Vergessene Gläubiger werden von uns durch Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien und Schuldenverzeichnissen gesucht
Weil es oft vorkommt, dass Schuldner den Überblick über Ihre Schulden verlieren und nicht mehr wissen, ob Sie noch mehr Schulden haben, sollten Sie wissen, wie man verfährt. Denn falls Sie einen Gläubiger vergessen haben, kann dies zur Versagung Ihrer Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Um das zu verhindern, ist es erforderlich, dass Sie als Schuldner alles erforderliche und in Ihrer Macht stehende tun, um vergessene Gläubiger zu finden. Wir führen dazu für jeden Mandanten umfassende Nachforschungen durch. Wir holen hierzu schriftliche Auskünfte ein bei
- der Schufa (§ 34 BDSG),
- dem ICD (InfoScore Consumer Data – § 34 BDSG) und
- der Creditreform Boniversum (§ 34 BDSG).
Auch wenn sich dann im Laufe des Privatinsolvenzverfahrens herausstellt, dass noch weitere Schulden vergessen worden sind, wird es für Sie im Normalfall keine Konsequenzen haben. Ihnen kann keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, die zur Versagung der Restschuldbefreiung vorausgesetzt ist, wenn Sie ihre Gläubigerkorrespondenz aufbewahrt haben und wir für Sie zusätzlich Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien durchführen.
Führen Sie Nachforschungen hinsichtlich der Forderungshöhe durch
Danach sollten Sie Ihre Forderungen genau beziffern. Es ist zwar üblich, dass Insolvenzgerichte kleine Abweichungen tolerieren, Sie sollten bei der Bezifferung trotzdem äußerst gründlich vorgehen. Wir führem deshalb rein prophylaktisch – eine förmliche Anfrage Ihres Schuldenstands bei allen Gläubigern durch. Diese sind uns zur Auskunft verpflichtet (§ 305 Abs. 2 S. 2 InsO).
Ermitteln Sie Ihren eigenen Vermögensstand
Schließlich sollten Sie Ihren Vermögensstand ermitteln. Geben Sie alle Vermögenswerte wie Kontoguthaben, Gegenstände, Immobilien, Forderungen usw. an. Dazu gehören auch die kleinsten Beträge. Haben Sie z. B. ein reines Guthabenkonto mit lediglich ein paar Euro positivem Saldo, geben Sie dies später bei Antragstellung unbedingt an. Auch hierbei besteht bei Fehlern die Gefahr einer Versagung der Restschuldbefreiung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen führen wir deshalb eine gründliche Prüfung Ihrer Angaben auf Widersprüche zu den Angaben, die Sie bei Ihrer Beratung gemacht haben (Vier-Augen-Prinzip). Fallen uns Diskrepanzen auf, weisen wir Sie auf diese hin.
Haben Sie Fragen dazu, welche Angaben für einen Antrag auf Privatinsolvenz vorzubereiten sind, wie man seine Gläubiger ermittelt oder alles dafür erforderliche tut, um einer Versagung der Restschuldbefreiung aus dem Weg zu gehen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei an unserer Beratungshotline!
hallo.
ich hab letzte Woche ein online schufa Auskunft beantragt. Jetzt bin ich da drin und ich kann nich glauben dass ich so viele schulden habe..
leider beu meineschufa.de seht nur wie viel ich bezahlen soll, aber nix fur was, ob ich das bezahlt habe oder nicht,nur sume. also ist das fur mich ganz kommisch weil ich weiss nicht welsche gläubiger ist das.
wie kann ich das ermitteln? wo finde ich so eine detallierte auskunf mit alles?
LG
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie die Unterlagen über die Gläubiger nicht mehr haben, könnten Sie noch versuchen, bei anderen Auskunfteien wie Infoscore eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen.
Alternativ unterstützt unsere Kanzlei Sie bei der Ermittlung der Gläubiger, wenn Sie uns mit Ihrer Entschuldung beauftragen. Rufen Sie gerne mein Sekretariat an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin unter 0221 – 6777 0055.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag
Ich habe letzte Woche bei Eco24 meine unterlagen gegeben und unterschrieben das sie für mich mit den Gläubiger in Kontakt treten und jetzt haben die mir nur 1 Woche gegeben um zu schauen ob ich irgendwo noch was ofen habe.Ich bin jetzt unter druck gesetzt und weis nicht ob das die richtige schuldnerhilfe für mich ist? Ich möchte wenn dan alles klären damit ich die schulden alle weg bekomme und nicht was vergese.Kann mir jemand raten wo ich gut beraten werde ?
Sehr geehrter Fragesteller,
eine solche Vorgehensweise scheint eher typisch für eine unseriöse Schuldnerberatung zu sein. Unsere Kanzlei führt selbst Abfragen bei Auskunfteien durch, so dass sichergestellt ist, dass Sie keinen Gläubiger fahrlässig übersehen oder vergessen. Wenden Sie sich gerne unter 0221 – 6777 0055 an mein Sekretariat und vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine ganz tolle und informative Seite.
Hallo,ich habe mal eine frage. Ich bin seit ca 1,5 jahren mit meiner Privatinsolvenz fertig, Jetzt kommt ein Brief von einem Rechtsanwalt mit einer Forderung die schon 19 Jahre alt ist, die auch über das Amtsgericht damals ging, Jetzt meine Frage, haben die ein anspruch auf diese forderung ???
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Antwort zukommen lassen würden.
mfg H.Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
der Anspruch gegen Sie ist aufgrund der erteilten Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar, solange die Forderung auch von einer Restschuldbefreiung umfasst ist. Sollte der Anspruch des Anwalts aus einer unerlaubter Handlung gegen Sie bestehen, so kann es sein, dass die Forderung weiterhin besteht.
Unser Tipp: Lassen Sie dem Rechtsanwalt eine Kopie des Beschlusses zur Restschuldbefreiung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt