Wie kommt es eigentlich zu der Möglichkeit eines Widerrufs?

Nimmt ein Verbraucher bei der Bank ein Darlehen auf, so räumt ihm der Gesetzgeber das Recht ein, innerhalb von zwei Wochen den Vertrag zu widerrufen. Damit diese zweiwöchige Frist zu laufen beginnt, muss die Bank den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht schriftlich belehren. Unterlaufen ihr bei dieser Belehrung Fehler, sind die gesetzlichen Voraussetzungen also nicht erfüllt, läuft auch die Frist nicht. Das ist schon seit über 20 Jahren die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 27.4.1994 – VIII ZR 223/93)

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