Gerichtsvollzieher

Was ist ein Gerichtsvollzieher?

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter im Staatsdienst, übt jedoch seine Tätigkeit als Organ der Zwangsvollstreckung selbstständig aus (§§ 154 GVG, 1 GVO). Er untersteht der Dienstaufsicht des aufsichtführenden Richter des Amtsgerichts.

Die Hauptaufgaben des Gerichtsvollziehers sind die Durchsetzung von Geldforderungen von Gläubigern, Zwangsräumungen, Abnahme von Vermögensauskünften und Zustellungen.

Die Gerichtsvollzieher verrichten Ihre Aufgaben im jeweiligen zugewiesenen Amtsbezirk. Ist sich ein Gläubiger unsicher, welcher Gerichtsvollzieher für ihn zuständig ist, kann er sich entweder über die Gerichtsvollzieherdatenbank des jeweiligen Landes informieren oder sich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts wenden. Die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers ist nicht selten an die Straße des Schuldners geknüpft.

Der Gläubiger bestimmt durch seinen Auftrag gegenüber dem Gerichtsvollzieher im Rahmen des geltenden Rechts, wie der Titel zu vollstrecken ist.

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Aufgaben und Befugnisse des Gerichtsvollziehers

Eine Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchsetzung einer Geldforderung eines Gläubigers mittels Sachpfändung und anschließender Verwertung. Hierzu können Sie unseren Artikel über Sachpfändung Genaueres nachlesen.

Zwangsräumungen gem. § 885 ZPO

Der Gerichtsvollzieher ist auch zuständig bei der Durchsetzung eines Räumungstitels. Hierzu kann der Gerichtsvollzieher – notfalls mit polizeilicher Gewalt – den Schuldner aus dem Besitz setzen, ihn also zum Verlassen des Grundstücks oder Gebäudes zwingen.

Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners gem. § 755 ZPO

Auch wenn der Schuldner unauffindbar ist oder versucht, der Zwangsvollstreckung zu entgehen, wird der Gerichtsvollzieher tätig. Er ist u.a. befugt bei den Meldebehörden, Rentenversicherungsträgern oder beim Kraftfahrtbundesamt Auskünfte über den Aufenthaltsort des Schuldners einzuholen.

Abnahme der Vermögensauskunft gem. §§ 802c ff. ZPO

Zur Durchsetzung einer Geldforderung nimmt der Gerichtsvollzieher auf Gläubigerantrag hin die Vermögensauskunft ab. Was Sie hierüber wissen sollten, erfahren Sie hier.

Öffentlich-rechtliche Schulden

Öffentlich-rechtliche Gläubiger (wie z.B. Krankenkasse, GEZ [jetzt Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio], Sparkasse, Finanzamt oder öffentlich-rechtliche  Sozialversicherungen) lassen durch eigene Vollstreckungsbeamte vollstrecken, nicht mithilfe des Gerichtsvollziehers.

Wie soll ich mich gegenüber dem Gerichtsvollzieher verhalten?

Ein Gerichtsvollzieher kann sich vorher ankündigen aber unangekündigt vor der Tür stehen. Es kann taktisch klüger sein, dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zunächst zu verweigern, z.B. weil man die Rechtmäßigkeit der Forderung und des Vollstreckungstitels anzweifelt. So hat man zunächst Zeit, sich mit einem Experten über diese Situation auszutauschen. Sie dürfen, auch nach dem ein Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung betreten hat, diesem noch den weiteren Aufenthalt verbieten. Der Gerichtsvollzieher kann dann einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Liegt dem Gerichtsvollzieher ein solcher vor, müssen Sie ihn die Wohnung betreten lassen. Bitte beachten Sie, dass im Insolvenzverfahren bereits der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts ausreicht, um Ihre Wohnung betreten und durchsuchen zu dürfen.

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Falls der Gerichtsvollzieher Fragen an Sie richtet, so sollten Sie beachten, dass Sie nicht sofort Rede und Antwort stehen müssen. Sie haben das Recht, sich darauf vorzubereiten. Die Fragen des Gerichtsvollziehers zielen darauf ab, Ihre Vermögensverhältnisse zu erfahren. Das hierfür vorgesehene förmliche Verfahren ist die Abnahme der Vermögensauskunft.

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2 Kommentare
  1. Fita J.
    says:

    Wir möchten eiltstadtlich Versicherung bei Herichtsvollzieher nicht unterschreiben was passiert? Gerichtsvollzieher hat unsere Ratenzahlung in Höhe von 250 € abgelehnt, wir haben Hauskredit wir möchten nicht Belgien 7500 € in die Schufa landen denn wir sind bereit die Forderung in Raten zu bezahlen Summe schon gegeben was können wir gegen Gerichtsvollzieher machen oder tun wir haben ein Nettoeinkommen von 2800 Euro in netto im Monat ohne zwei Kinder die Unterhaltung müssen was können wir machen
    Mit freundliche Grüße Frau J.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau J.,

      grundsätzlich gilt, dass zur Vermeidung einer Vermögensauskunft / eidesstattlichen Versicherung eine Ratenzahlung so bemessen sein sollte, dass die Schuld in sechs oder spätestens acht Monaten getilgt sein wird. Dies wären anhand Ihrer Angaben über 1000 Euro monatlich.
      Wenn die Forderung berechtigt ist und keine Möglichkeit besteht, diese binnen sechs Monaten zu bezahlen sehe ich derzeit keine Möglichkeit, die eidesstattliche Versicherung abzuwenden, außer das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen und diesen zu bitten, im Hinblick auf die Ratenzahlung und die finanzielle Situation auf die Abgabe der Vermögensauskunft zu verzichten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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