Ihre Chancen stehen gut. Nach unserer Erfahrung aus mehr als 1.500 geprüften Kreditverträgen aus der Zeit nach dem 10.06.2010 enthalten (bei bankenfreundlicher Betrachtung) ca. 60% davon problematische Widerrufsklauseln. Inzwischen ist in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe verbraucherfreundlicher Gerichtsurteile ergangen.
Legt man hingegen strenge Maßstäbe einiger Gerichte (z.B. OLG Celle) an, so dürfte nahezu jede Widerrufsklausel den Verbraucher nicht hinreichend über seine Rechte informieren.
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichte bereits im Februar 2015 eine Untersuchung, bei der ca. 1500 Darlehensverträge bzw. Widerrufsbelehrungen auf Herz und Nieren geprüft wurden. Das Ergebnis ist bemerkenswert: etwa 89% der Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. (PDF Download)
Diese Zahlen decken sich auch mit unseren Erfahrungen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Verbraucherzentrale Hamburg (bereinigt um sog. Altverträge), in der die Widerrufsbelehrungen der 10 großen Kreditinstitute auf ihre Fehlerhaftigkeit hin aufgearbeitet wurden.
Top 10 Institute nach Anzahl der untersuchten Verträge
Bank |
untersuchte Verträge |
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen |
fehlerhafte Verträge in Prozent |
|
220 |
191 |
86,82 |
|
147 |
122 |
82,99 |
|
106 |
70 |
66,04 |
|
101 |
8 |
80,20 |
|
66 |
47 |
71,21 |
|
65 |
47 |
72,31 |
|
45 |
29 |
64,44 |
|
31 |
21 |
56,76 |
|
34 |
30 |
88,24 |
|
31 |
22 |
70,97 |
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg (Stand: 17. Juni 2014)
Wenn sich auch Ihre Bank in einer dieser Übersichten befindet, stehen Ihre Erfolgschancen für den Widerruf Ihres Immobilienkredits ziemlich gut.
Lesen Sie mehr zu Ihren Chancen auf Darlehenswiderruf bei den verschiedenen Banken.