Brauche ich für den Widerruf meines Darlehensvertrages die Dienste eines Anwalts?

Obwohl die Rechtslage derzeit sehr verbraucherfreundlich ist, kann die eigenständige Durchsetzung Ihrer Rechte Schwierigkeiten begegnen. Denn die Kreditinstitute sind über die für sie nachteilige Wendung nicht erfreut und weisen „auf eigene Faust“ erklärte Widerrufe in aller Regel als unwirksam zurück, obwohl eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Davon sollten sich Verbraucher nicht verunsichern lassen. In solchen Fällen hilft anwaltliche Unterstützung, denn so herrscht im Verhältnis zu der erfahrenen Bank „Waffengleichheit.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg führt dazu aus:

„(…) Das zeigt gleichzeitig auf, dass das Widerrufsrecht außerordentlich diffizil ist“,

und rät:

„Es empfiehlt sich deshalb grundsätzlich für jeden Verbraucher, sich bei der Überprüfung einer Widerrufsbelehrung juristisch beraten und sich bei der späteren Durchsetzung eines gegebenenfalls gegebenen Widerrufsrechts von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen.“

Auch das gemeinnützige Verbrauchermagazin Finanztip.de empfiehlt seinen Lesern:

„Obwohl die Rechtslage für Sie spricht, wird es nicht einfach werden, aus Ihrem Vertrag herauszukommen. Denn Ihre Bank wird Widerstand leisten und Ihrem Wunsch nicht einfach zustimmen. Richten Sie sich also darauf ein, dass Sie einen Anwalt brauchen werden.“ (Finanztip von 13.10.2014)

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