Landgericht Offenburg, Urteil vom 21.07.2021

Aktenzeichen: 2 O 449/20

Die Richter verurteilten die UKV – Union Krankenversicherung AG zur Rückzahlung unrechtmäßig erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung. Daher erhält der Kläger eine Rückerstattung in Höhe von 9.325,80 €.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

2 O 449/20

Betreff:

Rückforderung von erhöhten PKV-Beiträgen

Beklagt:

UKV Union Krankenversicherung AG

Gericht:

Landgericht Offenburg

Verkündet am:

21.07.2021

Ergebnis:

Die UKV Union Krankenversicherung wird verurteilt, dem Kläger die unrechtmäßig erhobenen Beiträge zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.