1. Persönlicher Betreuer und Kick-off Meeting
Jeder Mandant erhält zunächst einmal einen persönlichen Betreuer als Ansprechpartner für den Insolvenzplan. Danach wird ein Kick-off Meeting in unserer Kanzlei (oder auf Wunsch telefonisch oder per Skype-Konferenz) durchgeführt. Sie lernen unsere Kanzlei und Ihren persönlichen Betreuer kennen. Dabei wird gemeinsam Ihre individuelle Planstrategie festgelegt, um Ihre lückenlose Entschuldung zu gewährleisten.
2. Ermittlung unbekannter Gläubiger
Wir führen Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien SCHUFA, BONIVERSUM und ICD nach § 34 BDSG durch. So können auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Diesen Schritt führen wir innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen aus.
3. Vermeidung von Vollstreckungen
Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden alle Ihre Gläubiger (nach Eingang Ihrer ersten Rate) von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Lage. Dieses Vorgehen führt in der Regel dazu, dass die Gläubiger von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Meistens reicht unser Schreiben aus, um die Gläubiger davon abzuhalten, weitere Maßnahmen gegen Sie einzuleiten.
4. Feststellung Ihrer Schulden
Falls der Schuldenstand nicht bekannt ist, führen wir Schuldenstandsabfragen bei allen Gläubigern durch. Die Gläubiger teilen uns alle aktuellen Forderungsstände sowie Abtretungen, eventuelle Verzichtsbereitschaften, Vertreterwechsel oder Gläubigerwechsel mit.
Dadurch kommen Sie dem häufig auftretenden Problem zuvor, dass Gläubiger auf Anfragen der Schuldner selbst nicht reagieren.
5. Einleitung des Insolvenzplanverfahrens wie einer Insolvenz
Der Insolvenzplan wird von uns wie ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Auf Grundlage aller uns zugegangener Daten erstellen wir Ihren Antrag auf Insolvenz nebst dem Antrag auf Restschuldbefreiung und einer Bescheinigung nach § 305 InsO. Zusätzlich erstellen wir für Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO. Ihr Fall soll vorerst ohne Aufhebens wie eine gewöhnliche Insolvenz behandelt werden.
6. Gerichtliche Beanstandungen und Termin mit dem Insolvenzverwalter
Wir übernehmen die Bearbeitung eventueller gerichtlicher Beanstandungen. Sofern ein gerichtlicher Brief bei Ihnen eingeht, sollten Sie uns diesen alsbald zukommen lassen, damit wir ihn bearbeiten können. Wir begleiten Sie dabei so lange, bis das vorbereitende Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – unabhängig davon, wie lange das Eröffnungsverfahren läuft oder wie schwierig sich eine Beanstandung gestaltet.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es zu einem Termin mit dem Insolvenzverwalter. Hierbei wird die Absicht, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen, noch immer nicht offenbart, damit Ihr Insolvenzplanverfahren wie ein normales Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
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