Für viele Menschen ist der Weg in die Insolvenz der erste Schritt in ein schuldenfreies Leben. Eine Insolvenz lässt sich in drei Phasen einteilen: Die Vorbereitungsphase, die Insolvenz im engeren Sinne und die Wohlverhaltensphase. Nach der Wohlverhaltensphase wird dem Insolvenzschuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Doch wie läuft überhaupt die Insolvenz im engeren Sinne ab? Was passiert nach der Stellung des Insolvenzantrags? In diesem Artikel beschreiben wir für Sie diese Phase der Insolvenz etwas genauer.
1. Insolvenzantrag
Der Schuldner und die Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ohne einen Antrag wird sich kein Insolvenzgericht mit der Eröffnung befassen. Der Antrag des Schuldners wird “Eigenantrag” genannt und wird in §§ 13,15 InsO geregelt. Der Antrag eines Gläubigers wird “Fremdantrag” oder auch “Gläubigerantrag” genannt und findet in den §§ 13,14 InsO seinen gesetzlichen Niederschlag.
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