Landgericht Paderborn, Urteil vom 17.05.2021

Aktenzeichen: 4 O 485/20

Die Richter verurteilten die Generali Deutschland Krankenversicherung zur Rückzahlung unrechtmäßig erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung. Daher erhält der Kläger eine Rückerstattung in Höhe von 8.512,39 €. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

4 O 485/20

Betreff:

Rückforderung von erhöhten PKV-Beiträgen

Beklagt:

Generali Deutschland Krankenversicherung AG

Gericht:

Landgericht Paderborn

Verkündet am:

17.05.2021

Ergebnis:

Die Generali Krankenversicherung wird verurteilt, dem Kläger die unrechtmäßig erhobenen Beiträge zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.