Domains dürfen gepfändet werden
Im Zeitalter von Bitcoins und co. sind Vermögenswerte nicht immer physisch greifbar. Gerade für Unternehmer können z.B. Domains derart wertvoll sein, dass sie als Pfändungsgegenstand für Gläubiger interessant werden.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss des Jahres 2005 entschieden, dass Domains gepfändet werden dürfen.
Die Pfändung bezieht sich in dem Fall auf die Gesamtheit aller schuldrechtlichen Ansprüche des bisherigen Domaininhabers gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertrag.
Als solche kommen neben der Registrierung auch die Aufrechterhaltung der Domain, die Anpassung des Registers an veränderte persönliche Daten sowie die Zuordnung der Domain zu einem anderen Rechner durch Änderung der IP-Adresse in Betracht.
Die Vergabestelle für Domains mit der “deutschen” Domain-Endung, also der Top-Level-Domain “.de” ist die DENIC.
Hallo zusammen,im Zuge meiner Unternehmensinsolvenz hat mich mein Verwalter aufgefordert,ihm ein Angebot für meine Internetdomain zu unterbreiten.
Der Verwalter hat mit Schreiben vom 11.05.2020 mein Geschäftsbetrieb aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben,und somit mir die Kontrolle über meinen Betrieb zurückgegeben.
Nun meine Fragen.
Ist es rechtens,das der Verwalter nun meine Domain,die ich zur Aufrechterhaltung meiner Arbeit benötige,zu Pfänden/Verkaufen?
Ist es rechtens,das der Verwalter NACH FREIGABE des Geschäfts,nun die Domain Pfänden kann/darf.
Falls ja,wie verhalte ich mich in so einem Fall?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
MFG Eliacik
Sehr geehrter Herr E.,
also grundsätzlich ist eine Domain pfändbar, das sie einen Vermögenswert hat. Fraglich ist tatsächlich, ob die Freigabe des Unternehmens auch die Domain betraf. Das kann ich aus der Ferne nicht sicher einschätzen, da es auf den Inhalt ggf. auf die Auslegung der Freigabeerklärung ankommt. War die Domain nicht der Teil der Freigabe, dann unterliegt sie weiterhin dem Insolvenzbeschlag und kann daher nach den Vorschriften des Insolvenzrechts verwertet werden. Falls letzteres zutrifft, kommt es auf mehrere Umstände an: Ist die Domain für andere interessant und nur für Sie; wie denkbar ist es, eine neue Domain zu installieren. Entsprechende der Umstände können Sie mit dem Insolvenzverwalter verhandeln.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht