So gehen wir bei einem Insolvenzplan vor – Schritt für Schritt

So gehen wir für Sie vor – Schritt für Schritt

Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen und Freiberufler übernehmen wir die vollständige Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens – von der telefonischen, kostenfreien Erstberatung über die Kontaktaufnahme zu Ihren Gläubigern bis hin zur Ausarbeitung Ihres Insolvenzplans und der Vorbereitung und Begleitung im Abstimmungstermin. Unsere Dienstleistung erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines pauschalen Festpreises, der für Sie von Beginn an transparent ist und kalkulierbar bleibt.

Bei der Durchführung einer Planinsolvenz mit Insolvenzplan gehen wir wie folgt für Sie vor:

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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1. Persönlicher Betreuer und Kick-off Meeting

Jeder Mandant erhält zunächst einmal einen persönlichen Betreuer als Ansprechpartner für den Insolvenzplan. Danach wird ein Kick-off Meeting in unserer Kanzlei (oder auf Wunsch telefonisch oder per Skype-Konferenz) durchgeführt. Sie lernen unsere Kanzlei und Ihren persönlichen Betreuer kennen. Dabei wird gemeinsam Ihre individuelle Planstrategie festgelegt, um Ihre lückenlose Entschuldung zu gewährleisten.

2. Ermittlung unbekannter Gläubiger

Wir führen Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien SCHUFA, BONIVERSUM und ICD nach § 34 BDSG durch. So können auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Diesen Schritt führen wir innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen aus.

3. Vermeidung von Vollstreckungen

Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden alle Ihre Gläubiger (nach Eingang Ihrer ersten Rate) von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Lage. Dieses Vorgehen führt in der Regel dazu, dass die Gläubiger von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Meistens reicht unser Schreiben aus, um die Gläubiger davon abzuhalten, weitere Maßnahmen gegen Sie einzuleiten.

4. Feststellung Ihrer Schulden

Falls der Schuldenstand nicht bekannt ist, führen wir Schuldenstandsabfragen bei allen Gläubigern durch. Die Gläubiger teilen uns alle aktuellen Forderungsstände sowie Abtretungen, eventuelle Verzichtsbereitschaften, Vertreterwechsel oder Gläubigerwechsel mit.

Dadurch kommen Sie dem häufig auftretenden Problem zuvor, dass Gläubiger auf Anfragen der Schuldner selbst nicht reagieren.

5. Einleitung des Insolvenzplanverfahrens wie einer Insolvenz

Der Insolvenzplan wird von uns wie ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Auf Grundlage aller uns zugegangener Daten erstellen wir Ihren Antrag auf Insolvenz nebst dem Antrag auf Restschuldbefreiung und einer Bescheinigung nach § 305 InsO. Zusätzlich erstellen wir für Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO. Ihr Fall soll vorerst ohne Aufhebens wie eine  gewöhnliche Insolvenz behandelt werden.

6. Gerichtliche Beanstandungen und Termin mit dem Insolvenzverwalter

Wir übernehmen die Bearbeitung eventueller gerichtlicher Beanstandungen. Sofern ein gerichtlicher Brief bei Ihnen eingeht, sollten Sie uns diesen alsbald zukommen lassen, damit wir ihn bearbeiten können. Wir begleiten Sie dabei so lange, bis das vorbereitende Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – unabhängig davon, wie lange das Eröffnungsverfahren läuft oder wie schwierig sich eine Beanstandung gestaltet.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es zu einem Termin mit dem Insolvenzverwalter. Hierbei wird die Absicht, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen, noch immer nicht offenbart, damit Ihr Insolvenzplanverfahren wie ein normales Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

7. Ausarbeitung des Insolvenzplans

Nach dem Termin mit dem Insolvenzverwalter und Prüfung der Gläubigerforderungen vom Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht fordern wir eine Ablichtung der Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter an. Auf ihrer Grundlage erstellen wir jetzt gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Insolvenzplan. Der Insolvenzplan wird strategisch gestaltet, um eine Kopf- und Summenmehrheit Ihrer Gläubiger herbeizuführen. Bei Zweckmäßigkeit werden die Gläubiger in rechtlich vorgesehene Gruppen eingeteilt.

Der ausgearbeitete Insolvenzplan wird Ihnen zugeleitet – er entsteht in enger Abstimmung mit jedem Mandanten und wird dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht erst nach Ihrer Freigabe vorgelegt.

8. Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht

Wir stimmen den Insolvenzplan nun „informell“ mit dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter ab. Dabei geht es uns darum, die beiden Verfahrensbeteiligten auf Ihre Seite zu bekommen und den Insolvenzplan im Einklang mit deren Vorstellungen zu gestalten. Wir sehen deshalb zunächst von einer förmlichen Vorlage ab, um die Beteiligten nicht zu überrumpeln.

9. Einholung der Zustimmung Ihrer Gläubiger

Aufgrund der uns meistens bekannten Zustimmungstendenz werden wir nun an die voraussichtlich zustimmenden Gläubiger mit Ihrem Insolvenzplanvorschlag herantreten. Zudem bereiten wir die voraussichtlich zustimmenden Gläubiger bereits jetzt auf den Abstimmungstermin vor.

Anderenfalls unterbreiten wir allen Gläubigern Ihren Insolvenzplanvorschlag. Sollte dann keine Kopf- und Summenmehrheit vorauszusehen sein, erarbeiten wir nach Rücksprache mit Ihnen eine Angebotsnachbesserung.

10. Vorlage des Insolvenzplans

Nach Einholung der Zustimmung Ihrer Gläubiger wird der Insolvenzplan offiziell bei Ihrem Insolvenzgericht eingereicht. Gerichtliche Beanstandungen oder Rechtsbehelfe der Gläubiger werden von uns übernommen – sofern ein gerichtlicher Brief bei Ihnen eingeht, sollten Sie uns diesen alsbald zukommen lassen.

11. Organisation der Terminvertretung

Zur Sicherstellung des Erscheinens Ihren wohlgesonnener Gläubiger beim Abstimmungstermin unterstützen wir diese bei der Organisation eine Terminvertretung.

12. Wahrnehmung des Abstimmungstermins

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs, Vermeidung jeglicher Fehler und eventuell notwendiger spontaner Reaktion auf sich ändernde Umstände nehmen wir den Abstimmungstermin bei Ihnen vor Ort persönlich wahr. Unsere Mandanten erscheinen ebenso persönlich. Wir sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Termins unter Beachtung der Stimmen der für Sie stimmenden Gläubiger bzw. können (förmliche) Anträge gegen ablehnende Gläubiger stellen oder eine spontane Plananpassung vornehmen.

13. Planergebnis und Abschlussberatung

Nach dem Abstimmungstermin mit Ihren Gläubigern steht das Ergebnis des Insolvenzplans fest. Nach erfolgreichem Abschluss nimmt Ihr Sponsor bei Zustandekommen des Plans die Zahlung der geminderten Gesamtrate vor. Wir beantragen die vorzeitige Beendung des Insolvenzverfahrens und Sie sind entschuldet.

Nach Abschluss des Insolvenzplans ergeben sich erfahrungsgemäß viele Fragen. Diese beantworten wir Ihnen im Rahmen einer telefonischen Abschlussberatung.

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