Lässt sich eine Umfinanzierung nicht auch durch eine einfache Kündigung erreichen?

So einfach geht es leider nicht. Eine Kündigung stellt in aller Regel keine sinnvolle Alternative dar. Entweder ist sie gar nicht erst zulässig oder der Kunde muss an die Bank eine Entschädigung zahlen, weil er an sie wegen vorplanmäßiger Vertragsbeendigung keine Zinsen mehr abführt (Vorfälligkeitsentschädigung). Nach Erhebungen der Verbraucherzentrale Hamburg liegt die in Deutschland zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung weit über dem europäischen Durchschnitt. Dabei zeigt die Erfahrung: je niedriger die Zinsen, desto höher die Vorfälligkeitsbeiträge. Ein Aufschlag von 20% auf die vebleibende Darlehenshöhe ist durchaus üblich. Wegen dieser hohen Entschädigung ergibt die vorzeitige Kündigung des Darlehens wirtschaftlich keinen Sinn.

Ein zentraler Vorteil des Widerrufs eines Darlehensvertrages / Darlehenswiderrufs ist das Entfallen der Vorfälligkeitsentschädigung. Auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann unter Umständen zurückgefordert werden.

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