• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER
  • Büros
  • Beiträge
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Privatinsolvenz
    • Privatinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Privatinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Pfändungsrechner
    • Pfändungstabelle
    • P-Konto
    • Privatinsolvenz Lexikon
    • Fragen und Antworten
    • Erste Hilfe bei Gläubigerantrag
    • Kosten
  • Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Regelinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten zur Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Lexikon
    • Erste Hilfe beim Gläubigerantrag
    • P-Konto
    • Kosten
  • Außergerichtlicher
    Vergleich
    • Schuldenvergleich Ablauf
    • 11 Tipps zum Schuldenvergleich
    • So gehen wir für Sie vor
    • Vorzeitige Entschuldung: Vergleich in der Insolvenz
    • P-Konto
    • Fragen und Antworten
    • Kosten
  • Insolvenzplan
    • Insolvenzplan Ablauf
    • 7 Tipps zum Insolvenzplan
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten
  • Schuldner-
    beratung
    • Schuldnerberatung Ablauf
    • So gehen wir für Sie vor
    • Kosten der anwaltlichen Schuldnerberatung
    • Aktuelle
      Pfändungstabelle
  • Weitere
    Leistungen
    • UG Insolvenz
      • Kosten
    • GmbH Insolvenz
      • Kosten
    • Eigenverwaltung
    • Schutzschirmverfahren
    • Verbraucherinsolvenz
    • Insolvenzarbeitsrecht
    • Auffanggesellschaft
    • Vorinsolvenzliche Sanierung
    • Insolvenzanfechtung
    • EU Insolvenz
      • Englische Insolvenz
      • Französische Insolvenz
      • Irische Insolvenz
      • Spanische Insolvenz
  • Menü

MK Test

Du bist hier: Startseite1 / MK Test

Schritt 1 von 2 - Ihre Daten

0%
Hidden
Hidden
Hidden
Hidden
Bitte prüfen Sie noch einmal Ihre Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Ihr vorläufiges Aktenzeichen:

Ihre Daten
Ihr NameHerr
Ihr Geburtsdatum
Ihre Anschrift in ,
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail Adresse
Ihre Schuldensituation
Ungefähre Anzahl Gläubiger{:27}
Besitzen Sie Immobilien{:108}
Anzahl Immobilien{:49}
Hidden
Hidden

Persönliche Daten

Persönliche Daten des Ansprechpartners / (faktischer) Geschäftsführer oder Gesellschafter.
Name(erforderlich)
TT Punkt MM Punkt JJJJ

Ihre Kontaktdaten

Anschrift(erforderlich)
Hidden

Reputationsrecht - Bewertungsentfernung

Hidden
Hidden
Wir haben Ihre Bewertungen geprüft, nach unserer Einschätzung sind:
Löschbar
Teilweise löschbar
Sie können selbst wählen, ob wir versuchen sollen alle Bewertungen zu entfernen oder nur die, die wir als löschbar eingeschätzt haben.
Preis: 159,00 €
Menge
Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letter zur Löschung einer negativen Bewertung bei einem Internetportal (Google, Kununu, Jameda o. ä.); Anschreiben des Portals; Überwachung der Löschung im Zeitraum von 3 Monaten ab Anschreiben; Vorschlag eines anwaltlichen Folgevorgehens gegen das Portal oder den Bewerter bei unterbleibender Löschung.

Anwaltliches Honorar

Sollten wir mehr Gläubiger oder Immobilien als von Ihnen angegeben ermitteln, erhöht sich das Honorar um die jeweiligen Kosten je Gläubiger oder Immobilie.
Voraussichtliches Gesamthonorar laut Ihren Angaben
(exkl. 19% Umsatzsteuer)

Beauftragung und Bevollmächtigung

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

Die folgenden Beauftragung und Bevollmächtigung werden ausschließlich der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln (die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 4994 eingetragen und wird vertreten durch ihre Partner Andre Kraus und Dr. Veaceslav Ghendler) erteilt.
Die Haftung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

Beauftragung
Prüfung: Wir prüfen den Entschuldungsweg der Privatinsolvenz, insbesondere ob eine Regelinsolvenz oder ein anderes Verfahren nach Insolvenzordnung die bessere Alternative ist, beispielsweise bei Versagensgründen oder einer eingeschränkten Restschuldbefreiung. Häufig müssen auch Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger berücksichtigt werden.

Planung: Wir planen die Vorbereitung und Einleitung Ihrer Privatinsolvenz. Dabei wird zunächst ein Kommunikationsbedarf mit Ihnen als Mandant (insbesondere bei einem unklarem Gläubigerstand (Abklärung "vergessener Gläubiger" durch Auskünfte), ein Handlungsbedarf gegenüber Ihren Gläubigern (beispielsweise bei Vollstreckungen, insbesondere durch Vollstreckungsschutzanträge oder die Umstellung Ihres Kontos in ein P-Konto), die Voraberstellung der Insolvenzantragsunterlagen zwecks Vorbereitungsbeschleunigung, die Gläubigerabfragen zwecks Forderungsstandanpassung, die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs (oder seine fehlende Erforderlichkeit) und die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags durch einen genauen Ablaufplant geplant. Im Fall einer Ratenzahlung werden die Leistungen in zeitliche Blöcke eingeteilt, die mit den voraussichtlichen Rateneingängen beginnen und entsprechend bei den jeweiligen Zahlungseingängen durchgeführt werden.

Durchführung der Vorbereitung: Wir beginnen mit der Vorbereitung Ihrer Privatinsolvenz. Zunächst werden die Forderungsstandabfragen bei Ihren Gläubigern durchgeführt. Gleichzeitig wird Ihr Insolvenzantrag mit den von Ihnen angegebenen Gläubigern und Forderungsständen erstellt, um die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags nach Aktualisierung der Forderungsstände und Abschluss des Schuldenbereinigungsverfahrens vor der Einreichung des Privatinsolvenzantrags zu beschleunigen ("Voraberstellung"). Nach Ablauf der Frist zur Forderungsstandangabe wird der voraberstellte Insolvenzantrag um die aktuellen Forderungsstände ergänzt. Daraufhin wird der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt. Hiernach wird die Bescheinigung nach § 305 InsO erstellt und der voraberstellte Insolvenzantrag um das Ergebnis des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs ergänzt.

Einleitung der Privatinsolvenz: Nun wird das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet. Es folgen die Einreichung des Privatinsolvenzantrags und die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung).

Begleitung im Eröffnungsverfahren: Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens sind wir als Ihr Vertreter bevollmächtigt. Sollte das Insolvenzgericht Nachfragen haben oder der Insolvenzantrag beanstandet werden, werden wir dies durchführen.

Abschlussberatung und Begleitung im Insolvenzverfahren: Bei einer Abschlussberatung gehen wir auf Ihre Fragen ein, die Ihnen verbleiben. Gleichzeitig übernehmen wir bei Auftrag auch Ihre Begleitung im Insolvenzverfahren.

Im Fall der Tragung unseres Honorars durch Ratenzahlung werden die Arbeitsschritte auf die Rateneingangszeitpunkte in verhältnismäßig gleichmäßige Blöcke aufgeteilt und die so aufgeteilten Tätigkeiten beim jeweiligen Eingang einer Ratenzahlung durchgeführt.

Bevollmächtigung
Der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln, wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren und Insolvenzplanverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
  • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Antragstellung im Insolvenz- und Insolvenzplanverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht
  • Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (zehn Millionen) begrenzt.
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

Die folgenden Beauftragung und Bevollmächtigung werden ausschließlich der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln (die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 4994 eingetragen und wird vertreten durch ihre Partner Andre Kraus und Dr. Veaceslav Ghendler) erteilt. Die Haftung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

Beauftragung
Prüfung: Wir prüfen den Entschuldungsweg der Regelinsolvenz, insbesondere ob eine Privatinsolvenz oder ein anderes Verfahren nach Insolvenzordnung die bessere Alternative ist, beispielsweise bei Versagensgründen oder einer eingeschränkten Restschuldbefreiung. Häufig müssen auch Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger oder der laufende Geschäftsbetrieb berücksichtigt werden.

Planung: Wir planen die Vorbereitung und Einleitung Ihrer Regelinsolvenz. Dabei wird zunächst ein Kommunikationsbedarf mit Ihnen als Mandant (insbesondere bei einem unklarem Gläubigerstand (Abklärung "vergessener Gläubiger" durch Auskünfte), ein Handlungsbedarf gegenüber Ihren Gläubigern (beispielsweise bei Vollstreckungen, insbesondere durch Vollstreckungsschutzanträge oder die Umstellung Ihres Kontos in ein P-Konto), ein Kommunikationsbedarf mit dem Insolvenzverwalter hinsichtlich einer möglichen Freigabe, die Voraberstellung der Insolvenzantragsunterlagen zwecks Vorbereitungsbeschleunigung, die Gläubigerabfragen zwecks Forderungsstandanpassung und die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags durch einen genauen Ablaufplan geplant. Im Fall einer Ratenzahlung werden die Leistungen in zeitliche Blöcke eingeteilt, die mit den voraussichtlichen Rateneingängen beginnen und entsprechend bei den jeweiligen Zahlungseingängen durchgeführt werden.

Durchführung der Vorbereitung: Wir beginnen mit der Vorbereitung Ihrer Regelinsolvenz. Zunächst werden die Forderungsstandabfragen bei Ihren Gläubigern durchgeführt. Gleichzeitig wird Ihr Insolvenzantrag mit den von Ihnen angegebenen Gläubigern und Forderungsständen erstellt, um die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags nach Aktualisierung der Forderungsstände und Abschluss des Schuldenbereinigungsverfahrens vor der Einreichung des Regelinsolvenzantrags zu beschleunigen ("Voraberstellung"). Nach Ablauf der Frist zur Forderungsstandangabe wird der voraberstellte Insolvenzantrag um die aktuellen Forderungsstände ergänzt.

Einleitung der Regelinsolvenz: Nun wird das Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Es folgen die Einreichung des Regelinsolvenzantrags und die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung).

Begleitung im Eröffnungsverfahren: Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens sind wir als Ihr Vertreter bevollmächtigt. Sollte das Insolvenzgericht Nachfragen haben oder der Insolvenzantrag beanstandet werden, werden wir dem nachkommen.

Abschlussberatung und Begleitung im Insolvenzverfahren: Bei einer Abschlussberatung gehen wir auf Ihre Fragen ein, die Ihnen verbleiben. Gleichzeitig übernehmen wir bei Auftrag auch Ihre Begleitung im Insolvenzverfahren.

Im Fall der Tragung unseres Honorars durch Ratenzahlung werden die Arbeitsschritte auf die Rateneingangszeitpunkte in verhältnismäßig gleichmäßige Blöcke aufgeteilt und die so aufgeteilten Tätigkeiten beim jeweiligen Eingang einer Ratenzahlung durchgeführt.

Bevollmächtigung
Der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln, wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren und Insolvenzplanverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
  • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Antragstellung im Insolvenz- und Insolvenzplanverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht
  • Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (zehn Millionen) begrenzt

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Aachener Straße 1, 50674 Köln Tel: 0221 - 6777 005-0 FAX an 0221 - 6777 005-9 E-Mail: info@anwalt-kg.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Beauftragung und Bevollmächtigung(erforderlich)
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Sie können dieses Feld mit Ihrer Maus oder auf einem mobilen Endgerät mit Ihrem Finger oder einem dafür vorgesehenen Stift unterzeichnen.
Hidden
Hidden

Schnellnavigation

  • Vertrag widerrufen
  • Kontakt
  • Büros
  • Stellenangebote
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Insolvenzrecht

  • Privatinsolvenz
  • Regelinsolvenz
  • Außergerichtlicher Vergleich
  • Insolvenzplan
  • P-Konto
  • GmbH Insolvenz
  • Übersicht Insolvenzrecht

Unternehmensrecht

  • GmbH Gründung
  • UG Gründung
  • GmbH Beendung
  • UG Beendung
  • DE Markenanmeldung
  • Bewertungsentfernung
  • Übersicht Unternehmensrecht

Mitgliedschaften

Kontakt

Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

Social Media

YouTube
Twitter
Facebook
Instagram

Hinweis

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

© Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3231 Bewertungen auf ProvenExpert.com

++ NOCHMAL VERLÄNGERT - 7% Black Friday Rabatt auf Ihre Entschuldung ++

00Tage: 00Stunden: 00Minuten: 00Sekunden Ausgelaufen
Jetzt Rabatt sichern!

++ NOCHMAL VERLÄNGERT - 7% Black Friday Rabatt auf (fast) Alles* ++

00Tage: 00Stunden: 00Minuten: 00Sekunden Ausgelaufen
Jetzt Rabatt und Erstberatung sichern!

*Gilt nicht für Start-Up Pakete und Netto Honorare bis 150 €

00Tage: 00Stunden: 00Minuten: 00Sekunden Ausgelaufen

++ EU KMU Fonds wieder offen - bis zu 75% bei Markenanmeldungen sparen ++

Jetzt Rabatt und Erstberatung sichern!

++ oder direkt Marke für Deutschland oder Europa sichern ++

Jetzt Marke sichern!
Nach oben scrollen