Schadensersatz wegen Abgas-Manipulation bei Motor EA288 nach Urteil des LG Bielefeld (Az.: 8 O 419/20)
Ein weiteres Gerichtsverfahren im Streit um die Abgasmanipulationen des Motors EA288 ist mit einem verbraucherfreundlichen Urteil ausgegangen.
Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Kläger einen gebrauchten Audi Q3 2.0 TDI quattro, welcher mit dem Motor EA288 ausgestattet war, im Jahre 2015 erworben.
Der Motor EA288 ist der Nachfolger des Motors EA189, welcher im Laufe des Diesel-Skandals als manipuliert identifiziert wurde.
So ist auch im Motor EA288 eine Software eingebaut, welche erkennt, ob das Fahrzeug sich in einer standardisierten Testsituation oder aber im öffentlichen Straßenverkehr befindet. Im Falle einer Testsituation schaltet das Fahrzeug in einen entsprechenden Betriebsmodus, in welchem die Abgasrückführung höher und der Stickstoff-Ausstoß folglich geringer ist. Daraus resultiert, dass der Stickstoff-Ausstoß im Testverfahren geringer ist als im normalen Fahrbetrieb.
Der Kläger machte geltend, dass es sich hier um eine arglistige Täuschung, Betrug und einen Verstoß gegen die guten Sitten handelt. Sein Schaden bestehe darin, dass er den Kaufvertrag abgeschlossen hat, von welchem er bei Kenntnis der Sachlage Abstand genommen hätte. Er sei also so zu stellen, wie er stünde, wenn er das Fahrzeug nicht gekauft hätte.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.
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