Wer kann Regelinsolvenz beantragen?
Die Regelinsolvenz ist für Selbständige, Einzelunternehmer und Freiberufler vorgesehen. Als Geschäftsführer einer juristischen Person sollten Sie einen Antrag auf Insolvenz stellen, wenn die juristische Person zahlungsunfähig ist, eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Verschuldung droht.
Insolvenz anmelden: Die Voraussetzungen und umfassender Pfändungsschutz
Unabhängig von der Dauer des Insolvenzverfahrens schützt Sie dieses über die gesamte Zeit vor jeglichen Pfändungs- und sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger. Sie erhalten keine Briefe mit Zahlungsaufforderungen, keine Mahnungen mehr und sind komplett vor Zugriffen der Gläubiger geschützt. Auch der Gerichtsvollzieher darf bei Ihnen während des Insolvenzverfahrens nicht pfänden.
Bis zur Eröffnung der Privatinsolvenz müssen einige Schritte durchgeführt werden bis der Antrag am Insolvenzgericht gestellt werden kann. Zunächst einmal bedarf es einer professionellen Vorbereitung des Insolvenzverfahrens.
Die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens
Was Sie tun können
Vor der Beantragung der Insolvenz ist es besonders wichtig, sich vor Pfändungen zu schützen. Dazu raten wir Ihnen eine neues Konto zu eröffnen und dieses gegebenenfalls als Pfändungsschutzkonto zu führen. So können Sie verhindern, dass Gläubiger auf Ihr Konto zugreifen. Der pfändungsfreie Betrag gewährleistet Ihnen den Lebensunterhalt und belässt Ihnen einen bestimmten Betrag, den die Gläubiger nicht antasten dürfen. Weiter raten wir Ihnen nun auch, die Zahlungen an Ihre Gläubiger einzustellen. Eine Bevorteilung einzelner Gläubiger kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen. Das sollten Sie auf keinen Fall riskieren!
Wir schreiben Ihre Gläubiger an
Durch eine Privat- oder Regelinsolvenz können Sie Ihre Schulden oder die Ihres Unternehmens tilgen.
Wir kontaktieren als Erstes all Ihre Gläubiger und informieren diese über die Vorbereitung der Insolvenz. Oft führt dies dazu, dass die Gläubiger von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen absehen, da nun die Entschuldung demnächst in einem gerichtlichen Verfahren mündet. Gleichzeitig muss der aktuelle Forderungsstand in Kenntnis gebracht werden. Auch Informationen über mögliche Abtretungen, Sicherheiten oder laufende Pfändungen sind wichtig und in den Insolvenzantrag mit aufzunehmen. Kennen Sie nicht alle Gläubiger oder könnte es noch weitere Schulden geben, die Ihnen nicht bekannt sind? Wir machen für Sie insgesamt drei Abfragen: bei der SCHUFA, beim Infoscore und beim ICD. Damit sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen, Ihre Gläubiger ausfindig zu machen und sind auch für den Fall, dass Gläubiger sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens melden, entschuldet!
Wir erstellen einen Entschuldungsplan für Sie
Im zweiten Schritt unterbreiten wir Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Diese ist zumindest bei der Privatinsolvenz Voraussetzung für die Stellung des Insolvenzantrages. Nach dem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans sind wir befugt, Ihnen als geeignete Stelle eine Bescheinigung über das Scheitern auszustellen. Diese muss unbedingt mit zu dem Insolvenzantrag gelegt werden, damit der Antrag angenommen wird.
Wir erstellen Ihren Insolvenzantrag für die Privatinsolvenz
Nach dem Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs erstellen wir für Sie die Insolvenzantragsunterlagen. Besonders wichtig ist dabei die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs, die von einer geeigneten Stelle ausgestellt werden muss. Auch die von uns abgefragten Informationen über Abtretungen und Sicherheiten sind von enormer Wichtigkeit, da die Vollständigkeit des Antrags Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist. Einige Wochen nach Eingang des Insolvenzantrags wird das Verfahren durch einen Beschluss des Insolvenzgerichts eröffnet. Sie kriegen mit diesem Beschluss einen Insolvenzverwalter zugewiesen, der Sie kurz darauf kontaktieren wird. Diesem gegenüber haben Sie dann auch bestimmte Obliegenheiten.
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