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Schuldenanalyse vom Fachanwalt
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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Der außergerichtliche Schuldenvergleich bietet Ihnen einige wesentliche Vorteilegegenüber einer Insolvenz:
Behalten Sie allerdings auch im Auge, dass Sie im Insolvenzverfahren keinen über der Pfändungsgrenze liegenden Betrag aufwenden müssen. Ebenso tritt die gesetzliche Restschuldbefreiung unabhängig von dem Betrag ein, den Ihre Gläubiger zurückbekommen. Kommen Sie also allen Vergleichsraten nach! Mehr zum den Vorteilen des außergerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Insolvenzverfahren…
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