Als Unternehmer oder Freiberufler gehen Sie zwangsläufig Investitionen und wirtschaftliche Risiken ein. Selbiges gilt auch für organschaftliche Vertreter juristischer Personen: Sie können ohne weiteres in eine persönliche Haftung gelangen.
Aus solcher Tätigkeiten können Verbindlichkeiten in erheblichem Ausmaß entstehen, die eine Haftung mit Ihrem privaten Vermögen zur Folge haben können. Selbiges gilt auch für Privatpersonen, welche durch weitreichende Investitionen ein hohes Risiko eingehen.Die Folgen können grundsätzlich das gesamte Privatvermögen betreffen, also Immobilien, Konten, Wertpapiere etc.
Asset Protection: rechtlich gebilligte vermögenssichernde Gestaltungsmöglichkeiten
Als Asset Protection wird eine Vielzahl von zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten bezeichnet, um Vermögen vor Haftungsansprüchen zu schützen. Vermögensschutz bzw. solche vermögensschützenden Maßnahmen werden im angloamerikanischen Raum als Asset Protection bezeichnet und genießen dort eine lange Tradition. Diese vermögenssichernden Maßnahmen sind nichts anderes als der Schutz der eigenen wirtschaftlichen Vermögensgüter vor einem Verlust oder einer Minderung.
Ziel: Schutz Ihres gesamten Vermögens vor Verlust oder Minderung
Ziel der Asset Protection ist es, Ihr gesamtes Vermögen – bestehend aus Forderungen, Gütern und Rechten – wirksam und umfassend vor einem Verlust oder einer Minderung zu schützen. Dies erfordert ein auf den jeweiligen Vermögensbestand maßgeregeltes Konzept, um einerseits steuerliche Vorteile zu erreichen und andererseits rechtliche Rahmenbedingungen möglichst vorteilhaft auszuschöpfen.
Im Rahmen einer Asset Protection Beratung gehen wir zum Schutz Ihres Vermögens wie folgt vor:
- Gemeinsam wird die Ausgangslage geklärt. Dabei kann auch ihr Steuerberater hinzugezogen werden,
- Wir prüfen und stellen Ihnen die für Sie in Frage kommenden Gestaltungen dar. Dabei werden Vorteile und Risiken gegeneinander abgewogen. Auch die steuerlichen Folgen (v. a. Einkommen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer) werden erläutert.
- Wir gestalten die Vertragswerke und setzen die angedachten Vermögensübertragungen um. Dies geschieht beispielsweise durch:
- Gründung inländischer Familienstiftungen,
- Gestaltung letztwilliger Verfügungen,
- Umstrukturierung zur Verbesserung der Haftungssituation von Unternehmern,
- Ihre Beratung zur generationenübergreifenden Asset Protection (Unternehmervermögen),
- Ihre Beratung zur Umschichtung in pfändungsfreies Vermögen,
- Abstimmung Ihrer Gestaltungen mit dem beurkundenden Notar (z. B. bei Gesellschaftsverträgen, Eheverträgen und Immobilienübertragungen).
Wenn Sie en Bedürfnis nach einer hochwertigen Lösung haben, ist es unser Anliegen, Sie überzeugend und nachhaltig zu beraten.