Wie hoch müssen meine Schulden sein, damit ich ein Insolvenzverfahren beantragen kann?

Beginn des Insolvenzverfahrens: Besteht Mindesthöhe der Schulden?

Das Insolvenzverfahren ist für Sie eine gute Wahl, wenn Sie nach Zahlung der Raten Ihrer Verbindlichkeiten weniger Geld zur Verfügung haben, als Ihr unpfändbares Einkommen gemäß der Pfändungstabelle betragen würde und keine oder nur geringe Aussicht besteht, dass sich dieser Zustand in absehbarer Zeit ändern wird. Eine bestimmte Mindesthöhe für die Schulden besteht nicht. Es steht also in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie das Insolvenzverfahren beginnen möchten.

Eine Privatinsolvenz dient zur Befreiung der Schulden und hat somit positive Folgen für den Schuldner. Da hiermit aber auch Einschränkungen und Nachteile einhergehen, würden wir bei einer Schuldenhöhe unter 2.000 Euro in aller Regel von einer Privatinsolvenz abraten.

In diesen Fällen ist der Beginn eines Insolvenzverfahrens nicht möglich

Keine Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu beginnen, besteht dann, wenn

  • der Schuldner zahlungsunwillig ist, das heißt die Verbindlichkeiten zurückzahlen könnte, aber es lediglich nicht möchte
  • ein vorübergehender oder geringfügiger Liquiditätsengpass besteht, der in absehbarer Zeit beendet sein wird.
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108 Kommentare
  1. Latin A. .
    says:

    Hallo, ich weiss nicht mehr weiter bin körperlich sowie psyisch am ende, durch meine damalige ex habe ich ungefähr 25000 euro schulden wenn nicht mehr das war der letzte stand 2016 jetzt müsste es mehr sein durch die zinsen, ich verdiene 2400 netto und habe keine gehaltspfändung sowie konto pfändung ich bin sogar vor 2 jahren zu meinen eltren gezogen das ich von meinen nicht pfändbaren teil auch was abzahlen kann aber ich habe über 35 gläubiger was es unmöglich macht jede woche jeden monat kommt ein neues schreiben rein. Und ich bin am überlegen eine privatinsolvenz zu machen aber nur als letzter ausweg. Wenn ich es schaffen würde mit ihrer hilfe vor 3 jahren schulden frei zu werden würde ich dies gerne beanspruchen.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir auf alle Ihre Anliegen ein. Zudem prüfen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Melanie A.
    says:

    Guten Morgen, mein Name ist Melanie A. und ich hätte ein Anliegen bezüglich der Schulden ich habe 5055 Euro Schulden und weiß nicht mehr wie ich da raus kommen soll ich habe zwar einen schuldenberater aber ich erreiche ihn nie und wenn ich ihn mal erreiche ist er unfreundlich und weiß nicht wer ich bin und was ich möchte ich muss jeden monat 150 euro an ihn zahlen leider ist es so das ich alleinerziehenden bin und ein P-konto habe wo ich den freibetrag erhört habe aber leider sind mir die 150 euro jeden monat zu viel da ich ja auch noch ein kind habe und jetzt kommen wir zu meiner frage lohnt sich eine Privat Insolvenz für mich da ich endlich schuldenfrei sein möchte über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon einmal vorab für Ihre Bemühungen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz, damit Sie spätestens in drei Jahren komplett schuldenfrei sind. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Lavin
    says:

    Ich habe mit meinem ehemann zusammen einen privat kredit 46.000€ zur zeit zahlen wir 510€ und mein Mann verdient 1.900€ netto ich bin auf arbeitssuche.
    Kredit wurde aufgenommen um hauskauf zu finanzieren sprich notar,makler gebühr etc. nun haben wir das erworbene Objekt verkauft weil wir nicht mehr hinterher kamen.
    Ich tue mich schwer diesen kredit weiter zu zahlen zumal unser lohn im moment eh nicht besonders hoch ist zahlen auch noch 1050€ miete.
    Kann man sich selber Insolvenz melden? Wie läuft das alles ab. Wo kann ich mich mit meinem anliegen melden.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ganz alleine kann man grundsätzlich kein Insolvenzverfahren anmelden. Denn im Vorfeld ist es nötig, einen sogenannten außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchzuführen. Dies muss durch eine geeignete Stelle durchgeführt werden.
      Ich empfehle Ihnen, eine kostenlose Erstberatung mit einem unserer Schuldnerberater durchzuführen. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen dazu, wie Sie eine vollständige Schuldenfreiheit erreichen können. Nutzen Sie einfach unser Terminvereinbarungs-Formular unter: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/erstberatung/.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Vito P.
    says:

    Mit privat insolvenz geht man in der shufa

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr P.,

      ja, das stimmt, der Eintrag bleibt drei weitere Jahre bestehen. Aber steckt man bereits tief in finanziellen Problemen, hat man in aller Regel bereits ohnehin Schufa-Negativeinträge, und wird diese auch in absehbarer Zeit nicht mehr los.
      Durch die Insolvenz verliert man immerhin sämtliche Schulden und somit fällt die Grundlage für weitere Schufa-Einträge weg.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Julia. S.
    says:

    Hallo ich habe ca. 4000€ bis 6000€ Schulden bei rund 7 bis 13 Gläubigern
    Ich beziehe leider Hartz4 also habe ich ein Monatseinkommen von 446€
    Und leider sehe ich keine andere Lösung als in die Privatinsolvenz zu gehen
    Steht mir überhaupt eine Privatinsolvenz zu

    Mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      ja Sie können die Privatinsolvenz auch bei Hartz4 Bezug beantragen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Martin K. .
    says:

    Hallo,
    Ich hab aktuell ca 15.000€ Schulden bei 15 Gläubigern und verdiene 2400€ nach Abzug von Miete Lebenskosten ect bleiben mir ca 400€ über und habe schon einige vollstreckungen und eine kontopfändung wäre bei mir eine Insolvenz sinnvoll oder kann man das noch auf andere Wege regeln wegen den vollstreckungen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      laut Ihrer Angaben wären bei dem genannten Einkommen rund 800 Euro monatlich pfändbar (angenommen es besteht keine Unterhaltspflicht). Bei dieser Höhe von pfändbarem Einkommen wären die genannten Schulden schon nach rund 18 Monaten abbezahlt. Sofern also keine Unterhaltspflichten (für Kinder oder Ehegatten) bestehen, würde ich von einer Insolvenz erst einmal abraten.
      Gerne können Sie zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung mein Sekretariat anrufen und wir werden Ihre Möglichkeiten besprechen. Die Telefonnummer lautet 0221 – 67770055 oder Sie nutzen unser Kontaktformular.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. H F.
    says:

    Hallo,

    Ich bin 25 Jahr alt und single auch keine Kinder, Ich habe circa 6000€ und verdiene 1450-1700€ Netto.
    Ich möchte mich frei machen und nicht mehr Schuld haben. Ich brauche drin Hilfe, weil es mir zu viel momentan.
    Ich habe Gläubiger die Geld brauchen und Manche können Raten akzeptieren.
    Haben Sie Lösung ?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      Wir bieten die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenvergleichen an. Dabei tun wir alles, damit Sie das beste Verhandlungsergebnis erzielen. Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich im Rahmen unser kostenlosen Erstberatung unter 0221 6777 00 55 kontaktieren. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de schicken oder unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Jansen
    says:

    Hallo ich bin 62 und habe mittlerweile 42.000€ Schulden aus erster Ehe. Damals waren es 6000 DM. Habe bis jetzt immer mit 20DM bzw. 11€ Jahrelang abgezahlt.Bin 30 Jahre in zweiter Ehe verheiratet. Mein Mann muss nicht für die Schulden aufkommen. Ich habe einen Minijob. Ich bezahle noch einen anderen Schuldner aus erster Ehe ab mit 30€ Monatlich,da sind noch ca.1500€ abzuzahlen. Der Inkasso Dienst mit den 42.000€ möchte jetzt 50€ pro Monat haben. Und ich muss eine Schweigepflicht Erklärung ausfüllen, für Krankenkasse, Rente und Konto, praktisch jetzt wieder sowas wie ein Offenbarungseid. Der erste läuft wohl jetzt aus. Ich verdiene 416€ im Monat, mein Mann ist in Rente. Ich habe sonst 300€ zum Haushaltsgeld beigesteuert. Kommt für mich eine Privatinsolvenz in Frage? Betrifft das dann auch meinen Mann,der damit ja nichts zu tun hat? Unsere Ehe steht schon auf der Kippe und wenn er jetzt alles offen legen müsste, wäre das ein Drama. Was für Unterlagen bräuchte man alles? Und wieviel Jahre würde die Insolvenz laufen? Vielen Dank im voraus.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau J.,

      Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Andre
    says:

    Guten tag ,

    Ich habe durch investieren 32000€ verloren verdiene 1850 bis 2055 im Monat lohnt sich eine privatinsolvenz?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      man könnte sagen, dass eine Privatinsolvenz lohnend ist, wenn ca. innerhalb der nächsten 3 Jahre keine Schuldentilgung möglich erscheint. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Andre F.
    says:

    Guten Abend, sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich beschäftige mich schon lange mit der Frage ob eine Privat Insolvenz für mich lohnt.
    Mittlerweile bin ich 24 jahre Alt und habe bestimmt ca. 10.000 € schulden bei sehr vielen Gläubigern.
    Ich habe eine Schuldnerberatung die mir versucht zu helfen aber selbst diese hat mal gesagt bei der Anzahl der Gläubiger und der niedrigen Summe die ich diesen Zahl kann wird es wohl noch sehr lange dauern.
    Ich verdiene leider nicht viel, vielleicht grade so wenn es hochkommt 1200 € und vom den Geld bleibt fast nie was überrig, da ich ein P-Konto habe geht alles über 1180€ an die Gläubiger.

    Was mein Gehalt schon fast Anfang des Monats ausschöpft..
    Was meinen Sie lohnt sich eine Privat Insolvenz in meiner Situation? Und wie kann ich eine Beantragen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      laut Ihrer Angaben kann monatlich lediglich ein sehr geringer Betrag zur Bezahlung der Schulden verwendet werden. Aufgrunddessen würde es noch sehr lange dauern, sich auf diesem Wege von den Schulden zu befreien.
      Eine Insolvenz kommt daher auch bei einer Schuldenhöhe von 10.000 Euro definitiv in Betracht und ist vermutlich sogar empfehlenswert, wenn nicht in absehbarer Zeit ein erhöhtes Einkommen zu erwarten ist.
      Gerne können Sie bei unserer Kanzlei eine kostenlose Erstberatung vereinbaren, hier erläutern wir Ihnen alles zum Ablauf der Entschuldung. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Michael K. .
    says:

    S.g. Damen und Herren,

    meine Firma in Österreich ist insolvent und wird gerade gelöscht.
    Die Schulden bei der Porschebank für 2 zurückgegebene Firmenautos betragen knapp 19.000€

    Dürfen die die Summe von mir als Privatperson einfordern?

    Dankeschön,
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael K.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      hierfür kommt es auf die Rechtsform des Unternehmens sowie den genauen Vertragsinhalt an. Ohne diese Informationen kann die Frage daher nicht beantwortet werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Max M.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin 36 Jahre alt und habe 38.000 EUR Kredit-Schulden bei einer Bank. Ich verdiene aktuell gut ( ca. 2500 EUR netto) weshalb ich meine monatliche Kreditrate von 530 EUR problemlos abbezahlen konnte. Jedoch macht mich meine Arbeit und Umfeld schwer krank ( Burn out, Depressiv, …) weshalb ich meinen Job aufgeben muss. Zudem möchte ich ins Ausland ziehen ( Asien) wo ich dann deutlich weniger verdienen werde ( ca. 600 EUR / Monat) und ich so die monatliche Kreditrate nicht mehr zahlen kann.
    Macht es Sinn in die Privatinsolvenz zu gehen? Ist das überhaupt möglich, wenn ich beabsichtige nach Asien zu ziehen und meinen Job “freiwillig” kündige?
    Für Ihre Tipps und Beratung bin ich sehr dankbar.
    LG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      auch die Auswanderung führt nicht dazu, dass die Schulden hinfällig werden. Auch in Ihrer Abwesenheit können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, deren Wirkung unangenehmerweise bei einer eventuellen Wiedereinreise eintreten können. Ein Privatinsolvenzverfahren kann auch geführt werden, wenn man sich als Schuldner im Ausland befindet und der Erwerbsobliegenheit nachkommt. Dies ist jedoch mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Auswandern bei Privatinsolvenz. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um sicher in 3 Jahren trotz Auslandsaufenthalts schuldenfrei zu werden. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Jenni
    says:

    Hallo. Ich habe aktuell Schulden in Höhe von ca 17.000 €. Ich bin hin und her gerissen ob ich Privatinsolvenz anmelden soll oder nicht. Bin alleinerziehend und habe ca 1900 € Netto. Mir Abzug aller Raten der Schulden, Miete etc. Hab ich mit meiner Tochter grad ca 300 €. Das kann ich so nicht weiter. Aktuell sinds ja 3 Jahre. Wie sieht denn die Schufa nach 3 Jahren auf dann aus? Dass die Insolvenz die 3 Jahre drin steht, ist klar. Aber danach? Hab aktuell 2-3 negative Einträge. Ist danach quasi alles weg und meine Schufa positiv?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wie gesagt wird nach Ende der Insolvenz nach jetzigem Stand weitere drei Jahre ein Schufa-Eintrag über die Restschuldbefreiung bestehen. Dann, nach insgesamt sechs Jahren, dürften tatsächlich alle diese Einträge gelöscht sein. Auch die aktuellen Einträge werden spätestens mit der Restschuldbefreiung als erledigt gekennzeichnet und dementsprechend letztendlich ebenfalls entfernt.

      Wie schnell sich der Score-Wert verbessern wird, kann ich in diesem Rahmen nicht beurteilen, da wir hierzu öfter unterschiedliche Aussagen erhalten.

      Für weitergehende Auskünfte vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Erstberatung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  14. Sam
    says:

    Hallo

    Ich bin 28 Jahre alt und lebe mit meinem Partner, ebenfalls 28, zusammen

    Da ich *leider* chronisch krank geworden bin, und in baldiger Aussicht EM-Rente beziehen muss, wachsen uns die Raten komplett über den Kopf. Ich kriege kaum EM Rente (ca 100 Euro)

    Zusammen haben wir ca 10.000 Euro Schulden *jeder für sich ca 5000* (Kredite/Raten) welche wir bisher noch abbezahlen konnten aber in Zukunft nicht mehr können. (Ab nächsten Monat) — Schulden entstehen

    Da nun auch er nur noch Teilzeit arbeiten kann, hätten wir – nach Abzug der Miete 740 warm, Telefon, Strom ect nur noch 110 Euro pro Person.

    Ein Kredit ist hier NICHT mit reingerechnet sonst wären wir bei 0 Euro zum Leben!

    Jetzt stellt sich uns die Frage; wo wenden wir uns hin? Privatinsolvenz JETZT schon möglich? Oder doch nicht?
    Anwaltskosten können wir uns ja auch nicht leisten.- wir brauchen dringend Hilfe…

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      das Insolvenzverfahren lohnt sich aus wirtschaftlicher Sicht, wenn man die Schulden unter Aufwendung der verfügbaren finanziellen Mitteln nicht in absehbarer Zeit ausgeglichen bekommt. Angesichts Ihrer beider geringer Einkommen scheint ein Insolvenzverfahren sinnvoll, da Sie dann beide in 3 Jahren komplett schuldenfrei werden können. Gerne beraten wir beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Sie können unsere kostenlose Erstberatung am Telefon nutzen. Sie erreichen uns unter 0221 6777 00 55.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  15. Katja H.
    says:

    Guten Tag,

    ich befinde mich momentan in einer Zwickmühle. Mein Chef steuert mit seiner Firma auf die Insolvenz zu.
    im Zuge dessen konnte er mir nicht mein Gehalt für den Monat März zahlen.
    Das Geld habe ich nun von meienr Familie vorgestreckt bekommen.
    Ich suche auch schon nach einer neuen Arbeit. Allerdings habe ich nicht die Qualifikation um mind. ein Einkommen von 2000 Brutto zu verdienen.
    Meistens liege ich drunter. Meine Schulden liegen momentan ca. bei 22.000,00 EUR (durch Aufnahme von Krediten).
    Ich zahle monatlich in Raten ca. 350,00 EUR bei verschiedenen Gläubigern ab. Die Warmmiete beträgt 550,00 EUR und nun kommt auch noch die
    Rückzahlung der Differenz durch den Mietendeckel obendrauf.

    Raten Sie mit zu einer Privatinsolvenz? Ich weiß auch noch nicht wie schnell ich eine neue Arbeit finde und ob ich das ausstehende Gehalt meiner jetzigen Arbeit
    noch erhalten werde.

    Beste Grüße

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      grob gerechnet würde es bei Ihrer angegebenen Tilgung ca. 6 Jahre brauchen, bis Sie die Schulden bezahlt haben. Durch eine Privatinsolvenz werden Sie allerdings bereits nach 3 Jahren schuldenfrei. Außerdem berichten uns unsere Mandanten, dass Sie im Insolvenzverfahren meist mehr Geld zur Verfügung haben als zuvor. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  16. Alex
    says:

    Guten tag ich bin 25 Jahre alt und habe ca 50.000 € schulden verdiene 1700 bis 1800 € Im Monat und überlege mir Insolvenz anzumelden hab allerdings ein Auto was noch ca 5 Jahre bei der porsche bank auf Kredit läuft. Muss ich das Auto auch hergeben weil ich benötige es für die Arbeit und öffentliche Verkehrsmittel funktionieren nicht da ich jedesmal andere Arbeit‘s zeiten habe und manchmal bis Mitternacht arbeiten muss .
    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      einen PKW können Sie auch in der Insolvenz grundsätzlich behalten. Die Voraussetzungen hierfür stellt Ihnen unser Artikel Ihr PKW in der Insolvenz – Wann können Sie Ihr Auto behalten? dar. Angesichts Ihrer Schuldensumme ist eine Privatinsolvenz durchaus ratsam, da Sie bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein können. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Dies umfasst auch die Frage, wann Sie Ihr Fahrzeug behalten können. Sie erreichen unsere kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 6777 00 55 oder Sie können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  17. Franziska R.
    says:

    Hallo ich habe Ne frage ich stehe vor einer Insolvenz bin alleinerziehend von 2 Kindern .Meine Angst ist das ich mein Auto verliere es ist Baujahr 2016 und zahle es jeden Monat noch ab , aber ich brauch das Auto um meine Kinder zur Schule und Kita zu fahren und zur Arbeit zu kommen . Wie viel Schulden es sind weiß ich noch nicht .
    Gibt es irgendwie ne Möglichkeit das es nicht mit rein zählt ?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau R.,

      einen PKW können Sie auch in der Insolvenz grundsätzlich behalten, wenn etwa das Fahrzeug für die Arbeit erforderlich ist. Zunächst wäre es wichtig, Ihre Schuldensituation aufzuarbeiten. Mein auf Entschuldung spezialisiertes Team steht Ihnen Rede und Antwort zu Fragen rund um Entschuldung und ein Insolvenzverfahren. Sie erreichen unsere kostenlose Erstberatung am Telefon werktäglich unter 0221 6777 00 55 oder Sie können unser verlinktes Online-Formular zur Kontaktaufnahme nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  18. Stefan S.
    says:

    Hallo ich bin seit 01.04.2018 in der insolvens die 2024 beendet ist die Frage ist
    Das vor kurzem die insolvensen nur noch drei Jahre dauern sollen kann das mich auch betreffen wenn ja was muss ich dafür tun

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      bedauerlicherweise kommt die Verkürzungsregelung Ihnen nicht zugute.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  19. Fragestellerin
    says:

    Ich habe vor 2,5 Jahren meinen Freund kennengelernt. Ich wusste bereits, dass er ein Kind von der Ex-Ehefrau hat und ihm monatlich das Unterhalt zahlt. Außerdem hatte er ein Studiumsabschluss und eine Job. Das er noch mehrere Schulden hat, war es mir nicht bewusst. Ich habe mit ihm eine gemeinsame Wohnung gemietet
    bzw. in seine gemieteten Wohnung mit meinem Möbel umgezogen. Er hatte nur wenige Möbelstücke und alles billiges und altes. Meine Möbel ist dagegen etwas teuer und neu. Vor dem Umzug habe ich es vollständig beim Ratenkauf abbezahlt. Kurz nach dem Umzug bin ich schwanger geworden und wir haben jetzt einen wunderbaren gemeinsames Kind. Als das Kind schon da war, habe ich eine bessere Wohnung gefunden, größer, billiger und näher zu unseren Arbeitsstelle. Sein Gehalt ist 2400€ monatlich, meins war vor der Elternzeit 2800€. Während des Umzugs hat mein Partner von mir das Geld zum Zweck Umzug und Bezahlung von Kaution ausgeliehen. Diese Schulden hat er einseitig entschieden mir in Raten zu zahlen. So hat er mir monatlich 150€ mehr für die Miete letzte 4 Monate überwiesen. Sonst läuft die Miete der neuen Wohnung über mein Konto. Jetzt schuldigt er mir noch ca. 1000€. Für unseren Kind gibt er mir seit 2 Monaten 100€. Davor habe ich während einige Monate kein Kindergeld bekommt und sobald ich diesen bekommen habe, hatte mein Partner 4 Monate lang mir nichts gegeben. Er hat sich auch bei der Erstaustattung der Kleine beteiligt und mir die Hälfte von von mir gekauften Sachen bezahlt bzw. keine Miete von mir für 2 Monaten erhaltet. Damals lief die Miete über seine Konto und ich habe ihm monatlich die Hälfte überwiesen, auch während die Zeit, wo ich zu meinen Eltern gefahren bin und bei denen gelebt bin. Mein Möbel blieb aber in der gemeinsamen Wohnung.
    Also jetzt habe ich neulich erfahren, er hat noch die Schulden in mehrere Banken und sein Konto hat Deposit von 2500€, die Monatlich in voller Höhe in Minus bleibt. Außerdem hat einen Bank von ihm das Geld angefordert, weil er irgendwelchen Zinsen nicht bezahlt hat. So hat er bei seine Bekanntin, alleinerziehenden Mutter, das Geld ausgeliehen, um diese Schulden zu zahlen. Trotz wurde seine Schufa negativ geworden und jetzt will das Bank seinen Depo schließen und 2500€ von ihm in eine Summe verlangt. Mit seinem festen Gehalt von 2400€ bei einer Behörde kann er natürlich von nichts 2500€ zahlen. Die weiteren Schulden soll er auch weiterhin bezahlen. Auch unsere Miete, Unterhalt, seine Verpflegung kann nicht mehrere Monaten abwarten, bis er diese Schulden abbezahlt.
    Jetzt meine Fragen: er ist bereit, den privaten Insolvenz zu machen. Nach dem Schufa-Antrag kann er keinen Kredit mehr nehmen, um den alten Kredit zu bezahlen. Also ohne Insolvenz kann er kaum Schuldenfrei auch in 3 Jahren werden. Die Summe seiner Schulden ist mir nicht bekannt. Zuletzt hat er mir gesagt, er zahlt monatlich 1000 € für Raten. Wie wird es auf mich und mein Kind wirken? Auch die Bekanntin von ihm wartet bestimmt auf das ausgeliehenes Geld. Bekommen wir das Geld zurück? In der neuen Wohnung gibt es noch keine Küche. Kann er mit mir zusammen dann diese kaufen, oder soll ich es selber finanzieren? Vor 3 Jahren habe ich mir das Auto gekauft und zahle immer noch allein die Raten dafür. Darf ich hoffen, das mein Auto nicht als Schuldenbefreiung für meinen Partner wird? Wir waren dabei nie verheiratet. Wird die private Insolvenz dem Arbeitgeber mitgeteilt? Kann es sein, dass er wegen Insolvenz von der Arbeit gekündigt wird? Die Probezeit hat er gerade abgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Die Fragestellerin

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich wäre es aufgrund des Umfangs der Frage empfehlenswert, dass Ihr Partner eine kostenlose Erstberatung mit einem unserer Schuldnerberater vereinbart, denn hier können wir genauer auf die einzelnen Fragen eingehen.
      Laut Ihrer Angaben zahlt er monatlich bereits 1.000 Euro Raten bei einem Einkommen von 2.400 Euro. Hinzu kommen nun noch weitere Verbindlichkeiten. Bei einer Insolvenz würde ihm monatlich dann auf jeden Fall mehr verbleiben als bisher.
      Grundsätzlich hätte die Insolvenz keinen Einfluss auf Sie, nur dass Sie gemeinsam unterzeichnete Kredite dann alleine bedienen müssten.
      Ob er bei eröffneter Insolvenz den Kreditvertrag für die Küche noch unterzeichnen kann hängt davon ab, ob er in der Lage ist, die Raten aus dem unpfändbaren Einkommen zu bezahlen und ob der Verkäufer bereit ist, den Vertrag abzuschließen.
      Wenn das Auto auf Sie zugelassen ist und Sie den Kaufvertrag unterzeichnet und die Raten bezahlt haben, dürfen Sie das Auto selbstverständlich behalten.
      Der Arbeitgeber wird voraussichtlich vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Eine Kündigung wegen Insolvenz ist normalerweise nicht zu befürchten, zumal die Probezeit beendet ist.

      Die kostenlose Erstberatung kann er vereinbaren, indem er uns unter 0221 – 6777 0055 anruft oder einen Termin über unser Kontaktformular anfordert.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  20. Tobi
    says:

    Hallo guten Tag,
    Bin 23 Jahre und habe vor kurzem 17000 Euro Schulden geerbt und aber noch ca zwischen 5 und 7000 Euro so noch an Schulden laufen hatte überlegt eine Privatinsolvenz zu beantragen da ich es selber nicht mehr schaffe da rauszukommen trotz Arbeit würde sowas in Frage kommen ?
    Danke

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr T.,

      grundsätzlich ist ein Insolvenzverfahren möglich. Erbe und Schulden sind ein häufiges Problem, mit dem uns Mandanten aufsuchen. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich und begleiten Sie, damit die Restschuldbefreiung auch sicher eintritt. Sie können hierzu unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) oder unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  21. Christian E.
    says:

    Guten tag,
    Ich bin 35 jahre alt komme aus Rumanien, mit eine festes wohnsitz in Hamburg seit 2016. Seit 2017 bin beim AOK verschuldet mit ungefar 6500 euro, und nacht 3 jahre telefonate, Gerichtvollzieher und weitere emails und briefe hab ich geschafft ein Ratenplan zu bekommen. Schulden kam weil als neu in DE wusste ich nicht die unterschied zwichen Arbeitslos wie ich wollte selbst melden, und Arbeitsuchende…am ende hab das mit schulden erfunden. Personlisch ich hab keine direkte schulden beim AOK getan aber wegen Arbeitsamt das mich nicht melden wollte und mein vorheriges Arbeitsgeber das seine arbeit nicht machen wollte, kam ich zu die schone 6500 euro schulden. Extra hab ich fur ein jahr (2018 – 2019) ein Gewerbeschein gehabt und seit 2 monate bekomme ich briefe von Finamzamt das ich sollte 2509 euro fur 2018 nachzahlen + 562 euro fur die esrte quartal des 2021…meine gewerbe ist im Januar 2019 geschlossen.
    Die 562 euro kam gestern in mein briefkasten weil ich hab verscucht ein raten plan mit Finamzamt zu bekommen weil im moment ich erhalte ALG 1, 935 euro und ich kann kein 3071 euro ab sofort zu zahlen.
    Zitat:” ihren Antrag auf Stundung der nachstehen aufgefuhrten Abgaben lehen ich ab” ist Finanzamt antwort ohne weitere grunde.
    Ich hab via email beim Finanzamt gemeldet, meine situation zu klaren: Alg 1- 935 euro, 666 Miete, 150 euro Stromkosten, 80 euro Mobilfunkvertrage und raten und ich lebe von meine Dispo…Ohne Dispo muss ich kriminel werden oder keine ahnung…
    Im moment nehme ich teil zum ein Weiterqualifikation Kurs meine zukumftige Arbeitsmoeglischeiten zu verbessern. Extra habe ich noch beim Otto 400 euro schulden, aber da sind schon raten vereinbart, und 380 euro 2019 Extra nebenkosten zu bezahlen.
    Normalerweise hab ich versucht mit alle Glaubiger zu telefonieren ein raten plan erstellt zu bekommen nach meine zahlung moeglischkeiten…leider bei meistens erfolglos.
    Insgesamt sind 10.351 euro schulden und 935 euro als einkommen von Amt.
    Ich glaube fur mich passt sehr gut ein Privatinsolvenz zu melden, aber ich hab angst das ich mein Dispo nicht mehr nutzen kann bis ich ein neue Arbeitsverhaltnis haben. Mein Dispo kann ich weiter benutzen auch mit Alg1 weil ich hab mit mein Bank so vereinbart.
    Wie kann ich weiter in Deutschland leben? Ich will die ganze situation klaren bis nicht wieder Gerichtvollzieher biere komm oder kontopfandung versuche gemacht wird. Ich hab sowieso nur 935 euro, und die sind nicht zu pfanden…
    Ich bedanke mich im voraus fur ihre hinweise.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr E.,

      tatsächlich kommt eine Privatinsolvenz für Sie in Frage. In unserem Artikel So helfen wir Ihnen bei Ihrer Privatinsolvenz erklären wir Ihnen wie der Ablauf einer Privatinsolvenz ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  22. Anna B.
    says:

    Ich habe vor kurzem eine Honororarnote von dem Anwalt bekommen, der in der Sache – Obsorge wegen meiner Tochter taetig war. Es wurde 2017 schon abgeschlossen. Im Jahre 2019 habe ich ihn gefragt, was soll ich noch nach der Verhandlung bezahlen? Er schrieb mir 1000€. Ok ich habe es 2019, oder Anfang 2020 bezahlt.
    Ende 2020 bekomme ich ploetzlich Honorarnote mit 18000 € zu bezahlen!!!Ich dachte, ich sterbe…

    Ich arbeite Teilzeit und verdine 22.000€ pro Jahr. Ausserdem sagte mir der Anwalt, dass ich Ihm 1000€ schulde.

    Wieso nach einem Jahr hat er mir ploetzlich sowas geschickt? Ich habe mit ihm diese Summe nie vereinbart. Das ist unfassbar!

    Ich habe 2 Kinder, bin alleinerziehende Mutter. Ich kann es mir nicht leisten das zu bezahlen, weil ich es erstens nie sowas vereinbart habe und zweitens ist es fuer mich in dieser Situation unmoeglich. Was soll ich machen?
    Provatinsolvenz?
    Anna

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau B.,

      bevor Sie einen Schritt in Richtung Insolvenz erwägen, sollten Sie sich zunächst professionelle Hilfe suchen. Es muss geprüft werden, ob diese Forderung gerechtfertigt ist. Dazu bedarf es der Prüfung aller relevanten Vertragsunterlagen. Sie können uns gern telefonisch unter 0221 – 6777 00 55 unverbindlich und kostenlos kontaktieren und wir klären mit Ihnen, ob sich eine anwaltliche Ãœberprüfung lohnen würde für Sie.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  23. Anna
    says:

    Ich habe vor kurzem eine Honororarnote von dem Anwalt bekommen, der in der Sache – Obsorge wegen meiner Tochter taetig war. Es wurde 2017 schon abgeschlossen. Im Jahre 2019 habe ich ihn gefragt, was soll ich noch nach der Verhandlung bezahlen? Er schrieb mir 1000€. Ok ich habe es 2019, oder Anfang 2020 bezahlt.
    Ende 2020 bekomme ich ploetzlich Honorarnote mit 18000 € zu bezahlen!!!Ich dachte, ich sterbe…

    Ich arbeite Teilzeit und verdine 22.000€ pro Jahr. Ausserdem sagte mir der Anwalt, dass ich Ihm 1000€ schulde.

    Wieso nach einem Jahr hat er mir ploetzlich sowas geschickt? Ich habe mit ihm diese Summe nie vereinbart. Das ist unfassbar!

    Ich habe 2 Kinder, bin alleinerziehende Mutter. Ich kann es mir nicht leisten das zu bezahlen, weil ich es erstens nie sowas vereinbart habe und zweitens ist es fuer mich in dieser Situation unmoeglich. Was soll ich machen?
    Provatinsolvenz?
    Anna

  24. Lisa
    says:

    Hallo,
    stelle diese Frage für meinen Partner, er ist seid knapp 4 Jahre nicht Krankenversichert. (wie ich letzten mit bekommen habe)
    Ich habe dann letztens eine Kiste gefunden mit vielen ungeöffneten Briefen von AOK usw. ich war fassungslos was da zum Vorschein kam, ich wusste ja das er vieles ausgeblendet hatte die letzten Jahre aber das hatte mich sprachlos gemacht. Und kann ihn teils verstehen, warum er sich schon aufgegeben hat.
    Ich möchte Ihn jetzt helfen und unter die Arme greifen.

    Jetzt meine Frage: ist es sinnvoll eine Privatinsolvenz einzugehen bei Schulden in der höhe von knapp 70000€ bis 80000 € bei der Krankenkasse? Oder kann man sowas auf andere Wege noch klären? Laut einem bekannten Anwalt von einem Freund, würde er zur Privatinsolvenz raten.

    Was wäre jetzt der erste Schritt?

    Mfg Lisa N.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau N.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es ist sehr positiv, dass Sie Ihrem Partner bei seiner Entschuldung unter die Arme greifen, denn durch Verdrängung wird das Problem noch größer und oft benötigen Betroffene einen Anstoß.
      Tatsächlich würde ich mich anhand der Angaben der Empfehlung Ihres Bekannten anschließen. Ich würde die Privatinsolvenz in diesem Fall als bevorzugte Möglichkeit zur Schuldenregulierung einschätzen. Bei der genannten Schuldenhöhe gegenüber der Krankenkasse sind die Aussichten für einen außergerichtlichen Vergleich auf den ersten Blick gering. Zudem wurde die Dauer der Insolvenz gerade auf drei Jahre verkürzt.
      Andererseits weiß auch die Krankenkasse, dass sie bei einer Insolvenz so gut wie leer ausgehen wird, so dass auch ein Vergleich Ins Spiel kommen kann.
      Eine umfassende und verbindliche Auskunft kann erst nach weiteren Angaben gegeben werden. Gerne kann Ihr Partner eine kostenlose Erstberatung anfordern. Hier können wir möglicherweise einige mentale Hindernisse auf dem Weg zur Schuldenfreiheit beseitigen. Die Terminvergabe erfolgt unter der Telefonnummer 0221 – 6777 0055.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  25. Lucas
    says:

    Guten Tag,

    Meine Situation sieht so aus, ich habe eine Schuldensumme von ca. 30.000€, nun Läuft mein Arbeitsvertrag aus d.h. Ich bin in einem Monat arbeitslos, habe im Moment Rechnungen offen von über 1000€, bin aber nicht in der Lage es zu zahlen. Wäre eine Privatinsolvenz Sinnvoll?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lucas

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn Sie auch in den nächsten drei Jahren voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, von den 30.000 € zumindest einen signifikanten Teil zurückzuzahlen, so wäre vermutlich eine Privatinsolvenz oder auch ein außergerichtlicher Vergleich ratsam.
      Gerne können Sie dies mit unserer Kanzlei im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung genauer besprechen. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  26. Nadine
    says:

    Hallo
    Ich frage wegen meiner Mutti,
    Sie ist in Rente,. Bekommt ca 900 Euro Rente, und hat aber noch Schulden von vllt 6000 Euro, ist eine privatinsolvenz möglich oder sogar sinnvoll? Danke

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      bei der genannten Schuldenhöhe käme eine Insolvenz sicherlich in Betracht, wenn die generelle Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre umgesetzt wurde. Bislang hat die Regierung aber nicht erkennen lassen, wann das soweit sein wird.
      Auch ein außergerichtlicher Vergleich kommt in Frage. Aufgrund des geringen Einkommens wird ein sehr niedriges Angebot vermutlich bereits Erfolg haben.
      Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, rufen Sie uns dafür gerne unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  27. Juristische P.
    says:

    also ich würde ab jetzt wegen 1 euro cent sofort die insolvenz einleiten. denn ich habe gelernt wer die brd ist und wie sie arbeitet.

  28. Ronny. D. .
    says:

    Ich bin durch Corona in Kurzarbeit gekommen und kann meine Raten nicht mehr zahlen. Habe jetzt noch 7000 Euro Schulden und weiß nicht wie ich da raus kommen soll zumal ich noch Miete und Nebenkosten und noch Unterhalt für mein Kind zahlen muss?????

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      vielen Dank zunächst, dass Sie sich an uns wenden. Ich biete Ihnen an, unsere kostenlose Erstberatung am Telefon zu nutzen. Dann können wir mit Ihnen Ihre Situation besprechen. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 6777 00 55.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  29. Nathalie
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    meine Situation ist etwas ungewöhnlich, würde ich vermuten, aber nicht weniger ärgerlich. Ich versuche es so kurz wie möglich zu fassen :

    Ich outete mich vor Jahren als Transsexuell und wollte fortan nicht mehr als Frau sondern als Mann leben. Nun fühle ich mich jedoch meinem biologischen Geschlecht wieder zugehörig und möchte auch dementsprechende Änderungen rückgängig machen. Darunter fällt auch die Vornamens-, wie Personenstandsänderung, die ich vor gut 8 Jahren über das TSG tätigte. Ich beantragte eine Aufhebung über §6 TSG, jedoch war mir hier nicht bewusst, dass dies eine erneute Begutachtung zu Folge haben würde, welche ich keinesfalls ein zweites Mal durchleben wollte. Dies schrieb ich dem Gericht so, weshalb ich das Verfahren einstellen ließ. Ich habe nichts weiter zukommen lassen, keine Personalien, nichts. Ich hatte auch keine Gutachter vorgeschlagen, das Verfahren war also keinesfalls in vollem Gange. Nun bekam ich nach gut einem Monat wieder ein Schreiben vom Amtsgericht, in welchem steht, dass ich die Verfahrenskosten zu tragen habe, die sich auf satte 10.000 EUR belaufen sollen. Ich dachte, ich falle vom Glauben ab! Ich kann das unmöglich zahlen. Zudem ja nicht einmal etwas gemacht wurde. Es wurde rein gar nichts für den Antrag bearbeitet.

    Meine Frage ist nun also : Ist das Rechtens so? Darf das Gericht diese Summe von mir verlangen? Und wenn ja, wie gehe ich nun am besten vor? Wie soll ich das bezahlen können? Ich möchte wegen so einem Schwachsinn natürlich nicht ins Gefängnis… ich habe wirklich Angst vor den Folgen. Ãœber Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Nathalie Klein.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage und das Schildern Ihrer Situation. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass eine Einschätzung, ob die geltend gemachten Verfahrenskosten begründet und rechtmäßig sind, in diesem Rahmen leider nicht erfolgen kann, da das genannte Rechtsgebiet von unserer Kanzlei nicht bearbeitet wird. Hierfür wäre die Einschätzung eines anderen Anwalts erforderlich.
      Grundsätzlich müssten Sie aber aufgrund von Schulden jedenfalls nicht ins Gefängnis, diese Sorge kann ich Ihnen nehmen.
      Eine Privatinsolvenz würde aufgrund der aktuellen Verkürzung der Verfahrensdauer eine Befreiung von Schulden bereits nach drei Jahren bedeuten. Falls diese Variante für Sie von Interesse wäre, biete ich Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an info@anwalt-kg.de oder rufen Sie unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  30. Michelle
    says:

    Sehr geehrter Dr. Ghendler,

    Eine Bekannte von mir ist 63 Jahre alt und arbeitet als Reinigungskraft bei einem Dienstleistungsunternehmen. Zusätzlich zu Ihrem Arbeitsentgelt erhält sie als sogenannte „Aufstockerin“ noch Leistungen nach dem SGB II. Vermögen ist keines vorhanden. Frau H lebt alleine in einer kleinen Wohnung zur Miete.
    Frau H hatte schon ihr ganzes Leben Probleme mit Schulden. Nach der Trennung von ihrem Ehemann leistet sie die monatlichen Zahlungen von 95€ für eine Bürgschaft für einen Bankkredit in Höhe von 9.000€. Weiterhin schuldete Frau H dem örtlichen Energieanbieter noch 600€ für unbezahlte Stromrechnungen, es drohte eine Stromsperrung. Weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 1.000 € bestehen bei zwei Versandhandelsunternehmen, 400 € bei einem Elektronikmarkt und 450€ bei einem Telefonanbieter. Diese beiden letzten Verbindlichkeiten wurden an ein Inkassounternehmen weitergegeben, hier zahlt Frau H pro Monat 75€ um keine weiteren Mahnschreiben zu erhalten. Das Inkassounternehmen droht zudem mit einer Kontopfändung.
    Ihr ist es sehr wichtig, mit der Rente ihre Schulden los zu sein, damit ihre Kinder keine Schulden erben würden. Sie würde daher gerne ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen.

    Würde eine Privatinsolvenz hier Sinn machen oder wie könnte man da vorgehen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich wäre in der Tat ein Insolvenzverfahren empfehlenswert, da bei dem genannten Einkommen vermutlich kein tragfähiges Angebot für einen außergerichtlichen Vergleich vorstellbar ist.
      Bei Insolvenz hätte Ihre Bekannte vermutlich sogar noch mehr verfügbares Einkommen als derzeit, da die Ratenzahlungen entfallen würden.
      Zudem wird die Dauer des Insolvenzverfahrens voraussichtlich ab Oktober auf drei Jahre verkürzt.
      Als Anmerkung bliebe noch zu sagen, dass eine Erbschaft auch ausgeschlagen werden kann, die Kinder wären also nicht gezwungen, die Schulden zu erben.

      Gerne biete ich Ihrer Bekannten eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei an. Die Telefonnummer zur Terminvereinbarung lautet 0221 – 6777 0055.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  31. M.  S.
    says:

    Guten Tag Hr. Dr. Ghendler,

    Ende letzten Jahres habe ich einen Kredit bei einer Bank in Höhe von 10.000€ aufgenommen.
    Im Februar senkte mein Arbeitgeber meine Abreitszeit (und das Gehalt) um 25%.
    Aufgrund von Covid-19 verlor ich dann auch noch meinen 450€-Minijob.

    Nun ist es so, dass ich 3 Raten nicht zahlen konnte und mir das Darlehen gekündigt worden ist.
    Die Bank möchte nun die volle Summe von knapp 12.000€ ausgezahlt haben.
    Es wurde bereits eine Pfändung meines Gehalts beantragt.

    Wie gehe ich hier am besten vor?

    Vorab vielen Dank!

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      teilen Sie der Bank mit, dass es Ihnen aufgrund der Corona-bedingten beruflichen Situation nicht möglich ist, die Summe zurückzuzahlen. Bitten Sie um eine Stundung oder eine Ratenzahlung mit geminderter Rate, je nach Ihren Möglichkeiten, bis Sie wieder eine Vollzeit-Beschäftigung gefunden haben.
      Zudem sollten Sie ein P-Konto einrichten.
      Grundsätzlich würde ich aufgrund der Schuldenhöhe und der Tatsache, dass zumindest absehbar ist, dass Sie in Zukunft wieder mehr Gehalt beziehen werden, derzeit nicht zu einer Privatinsolvenz raten.
      Gerne können Sie aber einen Termin für eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei vereinbaren. Rufen Sie uns dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  32. David S.
    says:

    Ich wohnte bei meinen Eltern und wurde 2017- Ende 2018 Arbeitslos auch nach mehrfacher Aufforderung meiner Eltern mich doch Arbeitslos zu melden tat ich dies nicht. Es kamen immer mehr Briefe, allein der erste schockierte mich mit einem Beitrag von 800.-€ da dieser von dem durchschnittlichen Brutto Einkommens von 4400€ berechnet wird.

    Ohne Einkommen konnte ich nicht zahlen und so kam es dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand und mir Schulden von knapp 8000 Euro vorlas, er konnte nichts pfänden und ging wieder.

    Ich habe mich daraufhin mit der Krankenkasse auseinander gesetzt und Mein mtl. Brutto EInkommen verrechnen lassen und bin trotzdem bei knapp 2800€ Schulden die ich mit meinem jestzigen Job in einem Catering Unternehmen kaum, bis gar nicht finanzieren kann.

    Ich bekomme knapp 700.-€, wegen Covid-19 wurden das auch nur noch knapp 450.-

    Nun soll ich mit dem Geld Raten von 60 Euro im Monat zahlen, wie soll das gehen und wen muss ich ansprechen um da raus zu kommen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      in diesem Fall würde ich Ihnen zur Führung eines P-Kontos raten, bis sich Ihre finanzielle Situation wieder gebessert hat. Dann können Sie erneut eine Ratenzahlung anbieten.
      Sie sollten die Ratenzahlung aber nicht unangekündigt einstellen, sondern mit Hinweis auf Ihre finanzielle Situation um eine Stundung der Zahlung bitten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  33. Kenneth K.
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
    ich bin seit meinem Abschluss 2018 arbeitslos und lebe vom ALG 2.
    Nach meiner Volljährigkeit habe ich eine tiefe Phase gehabt und hatte mehrere Verträge bei Mobilfunk Anbietern gemacht, ohne diese Zahlen zu können und bin vermehrt beim Schwarzfahren erwischt worden.
    Somit habe ich mich ca. -12000€ verschuldet.
    Ich habe die Forderungsschreiben nie für ernst genommen und habe diese immer in den Müll geworfen.
    Als es zu einer Zeit kam an dem ich keinen Cent zum Leben bekam habe ich ein Handy verkauft welches ich nicht besaß und wurde aufgrund des Betrugs und des Schwarzfahrens auf 2 Wochen Haft verurteilt inkl. Geldstrafe für den Finanziellen schaden des Betrugs und wurde Dank guter Führung 2 Tage vorher entlassen, und mir wurden so die Augen geöffnet, auch wenn es jetzt theoretisch schon zu spät ist.
    Einen Beruf kann ich aufgrund von meiner aktuellen Gesundheit nicht tätigen.

    Was würden Sie mir raten zu tun,

    mit freundlichen Grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Wenn nicht zu erwarten ist, dass Ihr Einkommen in absehbarer Zeit ausreichen wird, um eine Ratenzahlung anzubieten, so ist in der Regel eine Privatinsolvenz die anzuratende Lösung.
      In Ihrem Fall muss jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind. Es könnte daher sein, dass die Schulden, die aus dem Schwarzfahren sowie dem Betrug resultieren, auch nach der Insolvenz nicht erlassen werden.
      Am besten können wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung informieren. Rufen Sie uns einfach zur Terminvereinbarung unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  34. Jaqueline
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    ich bin seit einigen Monaten arbeitslos und habe jetzt bei meiner Krankenkasse ca 2800Euro Schulden und bei Paypal ca 900Euro. Mit Paypal hatte ich vorerst eine Ratenzahlungsvereinbarung, da ich dachte erst eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Dies war leider nicht der Fall und somit muss ich jetzt die kompletten 900 Euro zahlen. Ist da nochmal eine Ratenzahlung überhaupt möglich (hätte sonst die Vollstreckung) ? Mit der Krankenkasse hatte ich noch keine Raten vereinbart und da kam jetzt von einem Hauptzollamt die Vollstreckung erhalten. Ist da noch eine Ratenzahlung möglich? Mit viel Glück werde ich demnächst endlich wieder eine Arbeitsstelle (Vollzeit) haben, da ich viele Vorstellungsgespräche habe. Würde dann auch bei meinem ersten Gehalt Paypal entweder komplett oder zumindest schon die erste Hälfte zahlen + die Krankenkasse mit Raten. Oder muss ich doch Privatinsolvenz beantragen ?
    Mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wann ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen ist, lässt sich nicht generell sagen. Das Gesetz sieht das Insolvenzverfahren vor, wenn Sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Dies sind abstrakte Begriffe, die je nach Einzelfall auszulegen sind. Wenn Sie bislang nur die beiden genanten Verbindlichkeiten haben, dann erscheint mir eine Einigung – durch Ratenzahlungsvereinbarungen – außerhalb eines Insolvenzverfahrens mit den beiden Gläubigern sinnvoller und auch möglich.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  35. Silvia
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    Ich habe insgesamt monatlich Zahlungen an meine Gläubiger in Höhe von 560€. Die Zahlungen setzen sich zusammen aus: 6500€ Kredit, 3500€ Kreditkarte, Versandhandel 400€, privat 3000€ und einem dispo von 6000€. Ich spiele derzeit mit dem Gedanken einer Privatinsolvenz, da ich eine Umschuldung mit 10 Jahren Laufzeit nicht machen konnte. Welche Nachteile hätte ich durch ein privates Insolvenz verfahren? Ich verdiene monatlich 1400€ In Festanstellungen und durch mein Kleingewerbe/selbständigkeit kommen nochmal 200€ hinzu.
    Ich habe Angst, dass eine Privatinsolvenz mein zukünftiges Leben ggf. Mehr beeinträchtigen würde, als dies bei einer Umschuldung der Fall gewesen wäre.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vielen Dank zunächst für Ihre Frage. Die Privatinsolvenz ermöglicht Ihnen einen finanziellen Neustart. Es gibt aber neben einer Privatinsolvenz noch andere Möglichkeiten wie z.B. einen Insolvenzplan oder einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern. Welche Lösung für Sie angemessen ist, lässt sich erst sagen, wenn für uns die Rückzahlungsmodalitäten bekannt sind. Sie können sich gerne von unseren Schuldnerberatern kostenlos erstberaten lassen. Sie erreichen uns werktäglich unter 0211-67770055.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  36. Jasmin G. .
    says:

    Guten Tag, ich habe mal eine Frage wie stehen als Familie vor einem sehr schweren Schicksal leider ist mein Mann als Alleinverdiener so schwer erkrankt das es keine Heilung mehr geben wird wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft uns leben dort mit unseren Kindern 1 Jahr und 7 Jahre wir haben keine Risiko Lebensversicherung und sollte mein Mann seiner Krankheit erliegen wird es finanziell sehr eng hier dein. Unsere gesamte Belastung beläuft sich auf 150000 € die Bank wäre bereit den Abtrag zu mindern aber ich habe Angst das ich das Haus nicht halten kann da ich auch noch in Elternzeit bin. Ich bin wirklich verzweifelt und hoffe sie können uns helfen.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau G.,

      da in Ihrem Fall sehr viele Faktoren eine Rolle spielen, lässt sich keine pauschale Antwort geben, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Wir haben jedoch ein großes Team von Entschuldungsexperten, das Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Entschuldungsmöglichkeiten aufzeigen wird. Wir beraten Sie gern. Sie erreichen uns werktäglich bis 22 Uhr unter 0221 67770055.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  37. Florian D.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der derzeitigen Situation (Covid19) wurde meinem Ehepartner gekündigt. Er ist zu diesem Zeitpunkt noch in der Probezeit gewesen. Wir beide arbeiten in dem selben Unternehmen. Mein Glück war, dass meine Probezeit seit 01.04.2020 vorbei ist. In den kommenden Monaten ist mit einer Verbesserung der beruflichen Situation bei mir nicht zu rechnen. Da ich in der Hotellerie tätig bin.

    Somit fällt in kurzer Zeit ein weiteres Gehalt weg und mein Gehalt, welches derzeit aus Kurzarbeitergeld besteht ist auch zu wenig um 2 Personen zu unterhalten und dann noch den monatlichen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ich weiß nicht ein und aus. Ich habe bereits einen meiner Gläubiger angeschrieben und hoffe, dass er die Leasingverträge für Produkte, die wir angemietet haben, zurück nimmt und ich ihm die Produkte wieder zurück senden kann. Jedoch habe ich mich über die letzten Jahre überschuldet. Die Summe beläuft sich bei ungefähr 41.100€.

    Die Kreditraten und meine monatlichen Verpflichtungen erdrücken mich Zunehmens und darunter leide ich sehr. Dadurch, dass nicht absehbar ist wann sich die Hotellerie erholt, rechne ich nicht damit, dass ich in den kommenden Monaten meine Verpflichtung zur Zahlung nachkommen kann. Würden Sie mir bei der Hohen Summe zu einer Prvatinsolvenz raten, oder wäre ein Vergleich angemessener?

    Ich fühle mich schlecht bei der Situation und würde gerne alle Gläubiger bedienen, wenn dies jedoch nicht möglich ist, dann bin ich bereit die 6 Jahre zu überstehen, solange ich dann einen Neustart wagen kann.

    Mein Ehepartner wird wahrscheinlich auch nicht so schnell eine Beschäftigung finden, da sein Deutsch nicht sehr gut ist und er letztes Jahr aus Brasilien nach Deutschland gezogen ist. Würde die Insolvenz ihn indirekt auch betreffen? Einen Ehevertrag/Gütertrennung haben wir nicht vereinbart.

    Ich bedanke mich für Ihre kurze Einschätzung!

    mit freundlichen Grüßen
    Florian D.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      vielen Dank für Ihre Frage.
      Bei der Entscheidung, ob ein Vergleich oder eine Insolvenz die beste Art der Entschuldung darstellt, spielen viele Faktoren eine Rolle. Da die Höhe Ihres Einkommens in den nächsten Monaten und Jahren nicht vorhersehbar ist, wäre dies für einen Vergleich nachteilig.
      Es spielt aber auch eine Rolle, bei welchen Gläubigern die Schulden bestehen. Manche sind schwerer zu einem Vergleich zu bewegen, andere stimmen schneller zu.
      Um all diese Faktoren besser bewerten zu können, empfehle ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit unseren Schuldnerberatern. Rufen Sie uns unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.
      Ihr Ehepartner wird von der Insolvenz nicht betroffen sein. Bei gemeinsam unterzeichneten Verträgen wird er jedoch nicht von der Restschuldbefreiung profitieren können.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  38. Dajana
    says:

    Hallo,
    ich muss auf jeden Fall Insolvenz anmelden, da ich in tiefen Schulden bin, habe jedoch erst nächsten Monat bei der Schuldnerberatung ein Termin. Ich habe nur jetzt schon Post vom Gericht bekommen. Daher ist meine Frage ob das nicht auf anderen Wegen geht, dass ich direkt zum Gericht gehe oder brauche ich einen Berater ?
    Und wie lange dauert ca. die privatinsolvenz?
    Danke für ihre Hilfe

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich würde Ihnen auf jeden Fall eine Beratung empfehlen, denn ein Fehler im Insolvenzantrag kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Die Insolvenz wäre dann quasi umsonst gewesen.
      Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin bei unserer Kanzlei. Wir können sofort mit der Unterstützung bei Ihrem Insolvenzantrag beginnen. Rufen Sie einfach unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen Termin geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  39. Max
    says:

    Hallo, es besteht folgende Situation:

    Ich befinde mich aktuell nach Paragraph 64 im Maßregelvollzug. Ich kann bald eine Arbeit aufnehmen und stehe bereits im Kontakt mit einer Leiharbeitsfirma. Aktuell belaufen sich meine Schulden auf ca. 16.000 EUR, wovon 1.875 EUR als Wertersatz geführt werden, ca. 10.000 EUR Gerichtskosten und ca. 4.000 EUR verteilen sich auf etwa 5 Gläubiger. Ich habe bereits zu sämtlichen Gläubigern Kontakt aufgenommen und Stundungen vereinbart und außerdem daraufhingewiesen, dass mir die Privatinsolvenz droht. Trotz meiner aufklärenden Briefe an Gläubiger haben einige das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Ich habe diesen gerichtlichen Mahnverfahren zum Teil Ganz oder Teilweise widersprochen, da einige Forderungen unbegründet sind. Ich habe wenig Hoffnung das außergerichtliche Vereinbarungen Seitens der Gläubiger akzeptiert werden bzw. bin mir auch nicht sicher ob ich so viele verschiedene monatliche Ratenzahlungen aufbringen kann, da ich vorrausichtlich einen Nettolohn von 1100 – 1300€ beziehen werde und hinterher vielleicht monatlich weniger Geld zur Verfügung hätte, als wenn ich eine Privatinsolvenz einleite. Könnten Sie mir bitte eine Einschättung geben, ob eine Privatinsolvenz für mich sinnvoll wäre. Ich würde, wenn, die Privatinsolvenz nach 3 Jahren auf Restschuldenbefreiung abschließen wollen, da ich es für möglich halte die vorrausgesetzten 35% innerhalb dieses Zeitraums aufbringen zu können. Eine weitere Frage ist, kann ich auch Schulden vom Pfändungsfreien Betrag zurückzahlen, um die 35% schneller zu erreichen. Zb. Werden jeden Monat 150 EUR gepfändet und ich bezahle freiwillig monatlich 200€ mehr. Vielen Dank.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      bei dem von Ihnen genannten Einkommen wären nur geringe Beträge pfändbar. Vor diesem Hintergrund könnte man den Gläubigern unter Umständen einen Vergleich anbieten, wenn Sie bereit wären, aus dem unpfändbaren Einkommen noch zusätzliche Beträge zu zahlen.
      Die Verkürzung auf drei Jahre würde ich nicht empfehlen, da die Verfahrenskosten zusätzlich gezahlt werden müssen und somit ein Betrag von mindestens 50 % der Gesamtsumme erforderlich wäre, diese Summe sollte man lieber in einem außergerichtlichen vergleich anbieten.
      Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Hier können wir Ihre Möglichkeiten besprechen, danach können Sie in Ruhe über das weitere Vorgehen entscheiden. Rufen Sie einfach unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen kostenlosen Termin geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  40. Susanne
    says:

    Hallo,Herr Ghendler.
    Ich arbeite gerade nur auf 450Euro Basis und kriege auch kein Geld vom Amt ect,da ich mit meinem Partner zusammen wohne.
    Habe aber ca 4000-5000 Euro Schulden.Habe versucht hier und da was ab zuzahlen.Nur kommt jetzt noch dazu ,dass ich meine Krankenversicherung selber zahlen muss.
    Ich denke gerade über eine Privatinsolvenz nach…..Würde dies Sinn machen in meiner Situation?

    Vielen Dank im voraus.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      zwar gibt es wie im Artikel erwähnt keine Untergrenze für die Privatinsolvenz, so dass auch bei der von Ihnen genannten Schuldenhöhe eine Insolvenz möglich wäre. Dennoch würde ich Ihnen eher zu einem außergerichtlichen Vergleich raten.
      Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Entschuldung an. Rufen Sie einfach mein Sekretariat unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen kostenlosen Termin geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  41. Romer S.
    says:

    Sehr Geeherter Herr Ghendler,ich bin witwer ,habe 370 euro rente,lebe in Rumenien ,habe lange in Deutschland gelebt,bin mit Deutscher Mann verheiratet gewesen,,er hat sich alle iahre gekumert um diese sachen,ich verschtehe nicht von schteuer sachen,zeit 1 iahr und 6 monaten ist meinen mann geschtorben,iezt bekomme ich briefe von Finanzamt Neuenburg briefe das ich bezahlen mus eine menge geld weil die schteuer nicht bezahlt war zeit 2011,damals hat meinen mann unter 700 euro rente gehabt,670 c.a.brauche einen gute rat,was sohl ich machen?wie sohl ich das bezahlen von das bishien geld was ich zu verfugung habe,langt nicht mal zum leben,sol ich Privat Insolwenz beantragen????kann ich von hier in Rumanien das machen ??Bite helfen sie mir sonst habe keine mench die mir helfen kann in diese DESASTER.
    Freundliche Grusse S.Romer.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Romer,

      leider kann ich Ihnen ohne nähere Kenntnis der Steuerforderungen keinen Ratschlag geben. Steuerforderungen aus 2011 könnten bereits verjährt sein. Zudem sollte bei der genannten Rente keine oder nur eine sehr geringe Steuerbelastung vorhanden gewesen sein. Daher würde ich Ihnen empfehlen, dass sich ein Steuerberater die Forderungen einmal genauer anschaut.
      Leider ist es ohne Wohnsitz in Deutschland nicht möglich, hier eine Privatinsolvenz zu beantragen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  42. Nani
    says:

    Hallo,
    Ich habe durch Handy, Internerverträge und einige Rückbuchungen vor mehreren Jahren nun einiges an Schulden, wie hoch diese genau sind weiß ich nicht, ich schätze sie auf ca 2500€. Bei einigen gab es auch gerichtliche Mahnverfahren und eine eidesstattliche Versicherung habe ich auch abgelegt.
    Ich befinde mich gerade in einer Ausbildung welche ich in 2,5 Jahren beenden werde. Danach hätte ich dann also ein höheres Einkommen mit mindestens 1800€ Netto. Macht eine Privatinsolvenz da Sinn oder eher nicht?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich würde Ihnen empfehlen, ein P-Konto zu eröffnen. Die Ausbildungsvergütung dürfte den Freibetrag nicht übersteigen.
      Im nächsten Schritt können Sie sich mit den Gläubigern beispielsweise auf eine Ratenzahlung einigen.
      Beim Aushandeln eines außergerichtlichen Vergleichs ist Ihnen unsere Kanzlei gerne behilflich. Gerne können Sie sich unter 0221 – 6777 0055 anrufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  43. Vanessa S.
    says:

    Guten Tag ich habe eine Frage und zwar habe ich ein paar 100 Euro Schulden genau kann ich es nicht sagen könnte ich jetzt auch schon privatinsolvenz anmelden

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Schmitz,

      bei einer so geringen Schuldensumme ist es nicht empfehlenswert, Privatinsolvenz anzumelden. Grundsätzlich wäre es zwar möglich, aber Sie sollten lieber über das Angebot einer Ratenzahlung nachdenken.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  44. Ferry M.
    says:

    guten tag……ich möchte insolvenz beantragen.wie hoch die schulden jetzt genau sind weiss ich nicht.es fehlen mir auch viele unterlagen.ich weiss das einige geld vorderungen aus straftaten stammen.ist es grundsetzlich trotdem möglich in insolvens zu gehen?

    vielen dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Moretto,

      es ist trotzdem möglich, Insolvenz anzumelden, allerdings wird man nicht von den Schulden frei, die aus Straftaten resultieren. Fehlende Unterlagen sind zwar ärgerlich, aber letztendlich kein Hinderungsgrund, denn wir stellen sicher, dass alle Mittel genutzt werden, um alle Gläubiger wieder zu ermitteln.
      Sie können gerne mein Sekretariat zur Vereinbarung eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs für Ihre Entschuldung kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder schreiben Sie an info@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  45. Püppi
    says:

    Hallo ich habe Ein großes Problem ich bin seit ca 5 Monaten obdachlos habe mittlerweile eine obdachlosen Wohnung beckommen und beziehe ALG2 250 Euro beckomme ich jeden Monat ich habe mehr wie 2000€ Schulden weil ich meine Möbel zum Teil selberzahlen musste und ne riesige Telefonrechnung von ca 800 Euro kann ich mit so wenig ALG2 Insolvenz anmelden . Freue mich auf ne Rückmeldung

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Ratsuchende,

      auch bei geringem Einkommen ist eine Privatinsolvenz möglich, und es liegt ja nahe, dass die meisten Betroffenen ein geringes Einkommen haben. In Ihrem Fall wäre möglicherweise derzeit ein P-Konto zum Schutz Ihres Einkommens vor Pfändungen vorerst ausreichend.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  46. Vivien
    says:

    Hallo,
    Ich habe leider mit 18 begonnen Schulden zu machen und nun mit 23 jeden Tag Briefe eines Inkasso Unternehmens in meinem Briefkasten. Ich weiß nicht genau wie viele Gläubiger es sind, aber es sind definitiv zu viele um jedem eine Ratenzahlung anzubieten. Ich habe allerdings Die Aussicht auf einen guten Job, sprich 2.380€ brutto, mit Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und natürlich den Zuschlägen.
    Ich habe große Sorge in die Insolvenz zu gehen, da wie ich mich bereits informiert habe, mir nur ein Festbetrag von knapp 1.100€ bleibt. Minus Miete und allem sind es weniger als würde ich jetzt vom Amt leben.. ich bin erst 23 und würde gerne wissen ob es eventuell eine andere Möglichkeit gibt, außer der Insolvenz.
    Ich bedanke mich schon voraus für die Antwort.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn die genannten Forderungen berechtigt sind, so werden die Inkassounternehmen vermutlich bald das gerichtliche Mahnverfahren beginnen, woran sich schließlich die Konto- oder Lohnpfändung anschließt. In diesem Fall würden Ihnen auch nur die angesprochenen ca. 1180 Euro verbleiben.
      Eine Möglichkeit, wie Sie unter Umständen mehr behalten können, bietet der außergerichtliche Vergleich. In Ihrem Fall sehe ich gute Aussichten, den Gläubigern eine geminderte Rate anzubieten und dadurch eine Insolvenz zu vermeiden.
      Ich würde Ihnen vorschlagen, Ihren Fall genauer in einer kostenlosen Erstberatung zu besprechen. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin unter der 0221 – 6777 0055 oder per E-Mail an info@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  47. Peter P.
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

    nach zwei Terminen bei der Schuldnerberatung, wird die Privatinsolvenz in meinem Falle unumgänglich sein.
    Da das Kraftfahrzeug (momentaner Marktwert zwischen 4000€ – 5000€) durch den Insolvenzverwalter einbehalten wird, stelle ich folgende Frage(n):
    Ist dies eventuell abzuwenden wenn der Schuldner unter einer anerkannten psychischen Erkrankung leidet? Grad der Behinderung ist 30% und eine Gleichstellung liegt auch vor.
    Das benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel würde für mich, anhand meiner Erkrankung, eine erhebliche Belastung bedeuten, nicht nur einer zukünftigen beruflichen Orientierung sondern auch im privaten Bereich.
    Über eine Beantwortung ihrerseits würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon jetzt im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter P.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr P.,

      es ist möglich, in der Insolvenz das Auto zu behalten, auch wenn man es nicht beruflich benötigt. Dies ist dann der Fall, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Alltag nicht ohne Auto bestreiten kann. Dies ist im Rahmen eines Feststellungsverfahrens nachzuweisen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  48. says:

    Guten tag
    Kann ich auch insolvenz ohne einkommen beantragen da ich tief in schulden stecke
    Mit freundluchen grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      für die Insolvenz ist ein Einkommen nicht erforderlich, da kein oder geringes Einkommen einer der Hauptgründe für Schuldensitationen ist. Gerne können Sie also unter info@anwalt-kg.de einen Termin für eine kostenlose Erstberatung ausmachen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  49. Frank
    says:

    Hallo,
    Ich habe 3 Ratenkredite (Gesamtsumme ca. 44.000€) und 3 Kurzzeitkredite( Gesamtsumme ca. 2000€) am laufen. Die Kruzzeitkredite sind bereits fällig, kann diese aber nicht begleichen. Mein Verdienst liegt bei 1860€ und meine Raten Beträgen insgesamt 620€. Hinzu kommt Miete und Nebenkosten von 740€. Zum Leben bleiben mir 240€, meine Frau hat 2 450€ Jobs. Wir haben 1 Kind. Ich komme mit dieser hohen Schuldenlast nicht mehr zurecht und die Briefe der Mahnungen stapeln sich. Würde sich eine Privatinsolvenz lohnen? Und wenn ja, wäre meine Frau involviert? Die Kredite laufen alle auf meinen Namen und teilweise weiß meine Frau garnichts davon.. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Laut Ihrer Angaben könnte ein außergerichtlicher Schuldenvergleich eine gute Alternative zur Privatinsolvenz darstellen. Sollte kein Vergleich darstellbar sein, ist aufgrund der hohen Gesamtsumme der Schulden sowie der untragbar gewordenen Lebenssituation vermutlich eine Privatinsolvenz ratsam.
      Zunächst würde ich Ihnen jedoch gerne ein kostenloses Erstberatungsgespräch anbieten. Melden Sie sich gerne einfach unter info@anwalt-kg.de oder unter 0221 – 6777 005 zur Vereinbarung eines kostenlosen Termins mit einem unserer spezialisierten Berater.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  50. Iris J.
    says:

    Guten Tag. Ich weiß nicht mehr weiter. Mein Lohn wird bereits gepfändet von der AOK , habe nur rund 1200 Euro Netto, die Gläubiger stehen Schlange. Meine Miete kann ich nicht mehr bezahlen da meine laufenden Kosten mich erdrücken. Ich habe zwar eine neue Wohnung gefunden die günstiger ist aber ich weiß nicht wie ich die Kaution aufbringen soll. Was kann ich tun , ich brauche schnell Hilfe

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Jochum,

      gerne stehe ich Ihnen für ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mein Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler

  51. Girki R.
    says:

    Guten Tag, bei mir ist es ein bissel kompliziert, finde ich. Ich bin stellvertretender Leiter in einen Hort und werde in den kommenden Jahren diesen gänzlich leiten. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Würde es bei einer Pi Probleme mit den Dienstherren geben?

    Bzw. gibt es Möglichkeiten, dass man das auch ohne dessen mitwissen machen könnte?
    Ich weiß, dass in den Verträgen eine Klausel existiert, “befinden sie sich in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen”.

    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich ist die Privatinsolvenz kein Kündigungsgrund, dies gilt auch für Beamte, zumal man häufig unverschuldet in finanzielle Probleme gerät. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Position besonders verantwortungsvoll oder sicherheitsrelevant ist, da die Sorge bestehen kann, eine Person könnte aufgrund der Schulden bestechlich sein. Ich kann leider nicht beurteilen, ob die von Ihnen geschilderte Leitungsposition darunter fällt.
      Ich würde Ihnen empfehlen, mein Sekretariat unter der 0221 – 6777 0055 für einen kostenlosen Beratungstermin zu kontaktieren. Denn aufgrund des sicheren Einkommens von Beamten ist es oftmals möglich, einen außergerichtlichen Schuldenvergleich zu schließen und so die Insolvenz zu vermeiden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  52. Katharina H.
    says:

    Guten Tag

    Ich hab da eine verzwickteSituation.
    Ein Bekannter von mir ist hoch verschuldet es laufen auch schon Pfändungs- und Vollstreckungsverfahren gegen ihn.
    Er kümmert sich aber nicht.
    Hab es auch diese Tage es herausgefunden das es so schlimm ist.
    Nun wollte ich fragen ob ich als aussenstehende Person für ihn ein Insolvenzverfahren aufgeben kann?oder nur er das selbst machen kann
    Mit freundlichen grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Hergert,

      vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Sorge um Ihren Bekannten. Den Insolvenzantrag müsste Ihr Bekannter selbst unterschreiben, ansonsten ist es nicht möglich, das Insolvenzverfahren zu beginnen. Alternativ müsste er eine Vollmacht erteilen und auch diese selbst unterschreiben.
      Als Gläubiger ist es ebenfalls möglich, den Insolvenzantrag für einen Schuldner zu stellen, allerdings hätte dies negative Konsequenzen für Ihren Bekannten.
      Sie könnten ihn also höchstens davon überzeugen, beispielsweise mit uns Kontakt aufzunehmen und seine Schuldensituation so zu lösen. Beispielsweise könnten Sie ihm auch sagen, dass durch die Insolvenz die Pfändungen beendet sind und er sämtliches Einkommen bis zum Pfändungsfreibetrag behalten kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  53. Louisa
    says:

    Guten Tag, mein Vater strebt scheinbar ein Insolvenzverfahren an. Ich habe ein Auto besitze auch den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein welches aber auf seinen Namen versichert/angemeldet ist. Muss ich befürchten dass dieses Auto (bereits vollständig bezahlt) gepfändet wird?
    Liebe Grüße

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      in diesem Fall kann es passieren, dass der Insolvenzverwalter annimmt, dass das Fahrzeug Ihrem Vater gehört, da es auf ihn angemeldet ist. In diesem Fall wird er das Fahrzeug pfänden. Sie können dann eine sogenannte Drittwiderspruchsklage erheben. Dann wird das Gericht prüfen, wer der tatsächliche Eigentümer des Autos ist.
      Sie sollten daher in Erwägung ziehen, das Auto umzumelden. Im Falle einer Privatinsolvenz sollten Sie dem Insolvenzverwalter daher sofort mitteilen, dass Sie Eigentümerin des Autos sind und dies mittels Kaufvertrag, Fahrzeugbrief und idealerweise Rechnungen / Kontoauszügen belegen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  54. Pia A.
    says:

    Guten Tag
    Ich bräuchte da mal Hilfe bei einer Einschätzung meiner Schulden zwecks Privatinsolvenz.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      eine kostenlose Einschätzung Ihrer Situation und ob eine Privatinsolvenz oder eine andere Entschuldungsalternative für Sie die richtige Strategie ist, um sich von den Schulden zu befreien, geben wir Ihnen im Rahmen unserer telefonischen Erstberatung. Sie können uns dafür unter 0221 – 6777 0055 oder info@anwalt-kg.de kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  55. Heiner N.
    says:

    Ich habe die Absicht eine GmbH & Co. KG zu schließen, auf deren Aktivseite ca. 600.000 € als Forderungen gegen Gesellschafter stehen. Einzige Gesellschafter sind die Komplementär – GmbH und ich. Die GmbH gehört auch mir. Laut meiner Steuerberaterin entsteht durch die Schließung ein steuerpflichtiger Gewinn in 6 stelliger Höhe. Die Steuer kann ich nicht bezahlen und trage mich deshalb mit dem Gedanken einer Privatinsolvenz. Weitere Gläubiger existieren nicht, außer ich würde die Kreditlinien meiner Kreditkarten voll ausschöpfen. Meine einzigen Einnahmen sind ca. 517,- € Rente. Darüber hinaus verfüge ich mit meiner Frau über ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Meine Frau und ich haben Gütertrennung. Kann ich im Rahmen Ihrer Erstberatung einen Rat für die richtige Vorgehensweise erwarten?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Nill,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung werden wir Ihre Situation bestmöglich einschätzen und Ihnen mitteilen, welche Vorgehensweise die richtige wäre, auch wenn es sich anhand Ihrer Angaben durchaus um einen komplexen Sachverhalt handelt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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