Gesetzesänderung: Verträge können nun per E-Mail gekündigt werden

Schuldnerfreundliche Gesetzesänderung: Verträge können nun per E-Mail gekündigt werden

Für viele Menschen trugen nicht akzeptierte Kündigungen von abgeschlossenen Verträgen zu einer Schuldensituation bei. Verträge wie etwa die der Mobilfunktarife, Stromversorgung oder dem Internetanschluss können schon lange online abgeschlossen werden. Die Anforderungen an die Kündigung stellten bislang aber einen Aufwand dar, der es vielen Verbrauchern erschwerte, eine solche durchzuführen. Die Unternehmen forderten in der Vergangenheit mittels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dass die Kündigung der Verträge in der Schriftform erfolgen musste, also durch einen Brief, der eigenhändig unterzeichnet auf postalischem Wege an das Unternehmen zugestellt werden musste. Das Schriftformerfordernis erschwerte vielen Verbrauchern die Kündigung und trug somit zu einer ungewollten Verlängerung der Verträge bei.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Gesetzesänderung erleichtert die Kündigung

Bild von altem aufgeschlagenem Buch mit Brille

Durch die Gesetzesänderung wird die Kündigung der Verträge erleichtert.

Eine Gesetzesänderung erleichtert Ihnen nun die Kündigung Ihrer Verträge, die ausschließlich online zustande gekommen sind. Seit dem 1. Oktober 2016 besteht das Schriftformerfordernis bei einer solchen Kündigung nicht mehr. Das am 17.12.2015 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ bringt wichtige Änderungen. Durch die Gesetzesänderung werden zum 1. Oktober 2016 alle Klauseln in den AGBs unwirksam, die für die Kündigung und andere Mitteilungen gegenüber dem Unternehmen die Schriftform als Mindesterfordernis vorsehen.

„Textform“ reicht aus

Die Gesetzesänderung hat dafür gesorgt, dass die Textform nun ausreichend ist. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher die Kündigung nun durch eine E-Mail, ein Fax und sogar durch eine SMS vornehmen können. Das Kündigungsschreiben muss nicht mehr eigenhändig unterschrieben sein.

Dies betrifft neben Telefon-, Strom-, Internet-, und Handyverträgen beispielsweise auch Fitnessverträge. Auch bei Online-Einkäufen kann der Rücktritt vom Vertrag via E-Mail nicht mehr durch die AGB des Unternehmens ausgeschlossen werden.

Tipp: Verwahren Sie Ihre Kündigung via E-Mail, Fax oder SMS sorgfältig auf. Im Streitfall sind Sie als Verbraucher in der Pflicht die rechtzeitige Kündigung nachzuweisen.

Wichtige Ausnahmen

Allerdings sind auch wichtige Ausnahmen zu berücksichtigen. So gilt weiterhin das Schriftformerfordernis bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses und des Mietvertrages. Hierfür ist die Schriftform, also die Kündigung mittels eines eigenhändig unterschriebenen Briefes, gesetzlich geregelt und muss auch in Zukunft eingehalten werden.

Die Gesetzesänderung gilt nur für Verträge ab 1. Oktober 2016

Von der Änderung des AGB-Rechts sind allerdings nur Verträge betroffen, die Sie ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen haben. Für bereits vor diesem Datum bestehende Verträge gilt die Gesetzesänderung nicht rückwirkend.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gesetzesänderung: Verträge können nun per E-Mail gekündigt werden”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

4 Kommentare
  1. Sven P. .
    says:

    @Anne B.: Das war leider genau falsch. Denn ein Mietvertrag gehört zu den Ausnahmen dieser Gesetzesänderung. Genau wie der Vertrag über ein Arbeitsverhältnis :( Kleiner Tipp: Solche Texte immer komplett lesen, damit man nachher nicht in die Röhre schaut ;)

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr P.,

      wir sehen es als unsere Verpflichtung an, über rechtlichen Fehlvorstellungen aufzuklären.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Anne B.
    says:

    Gut zu wissen, dass ein Vertrag auch via Email gekündigt werden kann. Mein Freund und ich wollen ausziehen und so habe ich unserem Vermieter eine Email geschrieben. Die habe ich natürlich mit Sendebestätigung geschickt.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau B.,

      bei Mietverträgen gilt für eine Kündigung grundsätzlich die Schriftform und nicht die Textform (§§ 568, 168 BGB). Das bedeutet, dass eine E-Mail mit einer erklärten Kündigung hierfür nicht ausreicht. Es braucht zumindest einer eigenhändigen durch Namenunterschrift erklärten Kündigung.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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