein.

Was ist eine Scheidung?

Die Scheidung wird mit dem Ziel vorgenommen, eine Ehe und die ehelichen Pflichten zu beenden.

Voraussetzungen einer Scheidung

Die Voraussetzungen einer Scheidung sind:

  • Getrenntleben
  • Antrag auf Scheidung

Die wichtigste Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die beiden Ehegatten getrennt leben. Es besteht keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Ehepartnern. Außerdem lehnt mindestens ein Ehegatte es erkennbar ab, die Hausgemeinschaft wiederherzustellen (§ 1567 BGB). Die häusliche Gemeinschaft endet in der Regel beim Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung. Nur ausnahmsweise können die rechtlichen Voraussetzungen für eine Trennung auch gegeben sein, wenn beide weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Dauer der Trennung vor der Scheidung

Um eine Scheidung einreichen zu können, ist es erforderlich, dass die Ehegatten bereits ein Jahr lang getrennt leben. Dieses sogenannte Trennungsjahr soll verhindern, dass Ehen rechtsmissbräuchlich geschlossen werden. Zudem soll eine gewisse Hürde vor der Scheidung aufgebaut werden, so dass es sich die Partner womöglich doch noch anders überlegen. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn eine Fortführung der Ehe eine besondere Härte darstellen würde.

Wenn die Scheidung nicht von beiden Partnern gewollt ist, kann die Ehe nur geschieden werden, wenn ein Ehegatte darlegt, dass die Ehe gescheitert ist. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten bereits seit drei Jahren getrennt leben.

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Folgen der Scheidung

Die Scheidung hat zahlreiche Folgen – die wichtigsten sind:

  • Trennungsunterhalt
  • Vermögensaufteilung
  • Schulden

Trennungsunterhalt

Nach der Trennung vom Partner entsteht in der Regel ein Anspruch auf Zahlung des sogenannten Trennungsunterhalts. Bei gemeinsamen Kindern hat der Ehegatte, bei dem sich die Kinder befinden, Anspruch auf Kindesunterhalt. Dieses Elternteil hat ebenfalls das Recht, Angelegenheiten des täglichen Lebens in Bezug auf die Kinder zu bestimmen.

Vermögen nach der Scheidung

Wie das gemeinsame Vermögen nach einer Scheidung aufgeteilt wird, hängt von der ehelichen Vereinbarung der Ehegatten ab, die vor oder während der Ehe getroffen wurde.

Zugewinngemeinschaft

Bild von einem Mann der stempelt

Jede dritte Ehe in Deutschland wird mit einer Scheidung beendet. Dies ist ebenfalls eine häufige Ursache von Schulden.

Haben die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft gelebt, was der gesetzliche Regelfall ist, so wird ein Zugewinnausgleich zwischen den Ehepartnern hergestellt. Hierfür ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung der häuslichen Gemeinschaft maßgeblich. Auch gemeinsame Schulden, die das Ehepaar gemacht hat, werden wie das Vermögen aufgeteilt. Nutzungsregelungen für Haushaltsgegenstände sollten während des Trennungsjahres einvernehmlich getroffen werden. Bei der Scheidung werden die Haushaltsgegenstände gleichmäßig aufgeteilt.

“Ehevertrag”

Haben die Ehegatten einen “Ehevertrag” geschlossen, wird sich die Vermögensverteilung danach richten.

Schulden nach der Scheidung

Mindestens für einen der Ehegatten ist die Scheidung meistens eine enorme finanzielle Hürde. Nach der Scheidung bzw. der vorherigen Trennung entstehen neue laufende Verpflichtungen, die oftmals nur ein Ehegatte trägt. Es entfallen finanzielle Vorteile, etwa die gemeinsame Wohnung und die bessere Steuerklasse. Die Neuordnung des Lebens fällt vielen Personen schwer. Die finanzielle Belastung erreicht daher schnell ein Maß, das nicht mehr beherrschbar ist. Daraus entstehen typischerweise Schulden – obwohl in vielen Fällen ein laufendes Einkommen vorhanden ist:

Gemeinsame Kredite

Die finanzielle Belastung von geschiedenen Personen setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. In vielen Fällen wurden während der Ehe gemeinsame Kredite aufgenommen, für die beide Ehegatten als Gesamtschuldner bürgen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik. In diesem Fall haften beide Ehegatten auf die volle Summe. Solange die Kredite gemeinsam bedient werden, ist das kein Problem. Doch nach einer Trennung sieht sich oft ein Partner alleine mit den Belastungen konfrontiert. Er hat einen internen Ausgleichs-/Regressanspruch gegen den anderen Ehepartner, der aber in der Regel wertlos ist.

Schulden für das Haus

Bei einem Haus besteht oft Streit. Die ehemaligen Ehegatten fragen sich, wem das Haus gehört, wer die Kosten für das Haus tragen und wer den Kredit bedienen muss. Grundsätzlich muss der Eigentümer die Raten weiter tragen. Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf. Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum eines Ehepartners, kann der andere Partner keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangen. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf der eine Partner vom anderen eine Mietzahlung fordern. Sind beide Ehegatten Eigentümer, müssen beide den Kredit weiter tragen, auch wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.

Mietschulden

Schulden beim Vermieter werden in der Regel als gemeinsame Verpflichtung angesehen.

Unterhaltspflichten

Zusätzlich zu diesen Kosten entstehen durch eine Scheidung neue Verbindlichkeiten, etwa durch Unterhaltszahlungen. Die Richtlinie für deren Höhe ist die Düsseldorfer Tabelle. Nach der Trennung kann dies zum Problem werden, wenn die Unterhaltszahlungen des anderen Partners ausbleiben oder zu niedrig sind.

Kosten für den neuen Haushalt

Daneben entstehen durch die Scheidung Kosten für einen neu entstehenden Haushalt: die Beschaffung der Ausstattung der neuen Wohnung und möglicherweise für ein neues Auto, falls der andere Ehegatte das Fahrzeug für sich beansprucht.

Wirtschaftliche Entflechtung nach der Scheidung

Ein wichtiger Schritt nach der Scheidung ist, die wirtschaftliche Situation neu zu ordnen. Zunächst sollten die vorhandenen Verbindlichkeiten korrekt aufgeteilt werden. Die gemeinsamen Schulden sollten auch nach der Scheidung gemeinsam abbezahlt werden. Für Schulden, die ein Ehepartner mit in die Ehe gebracht hat, ist dieser alleine verantwortlich. Außerdem sollten die Unterhaltsansprüche geklärt und das vorhandene Vermögen richtig aufgeteilt werden. Falls die Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen hatten, ist dies kein Problem. Doch in vielen Fällen wird über Vermögensgegenstände einzeln verhandelt, um deren Wert richtig zu bemessen.

Gemeinsame Schulden

Der Gläubiger kann bei gemeinsamen Schulden wählen, von welchem der beiden ehemaligen Ehepartner er die Zahlung verlangt. In der Regel wird währen der Ehe ein Gemeinschaftskonto genutzt. Wird die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann er vom anderen Ehegatten eine hälftige Ausgleichszahlung verlangen.

Alleinige Schulden

Hat ein Ehepartner während der Ehe alleine einen Vertrag unterzeichnet, der über die gemeinsame Haushaltsführung hinausgeht, muss er diesen alleine tragen.

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Entschuldungswege

Entstehen durch die Scheidung Schulden, die ein ehemaliger Ehegatte nicht tragen kann, hat er zwei Hauptmöglichkeiten, sich von den Schulden zu befreien – die Privatinsolvenz oder einen Vergleich:

  • Privatinsolvenz: Kann der Ehepartner den Gläubigern gar keine monatliche Zahlung anbieten, ohne seine finanzielle Grenze zu überschreiten, bietet sich die Privatinsolvenz als Entschuldungsalternative an. Er wird nach 6, 5 oder 3 Jahren durch die Restschuldbefreiung von seinen Schulden befreit – egal, wie hoch die Schulden sind und wie viel die Gläubiger während des Insolvenzverfahren erhalten.
  • Schuldenvergleich: Kann der Ehegatte den Gläubigern eine gewisse monatliche Zahlung oder eventuell sogar eine Einmalzahlung aus dem Vermögen von Freunden oder Verwandten anbieten, kann für ihn ein außergerichtlicher Vergleich durchgeführt werden. Stimmen die Gläubiger dem Vergleich zu oder werden sie gem. § 309 InsO vom Insolvenzgericht überstimmt, verliert der Ehegatte seine Schulden, indem er die Zahlungen leistet.

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Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz gibt Ihnen als überschuldeten Ehepartner die Möglichkeit, seine Schulden zu verlieren – unabhängig davon, ob Sie den Gläubigern noch etwas zurückzahlen können. Sie geben lediglich den pfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren durch die Restschuldbefreiung alle Schulden.

Die Restschuldbefreiung tritt ein innerhalb von:

  • 3 Jahren – bei Zahlung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten
  • 5 Jahren – bei Zahlung der Verfahrenskosten
  • oder höchstens 6 Jahren – auch ohne jede Schuldenrückzahlung

Ablauf und Dauer der Privatinsolvenz

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Vergleich

Ein zweiter Weg aus den Schulden nach einer Scheidung ist der außergerichtliche Vergleich. Sie zahlen Ihren Gläubigern einen geminderten Schuldenbetrag und werden ohne ein Insolvenzverfahren von Ihren Schulden befreit. Durch den Vergleich erreichen Sie

  • Schuldenfreiheit und einen
  • Stopp der Zinszahlungen

Für den außergerichtlichen Vergleich sind Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich. Die Gläubiger sind oft bereit, auf bis zu 80 % der Forderungen zu verzichten. Sie als ehemaliger Ehegatte zahlen nur die restlichen 20 bis 30 % zurück – je nach Ihrer Möglichkeit als Einmalzahlung oder in Raten. Wir helfen Ihnen dabei, die Gläubiger davon zu überzeugen – regelmäßig mit dem Argument, dass eine Privatinsolvenz meist geringere Rückzahlungen und längere Wartezeit bedeutet. Der außergerichtliche Vergleich ist also für beide Seiten vorteilhaft.

Ablauf des außergerichtlichen Vergleichs

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