Landgericht Zweibrücken, Urteil vom 13.11.2020

Aktenzeichen: 1 O 118/20

Gegenstand dieses Verfahrens war ein Skoda Yeti. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern fest.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

1 O 118/20

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Zweibrücken

Verkündet am:

13.11.2020

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.