Das Dilemma der Strompreise
Im Schnitt steigt der Strompreis seit der Jahrtausendwende um rund 6,5% pro Jahr. Damit liegt die Preissteigerung deutlich über der Inflationsrate. Auch die durchschnittlichen Einkommen insbesondere bei den sozial Schwächeren können damit nicht annähernd Schritt halten. So erstrebenswert der Umweltschutz auch ist, die Energiewende bleibt für Verbraucher teuer. Die Industrie genießt dagegen weitgehenden Schutz vor den Preiserhöhungen. Für Geringverdiener kommen weitere Hürden hinzu: Neue, effiziente Elektrogeräte sind in der Anschaffung teuer. Wer sich diese nicht leisten kann, muss auch noch bei der Stromrechnung draufzahlen. Wer wegen Arbeitslosigkeit viel Zeit zuhause verbringt, hat darüber hinaus auch automatisch einen höheren Stromverbrauch. Sparpotential steckt im Wechsel des Stromanbieters. Doch wer keine positive Schufa-Auskunft vorweisen kann, dem bleibt oft nur der teurere Grundversorgungstarif.
So reagieren Sie auf Stromschulden
Wichtig ist es, bei Stromschulden schnell zu reagieren. Bei Zahlungsrückständen gegenüber dem Energieversorger reagieren viele Betroffene zu spät. Soweit es Ihnen möglich ist, sollten Sie offene Rechnungen auf jeden Fall begleichen. Alternativ sollten Sie den Anbieter auf Ihre Zahlungsschwierigkeiten hinweisen. Denn ist die Versorgung erst einmal unterbrochen, zieht die Wiederherstellung weitere Kosten nach sich – je nach Anbieter zwischen 20 und über 200 Euro.
Voraussetzungen für eine Stromabschaltung
Ganz aus dem Nichts kommt eine Stromabschaltung nicht. Die Voraussetzungen dafür sind in § 19 der Stromgrundversorgungsordnung (StromGVV) geregelt. Es müssen dabei folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die rückständigen Beträge müssen sich auf mindestens 100 € belaufen (§ 19 Abs. 2 GVV)
- Der Stromanbieter muss eine Mahnung geschickt haben. Der Versand der Mahnung darf frühestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
- Die Stromabschaltung muss angekündigt/angedroht worden sein (Dies erfolgt zumeist gleichzeitig mit der Mahnung).
- Nach Zugang der Androhung der Stromabschaltung müssen mindestens weitere vier Wochen vergangen sein
- Drei Werktage vor der tatsächlichen Unterbrechung der Stromversorgung muss dies erneut angekündigt worden sein (§ 19 Abs. 3 GVV)
So treten Sie bei Stromschulden richtig gegenüber Ihrem Stromanbieter auf
Wenn die erste Voraussetzung vorliegt und die Schulden über 100€ betragen, ist es ein Fehler, nicht zu reagieren. Sie sollten stattdessen Ihren Stromanbieter kontaktieren und mit diesem verhandeln. Die Anbieter lassen in der Regel mit sich reden, wenn Sie versichern können, dass Sie eigentlich zahlungswillig sind. Am besten wird das gelingen, wenn Sie von sich aus konkrete Vorschläge zur Schuldentilgung unterbreiten. Immerhin wurde im Jahr 2016 nur bei 5% der angedrohten Stromsperren tatsächlich eine Versorgungsunterbrechung durchgesetzt.
Stundung der Zahlungen
Durchschnittlich steigen die Strompreise im Jahr um 6,5%.
Schlagen Sie dem Anbieter eine vorübergehende Stundung des gesamten Betrags vor. Dabei handelt es sich quasi um ein zinsloses Darlehen. Dies verschafft Ihnen ein zeitliches Polster, bevor es mit der Stromabschaltung ernst wird. Den Vorschlag können sie beispielsweise untermauern, indem Sie dem Anbieter die Gründe für die vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten nennen. Dazu sollten Sie ausführen, dass in Zukunft wieder Mittel bereitstehen werden, beispielsweise durch eine Steuerrückzahlung, eine Bonuszahlung Ihres Arbeitgebers oder eine ausstehende Forderung von Ihnen. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie den konkreten Zeitpunkt sowie die Höhe und den Grund für den Vermögenszuwachs nennen können. Den Anspruch auf diese Forderung, die Ihnen in Zukunft zusteht, können Sie auch direkt an Ihren Stromanbieter abtreten. Dieses Vorgehen nennt sich “Sicherungsabtretung”. Damit kann der Stromanbieter seinen Anspruch sichern.
Ratenzahlung
In der Regel akzeptieren die Anbieter auch eine Ratenzahlung, wenn Sie den gesamten ausstehenden Betrag nicht auf einmal zurückzahlen können. Dabei zahlen Sie zusätzlich zur monatlichen Stromrechnung noch einen Anteil zur Tilgung des ausstehenden Betrags. Je höher die monatliche Tilgung, desto eher wird der Stromanbieter diesen Vorschlag akzeptieren.
Stromschulden bei ALG II oder Sozialhilfe
Stromkosten sind in der Berechnung des Regelsatzes enthalten. Doch aufgrund der stark gestiegenen Preise können Betroffene immer öfter ihre Rechnung nicht bezahlen. Ausnahmsweise kann das Jobcenter bzw. Sozialamt weitere Kosten übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn
- am Jahresende eine Nachzahlung fällig wird oder
- eine Androhung der Stromsperrung erfolgt ist.
Das Jobcenter gewährt Ihnen dann entweder ein Darlehen oder eine Beihilfe, denn der Strom darf Ihnen nicht ohne weiteres abgestellt werden.
Wenn Sie eine falsche oder überhöhte Rechnung erhalten haben
In manchen Fällen kann es angebracht sein, dem Mitarbeiter des Energieversorgers Hausverbot zu erteilen. Dies sollten Sie jedoch nicht tun, wenn die Forderung des Anbieters in voller Höhe gerechtfertigt ist. In Ihrem eigenen Haus besitzen Sie das Hausrecht. Auch als Mieter können Sie “zur Abwehr störender Handlungen Dritter” Hausverbot erteilen. So weit sollte es allerdings nicht kommen, wenn Sie rechtzeitig der falschen oder überhöhten Rechnung widersprochen haben. Möglicherweise hat jedoch Ihr Vermieter die Stromabschläge einbehalten und nicht an den Anbieter weitergeleitet. Auch in diesem Fall können Sie sich mit einem Hausverbot gegen den Mitarbeiter sowie anwaltlicher Unterstützung gegen Ihren Vermieter zur Wehr setzen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!