Antrag auf Insolvenz
Wir reichen für Sie bei Gericht den benötigten Antrag auf Insolvenz ein. Nach ca. 5 Wochen wird das Verfahren eröffnet. Dabei wird Ihnen ein Treuhänder an die Seite gestellt, der Ihr verwertbares Vermögen an die Gläubiger verteilt. Auch über das pfändbare Einkommen darf er verfügen. Der unpfändbare Teil bleibt aber unter Ihrer eigenen Verfügung.
Wohlverhaltensperiode

Das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung.
Nun beginnt die Wohlverhaltensperiode. Die Dauer dieses Abschnittes ist seit der Reform 2014 gestaffelt. Je nach der Höhe der Zahlungen an die Gläubiger, kann die Wohlverhaltensperiode verkürzt werden.
Zahlen Sie 35% der Forderungen plus Verfahrens-und Gerichtskosten zurück, dauert die Wohlverhaltensperiode 3 Jahre.
Wenn Sie die Verfahrens- und Gerichtskosten begleichen, können Sie eine Wohlverhaltensperiode von 5 Jahren beanspruchen.
Können Sie keine außerordentlichen Zahlungen leisten, beträgt Ihre Wohlverhaltensperiode die gewohnten 6 Jahre. Danach sind Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden schuldenfrei.
Restschuldbefreiung
Das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung. Sie wird Ihnen nach der Wohlverhaltensperiode erteilt. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen Ihre Restschuldbefreiung versagt werden kann. Nehmen Sie daher unbedingt von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch! Eine Versagung der Restschuldbefreiung würde das ganze Verfahren und die Wohlverhaltensperiode nichtig machen.
Unterhaltszahlungen und Forderungen aufgrund von Strafverfahren und Steuerschulden werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Diese Forderungen bleiben auch nach dem Verfahren bestehen.
Eine neue Möglichkeit: Das Insolvenzplanverfahren
Durch die Reform des Insolvenzrechts können Sie seit Juli 2014 das den vorher Unternehmen vorbehaltenen Insolvenzplanverfahren nutzen. Dieses Verfahren bietet die unschlagbare Möglichkeit, innerhalb von kürzester Zeit schuldenfrei zu werden. Gemeinsam mit Ihnen wird ein individueller Plan festgelegt. Hierbei wird überlegt: Welche Summen können Sie den Gläubigern anbieten? In welchen Abständen können Sie diese zahlen? Wer könnte Ihnen eventuell finanziell unter die Arme greifen, um einen angemessenen Plan vorzulegen? Der ausgereifte individuelle Plan wird daraufhin den Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle Gläubiger und das Gericht dem Insolvenzplan zu, kann Ihre Entschuldung beginnen! Durch unsere Erfahrungen können wir gemeinsam mit Ihnen realistische Insolvenzpläne mit hoher Erfolgsaussicht entwickeln. Wenn Sie sich die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens für sich vorstellen können, zögern sie nicht, diese Chance auf schnelle Entschuldung in Angriff zu nehmen! Sichern Sie sich aber kompetente fachliche Unterstützung zu, um das Gelingen des Plans zu sichern und eine optimale Bilanz zu erhalten.
Insolvenz im Ausland
Durch die Reform des Insolvenzrechts 2014 hat die Regierung Erleichterungen für die Schuldner geschaffen – wie z.B. die Möglichkeiten zur Schuldenbefreiung nach 3 oder 5 Jahren. Damit soll der Unterschied zu dem in anderen EU-Staaten geltenden Insolvenzrecht verringert werden. Dennoch sind in einigen EU-Staaten weiterhin angenehmere Umstände im Insolvenzverfahren zu finden. Wenn Sie sich vorstellen können, einige Zeit im Ausland zu verbringen, können Sie die Option einer angenehmeren und schnelleren Entschuldung nutzen. Informieren Sie sich unter der Rubrik Englische Insolvenz über Ihre Möglichkeiten und unsere Angebote. Sie können auch direkt unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.
Unsere Erste-Hilfe-Tipps bei Überschuldung
Auch wenn Ihre Situation ausweglos erscheinen mag, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen! Ein Ausstieg aus der Schuldenfalle ist jederzeit möglich. Sie können sich diesen schaffen, indem Sie den ersten Schritt machen und sich Unterstützung durch fachlich kompetente Berater holen. Nur so entgehen Sie dem Teufelskreis, der Sie automatisch in immer höhere Schuldenberge treibt.
Wir bieten Ihnen Unterstützung ohne undurchsichtiges Kleingedrucktes. Nutzen Sie dazu unsere kostenfreie telefonische Erstberatung. Wir beraten Sie unverbindlich – Sie gehen durch Ihren Anruf keinerlei Verpflichtungen ein.
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