Überschuldung: Fast jeder zehnte Deutsche ist betroffen

Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Fast zehn Prozent der Bundesbürger überschuldet

    Es beginnt mit einzelnen unbezahlten Rechnungen. Dann steigern sich die Mahnungen auf dem Küchentisch und auf einmal findet man sich im Kostendschungel nicht mehr zurecht. Der Kreislauf, der Privatpersonen oder Selbstständige in die Zahlungsunfähigkeit führt, beginnt oft schleichend. Am Anfang stehen unvorhergesehene Ereignisse: plötzliche Erkrankungen, Arbeitsplatzverlust oder häufig auch Scheidungen. Scheinbar alltägliche Geschehnisse, die jedoch einen Riss in die finanzielle Lage bringen, der dauerhaft nicht gekittet werden kann.

    Überschuldung ist kein Einzelfall in Deutschland. Ca. 6,5 Millionen Privatpersonen werden aktuell als zahlungsunfähig bezeichnet – das entspricht fast jedem zehnten deutschen Staatsbürger über 18 Jahren. Neben Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit als Folgeerscheinungen der Rezession mindern auch erhöhte Miet- und Nebenkosten sowie die gestiegenen Beiträge für Gesundheit und Altersvorsorge das persönliche Budget.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Mit der Zahlungsunfähigkeit beginnen die unangenehmen Folgeerscheinungen. Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür, die Briefe und Mahnungen der Gläubiger wachsen radikal an – möglicherweise steht sogar eine Lohnpfändung bevor. Immer mehr Personen wählen in der scheinbar ausweglosen Situation den Weg der Insolvenz. Mithilfe dieser durch den Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit können sich Privatpersonen ebenso wie Unternehmen in einem Zeitraum zwischen drei und sechs Jahren von nahezu all ihren Schulden befreien. Am Ende des Prozesses steht die einmalige Chance auf einen absoluten Neustart – auf persönlicher und geschäftlicher Ebene.

    So läuft das Verfahren der Insolvenz ab

    Das Verfahren der Insolvenz besteht im Groben aus verschiedenen Abschnitten. Wenn der Schuldner sich professionelle Hilfe, z.B. durch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt, gesucht hat, nimmt das Verfahren seinen Lauf.

    Überblick über die finanziellen Verhältnisse

    Zunächst wird ein Überblick über die finanzielle Gesamtsituation geschaffen. Alle Gläubiger werden mitsamt ihren Forderungen ermittelt. Wir unterstützen Sie dabei, alle nötigen Informationen zusammenzutragen und auf ihre aktuelle Gültigkeit zu überprüfen.

    Außergerichtlicher Einigungsversuch

    Was dann folgt, wird als außergerichtlicher Einigungsversuch bezeichnet. Indem wir den Gläubigern einen mit Ihnen zusammen entwickelten Betrag anbieten, der einen Teil ihrer Forderungen abdecken würde, schlagen wir somit einen Vergleich vor. Nun hängt das weitere Vorgehen von den Zusagen der Gläubiger ab. Es ist aufgrund der meist sehr geringen Vergleichssumme davon auszugehen, dass nicht alle Gläubiger dem Vergleich zustimmen. Somit gilt der Vergleich als abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch die Voraussetzung für einen Antrag auf Insolvenz geschaffen! Diese Voraussetzung kann Ihnen nur von einer anerkannten Stelle erteilt werden. Wir als auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte können Ihnen diese Bescheinigung ausstellen.

    Antrag auf Insolvenz

    Wir reichen für Sie bei Gericht den benötigten Antrag auf Insolvenz ein. Nach ca. 5 Wochen wird das Verfahren eröffnet. Dabei wird Ihnen ein Treuhänder an die Seite gestellt, der Ihr verwertbares Vermögen an die Gläubiger verteilt. Auch über das pfändbare Einkommen darf er verfügen. Der unpfändbare Teil bleibt aber unter Ihrer eigenen Verfügung.

    Wohlverhaltensperiode

    Bild von einem Mann am Laptop mit einer Kreditkarte in der Hand

    Das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung.

    Nun beginnt die Wohlverhaltensperiode. Die Dauer dieses Abschnittes ist seit der Reform 2014 gestaffelt. Je nach der Höhe der Zahlungen an die Gläubiger, kann die Wohlverhaltensperiode verkürzt werden.

    Zahlen Sie 35% der Forderungen plus Verfahrens-und Gerichtskosten zurück, dauert die Wohlverhaltensperiode 3 Jahre.

    Wenn Sie die Verfahrens- und Gerichtskosten begleichen, können Sie eine Wohlverhaltensperiode von 5 Jahren beanspruchen.

    Können Sie keine außerordentlichen Zahlungen leisten, beträgt Ihre Wohlverhaltensperiode die gewohnten 6 Jahre. Danach sind Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden schuldenfrei.

    Restschuldbefreiung

    Das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung. Sie wird Ihnen nach der Wohlverhaltensperiode erteilt. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen Ihre Restschuldbefreiung versagt werden kann. Nehmen Sie daher unbedingt von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch! Eine Versagung der Restschuldbefreiung würde das ganze Verfahren und die Wohlverhaltensperiode nichtig machen.

    Unterhaltszahlungen und Forderungen aufgrund von Strafverfahren und Steuerschulden werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Diese Forderungen bleiben auch nach dem Verfahren bestehen.

    Eine neue Möglichkeit: Das Insolvenzplanverfahren

    Durch die Reform des Insolvenzrechts können Sie seit Juli 2014 das den vorher Unternehmen vorbehaltenen Insolvenzplanverfahren nutzen. Dieses Verfahren bietet die unschlagbare Möglichkeit, innerhalb von kürzester Zeit schuldenfrei zu werden. Gemeinsam mit Ihnen wird ein individueller Plan festgelegt. Hierbei wird überlegt: Welche Summen können Sie den Gläubigern anbieten? In welchen Abständen können Sie diese zahlen? Wer könnte Ihnen eventuell finanziell unter die Arme greifen, um einen angemessenen Plan vorzulegen? Der ausgereifte individuelle Plan wird daraufhin den Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle Gläubiger und das Gericht dem Insolvenzplan zu, kann Ihre Entschuldung beginnen! Durch unsere Erfahrungen können wir gemeinsam mit Ihnen realistische Insolvenzpläne mit hoher Erfolgsaussicht entwickeln. Wenn Sie sich die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens für sich vorstellen können, zögern sie nicht, diese Chance auf schnelle Entschuldung in Angriff zu nehmen! Sichern Sie sich aber kompetente fachliche Unterstützung zu, um das Gelingen des Plans zu sichern und eine optimale Bilanz zu erhalten.

    Insolvenz im Ausland

    Durch die Reform des Insolvenzrechts 2014 hat die Regierung Erleichterungen für die Schuldner geschaffen – wie z.B. die Möglichkeiten zur Schuldenbefreiung nach 3 oder 5 Jahren. Damit soll der Unterschied zu dem in anderen EU-Staaten geltenden Insolvenzrecht verringert werden. Dennoch sind in einigen EU-Staaten weiterhin angenehmere Umstände im Insolvenzverfahren zu finden. Wenn Sie sich vorstellen können, einige Zeit im Ausland zu verbringen, können Sie die Option einer angenehmeren und schnelleren Entschuldung nutzen. Informieren Sie sich unter der Rubrik Englische Insolvenz über Ihre Möglichkeiten und unsere Angebote. Sie können auch direkt unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.

    Unsere Erste-Hilfe-Tipps bei Überschuldung

    Auch wenn Ihre Situation ausweglos erscheinen mag, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen! Ein Ausstieg aus der Schuldenfalle ist jederzeit möglich. Sie können sich diesen schaffen, indem Sie den ersten Schritt machen und sich Unterstützung durch fachlich kompetente Berater holen. Nur so entgehen Sie dem Teufelskreis, der Sie automatisch in immer höhere Schuldenberge treibt.

    Wir bieten Ihnen Unterstützung ohne undurchsichtiges Kleingedrucktes. Nutzen Sie dazu unsere kostenfreie telefonische Erstberatung. Wir beraten Sie unverbindlich – Sie gehen durch Ihren Anruf keinerlei Verpflichtungen ein.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Überschuldung: Fast jeder zehnte Deutsche ist betroffen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    0 Kommentare

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei