Schuldnerberatung: Die 6 Merkmale einer seriösen Schuldnerberatung

  • So erkennen Sie einen seriösen Schuldnerberater

    Die 6 Merkmale eines seriösen Schuldnerberaters

    Schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓

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Schuldnerberatung: Woran erkenne ich eine seriöse Schuldnerberatung?

Bei der Entschuldung sollten Sie stark auf Merkmale unseriöser Schuldnerberatung achten. Oft nutzen “schwarze Schafe” die besondere Drucksituation von Schuldnern aus.

Sie spielen mit der Hoffnung auf eine vermeintlich leichte und sichere Entschuldung und versprechen – ohne große Vorprüfung – eine vermeintlich sichere “Schuldenfreiheit ohne Insolvenz”.

Die Konsequenz ist ein oftmals sehr kostenaufwändiger Beratervertrag. Eine Entschuldung wird dabei meistens nicht erreicht.

Daher sollten Schuldner trotz der Drucksituation durch die Gläubiger vorher genau darauf achten, wen sie mit ihrer Entschuldung beauftragen. Es sollte sich unbedingt um eine seriöse Schuldnerberatung handeln. Daher haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, welche Merkmale eine seriöse Schuldnerberatung aufweisen sollte:

Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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1. Merkmal : Schuldnerberater und Rechtsanwalt sind ein und dieselbe Person

Achten Sie auf den Sitz und die Person des Schuldnerberaters, der Ihre Entschuldung begleiten soll. Fragen Sie nach, wer das Verfahren der Schuldenbereinigung für Sie übernehmen soll. Verweist Sie der Schuldnerberater an einen Rechtsanwalt und gibt an, dass dieser für Sie die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen soll, sollten Sie stutzig werden. Ein Schuldnerberater muss sich nicht der Mitwirkung Dritter bedienen, um alle erforderlichen Schritte der Einleitung eines Insolvenzverfahrens durchzuführen.

Ein seriöser Schuldnerberater kann die Schuldenbereinigung selbstständig erbringen.

2. Merkmal: Sie werden nicht zu einer Unterschrift gedrängt

Bei einer seriösen Beratung werden Sie nicht zu einer Unterschrift gedrängt! Sie erhalten die erforderlichen Unterlagen und können diese in Ruhe zuhause sondieren. Lassen Sie nach dem ersten Gespräch mit einem Schuldnerberater Ihre Unterlagen nicht zurück oder händigen Sie diese nicht aus. Sehr oft haben wir es erlebt, dass unseriöse Schuldnerberatungen von einem vermeintlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und Menschen damit erpressen, dass originale Unterlagen nicht wieder herausgegeben werden, wenn eine Zahlung nicht erfolgt.

Wenn Sie Unterlagen an einen Schuldenberater herausgeben, dann sollten dies ausschließlich Kopien sein, die Ihnen im Falle eines Beraterwechsels eine zügige Wiedereinleitung Ihrer Entschuldung ermöglichen.

Häufig wenden unseriöse Berater die folgende Strategie an: Der „Berater“ bietet dem Betroffenen einen Besuch in dessen Wohnung an. Dabei werden lediglich persönliche Daten in vorgefertigte Verträge eingesetzt, die der Schuldner unterzeichnen soll. Seien Sie kritisch bei Hausbesuchen! Erfahrungen zeigen, dass ein Außendienstmitarbeiter eine wirtschaftliche Analyse vor Ort anbietet, um das Vertrauen des Betroffenen zu gewinnen und ihn sofort zur Unterschrift eines Vertrags zu bringen.

Sie entscheiden in Ruhe und alleine zuhause, ob Sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen wollen.

3. Merkmal: Negative Folgen

Sehen Sie unser Video hierzu

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Einleitung des Insolvenzverfahrens oftmals die einzige Möglichkeit ist, die Gläubiger von weiteren Maßnahmen und Kosten abzuhalten. Ein außergerichtlicher Vergleich macht in vielen Fällen Sinn – allerdings ist er in anderen Fällen objektiv nicht durchzuführen.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie als Schuldner Ihren Gläubigern keine ausreichende Ratenzahlung anbieten können – etwa weil Ihr Einkommen gering ist oder die Schulden schlichtweg zu hoch für eine akzeptable Quote sind. In diesen Fällen ist es unseriös, Menschen die unberechtigte Hoffnung auf einen Vergleich zu machen. Lassen Sie vom Schuldnerberater immer eine realistische Vergleichsquote berechnen, bevor Sie einen Vergleich angehen. Ansonsten könnten Ihnen erhebliche Vergleichskosten entstehen, ohne dass dies einen Nutzen hätte.

So wird oftmals keine konkrete Dauer eines Vergleiches festgelegt. Gleichzeitig werden monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer vereinbart. Obwohl ein Vergleich aussichtslos ist, wird ein solcher Schuldnerberater so lange ein Honorar bekommen, bis ein Schuldner – sehr oft entnervt – aufgibt und einen Insolvenzantrag anstrebt. Oftmals sollen Ratsuchende monatliche Beträge an den Berater zahlen, die dieser dann, statt sie wie vorgegeben an die Gläubiger weiterzuleiten, als „Verwaltungspauschale“ selbst einbehält.

Lassen Sie sich Dauer der Verhandlungen sowie Laufzeit und Quote des Vergleichs bis ins kleinste Detail erklären.

4. Merkmal: Geeignete Person

Bild von einem Mann der stempelt

Ein seriöser Schuldnerberater kann die Schuldenbereinigung selbstständig erbringen.

Fachmann für Sanierung oder Finanzierung, Finanzberater etc. sind keine geschützten Begriffe und jedermann kann sich dies auf die Visitenkarte schreiben. Ein Berater muss eine staatlich anerkannte Stelle oder eine geeignete Person im Sinne des § 305 InsO sein. Ersteres bedeutet, dass er als eine geeignete Stelle von einer Behörde anerkannt worden ist und entsprechende Nachweise vorlegen kann. Laut Gesetz dürfen Schuldnerberatung Rechtsanwälte sowie auch Träger der Wohlfahrt durchführen. Öffentliche Schuldnerberatungen haben auch den zahlenmäßig größten Umfang an Klienten, können diese aber erfahrungsgemäß nicht innerhalb der gebotenen, kurzen Zeit betreuen. Sie benötigen für die Gewährung eines ersten Beratungsgesprächs oftmals mehr als 6 Monate. Außerdem übernehmen sie oft nicht die komplette Durchführung der Schuldenbereinigung, sondern machen lediglich Schulungen – dann sind Schuldner selbst gezwungen, sich mit ihren Gläubigern auseinanderzusetzen.

Dies liegt neben der Überlastung auch an den Schuldnerberatern, die üblicherweise Sozialpädagogen sind. Diese können oftmals fachmännisch in psychologischer oder familiärer Hinsicht beraten. Schuldnerberatung ist jedoch Rechtsberatung.  So hat nur ein Anwalt die Möglichkeit, Sie im Entschuldungsverfahren wirksam unterstützen zu können. Denn die in Ihrem Fall relevanten Fragen sind, ob die Forderungen wirklich gegen Sie bestehen, ob ein Einspruch oder Widerspruch eingelegt werden kann, wie Zwangsvollstreckungen abgewendet werden können etc. – dies alles sind juristische Spezialfragen, derer sich nur ein Rechtsanwalt annehmen kann. Achten Sie nichts desto trotz darauf, dass ein Rechtsanwalt auch auf Insolvenzrecht spezialisiert ist, um Sie erfolgreich beraten und unterstützen zu können. Rechtsanwälte, die auf andere Rechtsgebiete spezialisiert sind oder keine genaue Spezialisierung haben, kennen sich im sehr spezifischen Insolvenzrecht oftmals nicht aus. Achten Sie daher idealerweise auch auf die Qualifikation als Fachanwalt für Insolvenzrecht – insbesondere wegen der Erfordernis der fortlaufenden Fortbildung (15 Stunden im Jahr nach FAO)

5. Merkmal: Preistransparenz

Sehen Sie unser Video hierzu

Eine seriöse Schuldnerberatung erkennen Sie daran, dass von Beginn an feststeht, welche Kosten entstehen werden – das sogenannte Prinzip der Preistransparenz. Ein seriöser Berater wird Ihnen von Anfang an sagen, wie viel seine Dienstleistung kostet und woraus sich der Preis ergibt. Lassen Sie sich nicht mit vagen Aussagen hierzu abspeisen – vor allem bei einer unklaren Dauer der Dienstleistung sollten Sie stutzig werden. Insbesondere bei Vergleichen gibt es einige Stolpersteine. Achten Sie insbesondere darauf, dass

während der Dauer der Schuldnerberatung keine monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer der Schuldnerberatung bestehen.

Insbesondere beim ersten Modell sollten Sie aufpassen: Dabei werden monatliche Raten mit ungewisser Zeitdauer vereinbart, aber keine konkrete Dauer eines Vergleiches festgelegt. Hiernach wird ein Schuldnerberater so lange ein Honorar bekommen, bis ein Schuldner – sehr oft entnervt – aufgibt und einen Insolvenzantrag anstrebt. Oftmals sollen Ratsuchende monatliche Beträge an den Berater zahlen, die dieser dann, statt sie wie vorgegeben an die Gläubiger weiterzuleiten, als „Verwaltungspauschale“ selbst einbehält.

Als Gegenprojekt zu dieser Preispolitik bieten wir unseren Mandanten daher stets einen Festpreis für unsere Leistung an.

6. Merkmal: Leistungsumfang

Achten Sie auf den beschriebenen Mindestumfang. Neben der eigentlichen Führung des Verfahrens muss das Angebot des Schuldenberaters beinhalten, dass dieser

    • den Kontakt zu Ihren Gläubigern übernimmt
    • Vergleichangebote erarbeitet und einen Schuldenbereinigungsversuch nach §§ 305 ff InsO durchführt
    • umfassende Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführt
    • Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD sowie dem Schuldnerverzeichnis macht, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
    • eine Bescheinigung nach § 305 InsO erstellt
    • den Insolvenzantrag erstellt

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Schuldnerberatung: Die 6 Merkmale einer seriösen Schuldnerberatung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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41 Kommentare
  1. Jan B.
    says:

    Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgende Frage, ich habe im September 2016 eine Schuldensanierung bei der Advisor GmbH in Auftrag gegeben
    Ich habe bisher jeden Monat 50 € bezahlt um die Gesamtsumme von 2550 € monatlich abtragen zu können
    Nun ist mir etwas aufgefallen
    Das Exemplar (auf dem Ausdruck stand vorläufig) des Sanierungsplans stand das die erste Rate am 15 des Monats September zu zahlen ist, im Nachhinein waren noch nicht einmal alle Verhandlungen mit den Gläubigern beendet, denn ein Gläubiger hat im späteren Gerichtsverfahren berichtet das er dem Sanierungsplan nicht zugestimmt hat.
    Dieser hat sich im Laufe der letzten Jahre immer wieder an mich gewandt um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Ich habe immer ihm immer die Beweise geschickt also den Ausdruck des Sanierungsplanes weil ich davon ausging das dieses Dokument Hand und Fuß hat, außerdem habe ich von der Schuldenregulierungsfirma erhofft das sie mir bei dieser Sache helfen.
    Schlussendlich hat dies aber nichts geholfen, ich habe überhaupt keine Hilfe erfahren und ich habe das Verfahren verloren und muss jetzt auch monatlich zusätzlich zu den noch restlichen Sanierungsraten eine monatliche Belastung auf mich nehmen da das Urteil rechtskräftig ist
    Ich bezweifle mittlerweile die Seriosität dieser Firma stark an, ist das gerechtfertigt

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Rechtsdienstleistung. Ich kann nach dem vorgetragenen Sachverhalt keine validen Aussagen treffen. Hierfür müsste ich Ihren Fall eingehend prüfen. Alles andere wären nicht hilfreiche Mutmaßungen meinerseits.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Sarah
    says:

    Hallo ich hatte auch Kontakt mit der Rfs Kanzlei mein Schuldnerportal und habe da auch einen Vertrag unterschrieben. Jetzt bin ich ein bisschen unschlüssig ob es seriös ist. Ich wurde nicht gedrängt zu einer Unterschrift. Der Rechtsanwalt ist die Kanzlei Quensell. Kann mir jemand weiterhelfen.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      anhand dieser Angaben ist es nicht möglich, eine Einschätzung dazu zu treffen.
      Ein wichtiges Merkmal ist meines Erachtens, dass Transparenz über das verlangte Honorar besteht. Das heißt, der Mandant muss klar erkennen können, welcher Teil des gezahlten Geldes an die Gläubiger fließt und welcher Teil an die Schuldnerberatung. Ist dies nicht gegeben, betrachte ich diese Praxis zumindest als fragwürdig, wenn nicht gar als unseriös.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Kathi S.
    says:

    Ich benötigt momentan Hilfe bei meiner Schuldenplanung. Ich habe unüberlegt einen Kredit aufgenommen. Gut zu wissen, dass ein Insolvenzverfahren wohl oft die einzige Möglichkeit ist die Gläubiger von weiteren Maßnahmen abzuhalten.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Ekkr
    says:

    Haben sie eine Partnerschaft mit der Schuldenberatung „Schulz & Partner“?
    Da Ihr Sitz in Frankfurt und der Sitz von S&P der selbe ist.
    Ich benötige dringend Unterstützung bei meiner Schuldensanierung und suche dafür die passende Kanlzei. Solche Entdeckungen machen mich allerdings stutzig.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für die Frage und die aufmerksame Beobachtung.
      Wir beraten von unserer Zentrale in Köln aus und haben keine Partnerschaft mit einer anderen Schuldnerberatung. Dass die Adresse in Frankfurt mit der von Schuldnerberatung Schulz identisch ist, ist lediglich Zufall.
      Gerne können Sie sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung davon überzeugen, dass unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Annette
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe Schulden 170000 bei mehreren Gläubigern, kann mir noch geholfen werden oder ist die Summe zu groß. Habe schon selber versucht mit den Banken zu verhandeln. Keine chance.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich kann auch Ihnen noch geholfen werden. Für eine Entschuldung durch Privatinsolvenz spielt es gar keine Rolle, wie hoch die Schulden sind. Solange die Verbindlichkeiten nicht unter die Ausnahmen von der Restschuldbefreiung fallen, wird man nach drei Jahren davon befreit, egal wie viel man in dieser Zeit zurückgezahlt hat. Der Gesetzgeber verlangt von niemandem ein Leben in dauerhafter Verschuldung.
      Gerne werden wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung darüber informieren.
      Selbst ein außergerichtlicher Vergleich könnte trotz der hohen Schuldensumme möglich sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Müller
    says:

    Hallo können Sie mir was zu Schuldenberatung Ruff sitz in Berlin sagen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen hierzu innerhalb dieses Rahmens leider keine Auskunft geben kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Katja V. .
    says:

    Ich hatte heute ein Berater von RfS Quensell da.
    Als er da war hatte es Sinn gemacht, aber jetzt bin ich unsicher. Ich soll eine monatliche Rate zahlen, ich weiss noch nicht wie lange, erst wenn die Vergleiche durch sind mit den Gläubigern, wird mir gesagt, wie lange ich zahlen muss. Haben Sie Erfahrungen mit dem Schuldenberater?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau V.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich gebe ich ungern Beurteilungen zu einer konkreten Schuldnerberatung ab.
      Das Vorgehen, die Ratenhöhe im Voraus nur anhand des Einkommens festzulegen ohne mitzuteilen, wie lang die Ratenzahlung laufen soll, halte ich persönlich für unseriös. Auf diese Art ist überhöhten Gebühren Tür und Tor geöffnet, da keine Transparenz besteht. Ein im Voraus feststehender Preis ist meines Erachtens grundsätzlich die empfehlenswertere Variante für eine Schuldnerberatung.
      Beachten Sie, dass dies keine Einschätzung zu dem konkreten Unternehmen ist und es im Einzelfall anders sein kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Michael T.
    says:

    Also Fakt ist viele möchten aus ihren Schulden raus kommen und die best mögliche Einigung mit einem großen Erlass von den Gesamtschulden und einen überschaubaren Gesamtbetrag die restschulden abbezahlen. Und so eine seriöse Firma zu finden bin ich auf der Suche. Alles andere was ich hier so lese ist ja wie russisches roulette und Betrüger am Fließband. Die sitzen ja nicht ohne Grund soweit weg. Also hat jemand einen seriösen Anwalt oder Kanzlei ja oder nein? Wenn ja bitte informieren sie mich. Gesamtschulden ca 18 k mit mehreren gläubiger, erhöhtes pfandungsschutzkonto vorhanden.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr T.,

      im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) informieren wir Sie gerne über Entschuldungsmöglichkeiten und wie wir Sie hierbei begleiten könnten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Yusuf
    says:

    Kann mir jemand zur schuldenanalyse-kostenlos.de informationen geben? Sind die Seriös? Kann man den glauben?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr C.,

      herzlichen Dank für Ihr Nachfrage. Gerne beraten wir Sie hierzu innerhalb unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55). Wir sind werktäglich für Sie erreichbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtswalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Alexander H.
    says:

    Hallo, hat jemand Erfahrung mit mein Schuldenberater.de ?
    Ich würde am Telefon gut beraten, ich hatte 3 mal angerufen und lange Telefoniert. Ich würde nicht zu Entscheidungen gedrängt oder ähnliches.
    Ich hab jetzt Am Samstag einen Termin bei mir zu Hause von seiner Seite bekommen.
    Der schuldenberater übergibt meine Dokumente einen Anwalt.
    Ich soll meine orginale Dokumente ihn mit geben.
    Er will mit mir alles ausfüllen und unterschreiben, Als Ich diesen Artikel gelesen hab ist mir anderes geworden. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert und hab mich Psychisch auf alles vorbereitet. Der Schuldenberater sagte auch Ich soll ab jetzt ein neues Girokonto eröffnen da mein Dispo ausgeschöpft ist, ich soll alle Zahlungen an Gläubiger einstellen da Ich sowieso in die Privat insolvent gehe. Was soll Ich tun? Ich bin dankbar für jede Antwort. Lg Alex

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Huber,

      die genannten Punkte zur Einschätzung, ob der Schuldnerberater seriös ist oder nicht, geben eine grobe Orientierung.
      Wenn der Schuldnerberater eine Privatinsolvenz vorgeschlagen hat und Sie nicht dazu gedrängt hat, einen Schuldenvergleich mit unklaren Kosten durchzuführen, ist dies ein Anzeichen für eine seriöse Beratung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Keip W.
    says:

    Habe bei planfinanz 24 eine schuldenberatung ein geholt .und möchte gerne wissen ob es sich um eine seriöse beratungstelle handelt?habe auch schon vertrag unterschrieben und gläubigerunterlagen mit gegeben.bitte um rat da es erst 2tage her ist….mit freundlichen Gruß w.keip…..

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      leider besitze ich keine Erfahrungswerte zu dem genannten Anbieter und kann keine Einschätzung abgeben. Sie sollten auf die in unserem Artikel genannten Kennzeichen seriöser Schuldnerberater achten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Didem
    says:

    Hallo,

    Ich habe mich an die Rechtsanwälte Schulz und Partner gewendet, welche Ihren Sitz in München , Hamburg und Kiel haben. Sie setzen sich mit der außergerichtlichen Schuldebsanierung auseinander. Ich bin jedoch noch etwas unsicher.
    Könnten Sie mir sagen, oder haben Sie eine Idee, ob diese eher als seriös oder unseriös einzustufen ist ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      zu dieser Schuldnerberatung kann ich leider keine Einschätzung abgeben.
      Die Schuldnerberatung bietet keinen Festpreis für den außergerichtlichen Vergleich an, was zwar ein Merkmal einer unseriösen Schuldnerberatung ist, aber teilweise auch von seriösen Schuldnerberatungen so gehandhabt wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Mu
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sehr geehrte Damen und Herren. Wir haben ein Angebot von pro-schuldnerberatung.de (Andreas Michler). Er will einen Vergleich erwirken. Gemäß seiner Aussage wären dann
    von meinen ursprünglichen Schulden (12.000,-) nur noch 3.800,- übrig. Seine Kosten wären 1.060,-€, wobei er eine Anzahlung in Höhe von 590,- verlangt. Allerdings will Herr Michler keinen persönlichen Termin, sondern den Kontakt lediglich per Telefon und Email. Bei der Adresse der pro-schuldnerberatung konnte ich lediglich ein (privates) Klingelschild für Herr Michler finden. Keine Hinweise auf eine Schuldnerberatung.
    Bevor ich hier einen weiteren Fehler begehe, darf ich um ihre Unterstützung und Bewertung bitten.

    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
    MU

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      dass Ihnen im Voraus mitgeteilt wurde, wie hoch das Honorar des Schuldnerberaters ist, spricht für eine seriöse Schuldnerberatung.
      Auch die Höhe des Honorars an sich sowie die Zahlungsmodalitäten sind angemessen.
      Kontakt lediglich per Telefon ist ebenfalls nicht unüblich.
      Nur das rein private Klingelschild erscheint etwas ungewöhnlich. Zudem kann im Voraus nie garantiert werden, dass die Gläubiger das Angebot annehmen werden.
      Eine weitere Beurteilung kann ich in diesem Rahmen nicht geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  14. Elisee
    says:

    Guten morgen meine Damen/Herren,

    ich habe auch gestern ein vertrag bei eco24 für eine ungewisse Zeit.Jetzt wo ich das hier lese, bin ich beunruhigt.
    Können Sie mir bitte feedbackgeben ob ich die anvertrauen kann?
    Es geht hier um 4 Gläubiger und 7000 euro maximal.
    Viele Grüße und Danke

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich kann über die eco24 Schuldnerberatung keine Aussage treffen. Laut einigen Erfahrungsberichten nutzt die Firma jedoch ein Geschäftsmodell, das eher als unseriös einzustufen ist. Man zahlt eine Gesamtrate, man erhält jedoch keine Informationen darüber, welcher Teil dieser Rate zur Bezahlung des Honorars der Schuldnerberatung verwendet wird. Diese fehlende Transparenz ist ein Zeichen einer unseriösen Schuldnerberatung. Andererseits gibt es aber auch positive Erfahrungsberichte im Internet.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  15. Daniela
    says:

    Hallo,
    meine Frage wäre, wenn ich bereits seit Januar bei einer Schuldenberatung bin,da auch einen Vertrag unterschrieben habe,kann ich den kündigen? Wenn ja wann? Da ich einfach zu wenig Infos über Verlauf, Dauer etc.erhalte. Noch keine Vergleiche etc.habe und jeden Monat 80€ zahle.
    Vorab schon einmal Danke für die Rückmeldung.

    LG Daniela

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit hängt von Ihrer Vereinbarung mit der Schuldnerberatung ab. Sie haben aber in der Regel auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, wenn z.B. der Dienstleister seine Pflichten erheblich verletzt, weil er Sie nicht ausreichend berät. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung wenden. Sie können uns einfach eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@anwalt-kg.de schreiben oder Sie rufen uns unter 0221 67770055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  16. Anni
    says:

    Ich habe mit einer Rechtsanwaltskanzlei im April 2019 einen Beratungsvertrag unterschrieben zur Schuldenbereatung, um mit meinen Gläubigern einen Vergleich anzustreben. Bis Oktober kamen trotzdem Vollstreckungsanträge und sogar 3 Pfändungsbescheide, einer davon betraf meine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich seit 1999 habe. Ich meldete dies alles der Kanzlei, rief dort mehrmals an und bat um schnelle Antwort, jedoch erfolgte sehr viel später eine Mail man hätte versucht mich zu erreichen. In der Zwischenzeit habe ich dann durch Eigeninitiative die Verpfändung der BU verhindern können, und erfuhr dabei das der 1. Kontakt mit dem Gläubiger erst im Oktober erfolgt ist, das gleiche war auch bei zwei weiteren Gläubigern der Fall. Leider hatte ich Ende Oktober einen schweren Unfall und lag lange im Krankenhaus, die Raten an den Rechtsanwalt hatte ich noch bis Dezember gezahlt und dann nicht mehr, da ich trotz meines gesundheitlichen Zustandes selber in Aktion treten musste, jedoch hatte ich der Kanzlei das Mandat nicht entzogen. Nachdem ich 2 Raten nicht gezahlt hatte, bekam ich die Kündigung des Beratungsvertrages und soll jetzt knapp 4000,-EUR zahlen, die sich aus dem Honorarvertrag abzüglich meiner schon geleisteten Summe ergibt. Ist diese Rechnung wirklich rechtskräftig? Immerhin habe ich fast meine BU verloren und erfahren das erst ab Oktober die Gläubiger angeschrieben wurden und selbst mit Zustimmung des Vergleiches, keine Mitteilung an mich gemacht. Ich habe letztendlich selber verhandelt und Vergleiche erzielt und das in kürzester Zeit. Wie kann ich gegen diese Rechnung vorgehen, habe ich da überhaupt eine Chance?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragestellerin,

      der von Ihnen geschilderte Fall ist außergewöhnlich, hier könnte man sogar von Betrug sprechen. Leider ist mir ohne Kenntnis des von Ihnen unterschriebenen Vertrags sowie weiterer Einzelheiten wie Nachweise über die geleistete Tätigkeit der Kanzlei keine Einschätzung möglich. Ich würde Ihnen raten, ebenfalls einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, wenn es Ihnen möglich ist. Es tut mir leid, dass ich Ihnen in diesem Rahmen ansonsten nicht weiterhelfen kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  17. Tino
    says:

    Hallo,
    wo kann man sich über die Arbeit eines Schuldnerberaters beschweren?
    Ein Freund möchte den Berater wechseln wegen Umzug und schlechter Arbeit des Beraters. Seit 8 Wochen verspricht er ihm die Unterlagen per Post zu schicken. Auf telefonische Anfragen reagiert er nicht. Der Freund ist extra 450 km zu ihm gefahren um die Unterlagen zu bekommen. Leider wurde er wieder nur hingehalten.
    Können Sie helfen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      es bestünde nur die Möglichkeit, dem Berater das Mandat zu entziehen. Sollte es aufgrund der Verzögerungen zu einem finanziellen Schaden kommen, könnte der Berater unter Umständen dafür haftbar sein. Es kommt aber auf den Einzelfall an. Zu meinem Bedauern können wir dabei nicht behilflich sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  18. Priscilla
    says:

    Sehr geehrte damen und herren,

    Kennen sie die schuldenberatung advoneo? Laut internet ist diese eine Anwaltskanzlei welche sich auf schuldenberatung spezialisiert hat und mich überzeugt hatte einen Vertrag mit ihnen zu schließen. Aber in letzter Zeit bin ich mir nicht mehr sicher ob diese Entscheidung die richtige war. Wie kann ich überprüfen ob diese schuldenberatung wirklich seriös ist und auch hält was sie verspricht?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich kann leider nicht beurteilen, ob es sich bei dem genannten Anbieter um eine seriöse Schuldnerberatung handelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihre KGR Anwaltskanzlei

  19. Mirco R.
    says:

    Sehr gehrte Damen und Herren,

    Ist ihnen zugällig die RfS Schuldnerberatung ein Begriff?

    In der Familie hat jemand gute Erfahrungen gemacht, allerdings sind sie laut ihrer Liste nicht seriös.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Rosskothen,

      bedauerlicherweise kann ich die genannte Schuldnerberatung nicht einschätzen. Wenn sie nicht alle Punkte unserer Liste erfüllt, sind zumindest Zweifel erlaubt, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  20. Darius S.
    says:

    Hallo ich habe mehrere tausend euro Schulden … Ca. 23000 euro … Wie ist den der Ablauf ? Ich habe momentan Angst das mein Lohn gepfändet wird und habe schon langsam Existenz Ängste …

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Sobieranski,

      grundsätzlich ist es möglich, dass ein Gläubiger bei einer offenen Forderung auch eine Lohn- oder Kontopfändung betreibt. Allerdings bliebe Ihnen immer noch ein pfändungsfreies Einkommen in Höhe von derzeit mindestens 1.179,99 Euro. Damit das Geld auch bei einer Kontopfändung gesichert ist, müssen Sie Ihr Konto vorher in ein P-Konto umwandeln.
      Der Ablauf unserer Schuldnerberatung ist so, dass Sie zuerst einen vollkommen kostenlosen Termin zur Erstberatung vereinbaren. Hier besprechen wir Ihre Schuldensituation und nennen Ihnen die beste Lösungsmöglichkeit.
      Vereinbaren Sie den kostenlosen Termin einfach unter 0221 – 6777 0055 oder per E-Mail an info@anwalt-kg.de.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  21. Rampelt
    says:

    Ich würde gerne wissen ob es normal ist das ein schuldnerberater die Hände in den Schoß legt und nichts macht sondern lieber 5 Jahre abwartet um den verschuldeten erneut in die privatinsolvenz zu schicken. Ich hätte zu mindestens gedacht das er sich um die kleinen Beträge kümmert das man die in Ratten zahlen kann, weil was auch komisch ist man soll alle Briefe bzw Forderungen auch die nach kommenden hinbringen soll aber gemacht wird nix. Mit dem größten Gläubiger wurde auch noch kein Kontakt aufgenommen dieser meldete sich gestern und sagte bis Dezember gebe ich ihnen Zeit von nem schuldnerberater hätten die noch nix gehört , es hieß von dem schuldnerberater alles von der Bank ignorieren ich kümmere mich anscheinend aber nicht was kann ich jetzt tun . Den Berater muss ich ja auch bezahlen.

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