Landgericht Paderborn, Urteil vom 31.05.2021

Aktenzeichen: 4 O 453/20

Die Richter verurteilten die DKV Deutsche Krankenversicherung zur Rückzahlung unrechtmäßig erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung. Daher erhält der Kläger insgesamt 16.524,64 € aufgrund seiner Beiträge und der Beiträge der mitversicherten Personen.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

4 O 453/20

Betreff:

Rückforderung von erhöhten PKV-Beiträgen

Beklagt:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Gericht:

Landgericht Paderborn

Verkündet am:

31.05.2021

Ergebnis:

Die DKV AG wird verurteilt, dem Kläger die unrechtmäßig erhobenen Beiträge zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.