Der PKW in der Insolvenz

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    Bei Ausübung einer eigenen beruflichen Tätigkeit

    Sie können Ihr Fahrzeug behalten, wenn Sie es zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen und Sie die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Das ist beispielsweise bei Schichtarbeit der Fall oder wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen erheblich langen Zeitraum benötigen, um Ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Auch können Sie Ihr Fahrzeug behalten, wenn sie es benötigen, um Ihre Arbeit überhaupt ausüben zu können – so bei Vertretern oder Taxifahrern. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Sie das Fahrzeug zur Ausübung Ihres Berufes zwingend benötigen.

    Bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit durch einen Angehörigen

    Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Sie das Auto behalten, wenn es von einem in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen für Fahrten zur Arbeitsstelle benötigt wird und diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann (BGH NJW-RR 2010, 642). Diesen Umstand sollte von dem Arbeitgeber des Angehörigen in einer Bescheinigung bestätigt werden. Weiter raten wir Ihnen, Nachweise für den langen Weg zur Arbeit zu sammeln, so dass Sie diese dem Insolvenzverwalter vorlegen können.

    Auch bei schwerer Behinderung

    Auch bei schwerer Gehbehinderung können Sie einen PKW in der Regel behalten; und zwar auch, wenn Sie erwerbslos sind (NJW-RR 2004, 789). Dafür müssen Sie in einem Feststellungsverfahren beweisen, dass es eine besondere Härte darstellen würde, wenn Ihnen das Auto weggenommen werden würde. Dies ist der Fall, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung Ihren Alltag nicht ohne ein Fahrzeug bestreiten können.

    Bei Pfändungen können Sie den PKW vom Insolvenzverwalter herauskaufen

    Wird das Auto dennoch gepfändet, gehen Sie wie folgt vor:

    Sprechen Sie mit dem Insolvenzverwalter und verständigen sie sich mit diesem über einen Herauskauf. Weisen Sie diesem den Fahrzeugwert durch ein Gutachten eines Autohändlers nach – diese sind im Gegensatz zu Sachverständigengutachten meistens kostenlos oder zumindest viel günstiger. Wir raten Ihnen, sich zwei Kaufangebote von KFZ-Werkstätten ausstellen zu lassen, damit Sie so den Wert des Fahrzeugs ermitteln können. Diesen legen Sie dem Insolvenzverwalter vor und vereinbaren mit diesem einen Herauskauf. Sie können dann den Wagen behalten und bezahlen aus dem unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ratenweise das Auto ab. In der Regel wird der Insolvenzverwalter einem Herauskauf zustimmen, da dies eine Entlastung für ihn bedeutet.

    Eigentumsübergang an Verwandte wird nicht empfohlen

    Wenn ein Fahrzeug vor Antragstellung an einen Verwandten verkauft wurde und dieser Sie damit fahren lässt, könnten Sie sowohl Ihre eigene Restschuldbefreiung als auch Ihren Verwandten gefährden. Jegliche Übertragungen an Verwandte im Verlaufe von 2 Jahren sind nicht zulässig, da sie im Regel- oder Privatinsolvenzverfahren angefochten werden können. Dasselbe gilt für Schenkungen oder unter-Wert-Verkäufe im Zeitraum von 4 Jahren.

    Eigentümer: Alleine nach dem Kaufvertrag

    Allerdings wissen viele nicht, dass Eigentümer normalerweise alleine derjenige ist, der im Kaufvertrag steht. Ein Fahrzeug, das laut Kaufvertrag von einer anderen Person erworben ist, die dieses nachweisbar bezahlt hat, zählt nicht zur Insolvenzmasse. Die KFZ-Versicherung kann dabei auch über den Schuldner laufen – das ist nicht entscheidungserheblich. Sie können dem Insolvenzverwalter dann als Beweis des Verkaufs den Kaufvertrag der anderen Person aushändigen.

    Finanziertes oder geleastes Auto

    Die Möglichkeit, ein finanziertes Auto in der Insolvenz behalten zu dürfen, ist beschränkt. Grundsätzlich wird dieses der Insolvenzmasse zugeführt.

    In der Regel wird die finanzierende Bank den Vertrag kündigen, sobald Sie Kenntnis von der Stellung des Insolvenzantrags bekommt. Die finanzierende Bank muss dann als Insolvenzgläubiger aufgeführt werden, die Zahlung an diese werden eingestellt. Würde an diesen Gläubiger weitergezahlt werden, würde dies eine verbotene Gläubigerbegünstigung darstellen und zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.  Sie werden also den Finanzierungsvertrag kündigen und das Auto an die Bank übergeben  müssen.

    Möchten Sie jedoch das Auto behalten, können wir Ihnen Folgendes raten: Wenn Sie einen Schuldenvergleich machen, schreiben Sie alle Gläubiger außer der finanzierenden Bank an. Die Raten an diese zahlen Sie in einem solchen Fall weiter, damit die Bank keinen Grund für eine außergerichtliche Kündigung hat. Mit den übrigen Gläubigern einigen Sie sich dann außergerichtlich und können so Ihre Entschuldung antreten.

    Wenn eine Privatinsolvenz unumgänglich ist, können Sie das Auto mit Hilfe einer Ihnen vertrauten Person umfinanzieren. Dafür vereinbaren Sie mit der finanzierenden Bank, dass nun der Dritte die weitere Finanzierung übernimmt. Dasselbe können Sie im Fall eines geleasten Autos machen.

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    98 Kommentare
    1. Sabrina V.
      says:

      Hallo
      Ich habe eine Frage, mein Mann und ich haben einen befreundeten Ehepaar 5000 Euro geliehen und einen Ratenzahlungsvertrag gemacht und den Fahrzeugbrief als Sicherheit bekommen. Jetzt haben wir erfahren das sie so wie es aussieht in die Insolvenz gehen werden. Jetzt ist meine Frage wie ist das jetzt können wir uns dann das Auto holen oder geht das mit in die Insolvenz?

      Liebe Grüße
      Frau V.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau V.,

        danke für Ihre Frage.
        Anhand Ihrer Angaben wären Sie absonderungsberechtigt (§ 50 InsO). Das heißt grundsätzlich: Das Auto geht zwar mit in die Insolvenz, aber Sie dürften den Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs behalten (nach Bezahlung einiger Kosten in Höhe von ca. 4 % des Erlöses).
        Wie es im Einzelfall genau aussieht, wenn beispielsweise der Erlös die noch offenen Zahlungen aus dem Ratenzahlungsvertrag übersteigt, müsste im Einzelfall geprüft werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Leonie
      says:

      Hallo

      Ich habe ein Auto BJ 2012 und aktuell 190.000km + Unfallschaden und derzeit am Anfang einer Privatinsolvenz.

      Ich bin Aufgrund der Kinder und eigene Gesundheit nicht Erwerbsfähig.
      Meine Kinder haben beide einen Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis.
      Ohne Auto wäre es nicht möglich zur Kita zu kommen, in der auch Wichtige Therapien stattfinden sowie zu externen Therapien und Arzttermine. Auch wäre ich in einem Notfall der Kinder ohne Auto nicht zügig genug vor Ort.
      Auch meine eigene Gesundheit wäre dadurch gefährdet, da ich nicht zur Therapie käme. Ich selbst hab einen GDB von 20.

      Wie würde es sich in dem Fall mit dem PKW verhalten?

      Und wie ist es mit z. B. Auf Raten gekaufte Möbel, dessen Raten immer gezahlt wurden und auch vom nicht pfändbaren Einkommen problemlos weiter beglichen werden können? Darf man diese weiter zahlen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        da der PKW benötigt wird, um schwerbehinderte Kinder/Familienmitglieder zu regelmäßigen Arztbesuchen und Therapien fahren zu können, müsste er meines Erachtens als unpfändbar eingestuft sein. Hinzu kommt laut Ihrer Angaben der geringe Wert des Fahrzeugs, wobei dies allein den Insolvenzverwalter meist nicht abschreckt.

        Ratenzahlungsverträge werden in aller Regel in der Insolvenz gekündigt, der Insolvenzverwalter hat das Recht dazu. Auch das Möbelhaus könnte ein Kündigungsrecht besitzen. Dies wäre aber im Einzelfall mit dem Insolvenzverwalter zu besprechen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Nicole
      says:

      Hallo.
      Heute habe ich ein Schreiben von meinem Insolvenzverwalter bekommen, indem steht, das ich doch mitteilen soll ob mein Fahrzeug (ca 3000€ wert) für die berufliche Tätigkeit notwendig wäre.

      Zur Zeit übe ich einen Nebenjob aus, für den ich nicht zwingend mein Auto brauche. Habe auch 2 Kinder. Mache grade eine Weiterbildung und bewerbe mich schon auf Jobs für danach… im Mai 2022 bin ich dann soweit, dass ich wieder Teilzeit arbeiten gehen möchte. Dafür werde ich dieses Auto benötigen, da ich hier auf dem Dorf die nötigen Verbindungen nicht haben werde.
      Kann mir das Auto jetzt trotzdem gepfändet werden?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        leider gilt grundsätzlich, dass die Voraussetzung für die Unpfändbarkeit (“das Auto wird zum Erreichen der Arbeitsstätte benötigt”) schon zum Zeitpunkt der Pfändung erfüllt sein muss. Es reicht grundsätzlich nicht aus, wenn dies erst voraussichtlich in einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt eintreten wird.
        Es tut mir leid, dass ich keine andere Auskunft geben kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Grit L.
      says:

      Guten Tag ,
      Ich habe eine Frage bezüglich der Insolvenz und über Job-Rad geleasten E-Bikes.
      Dieses Leasing läuft über Lohnumwandlung. Jetzt hat der Arbeitgeber schon verkündet, dass die Bikes aus der Leasing fallen und diese wieder abgegeben werden müssen.
      Ich war recht froh über die Bikes, da sich der Nutzen der Räder äußerst positiv auf die Gesundheit von meinem Mann (vorwiegend Bürotätigkeit , Diabetes und Übergewicht )und mir ( Depression +Übergewicht) ausgewirkt haben.
      Müssen die Räder zurück gegeben werden oder kann man diese, wegen gesundheitlichen Gründen doch behalten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Grit L.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau L.,

        danke für Ihre Frage. Grundsätzlich besteht seitens des Insolvenzverwalters ein Wahlrecht, ob er den Vertrag weiterführen oder kündigen möchte. In aller Regel wird er den Vertrag kündigen.
        Unter Umständen könnte eine Freigabe aus dem Insolvenzverfahren vorstellbar sein: Der Insolvenzverwalter teilt dann gegenüber dem Leasinggeber mit, dass er nicht für die Zahlung der Leasing-Rate haftet. Darauf wird sich der Verwalter aber vermutlich nicht einlassen.
        Des weiteren ist denkbar, dass der Leasing-Anbieter ebenfalls ein vertragliches Sonderkündigungsrecht im Falle der Insolvenz besitzt.

        Gesundheitliche Gründe können hierbei leider nicht vorgebracht werden, da die Fahrräder nicht in Ihrem Eigentum stehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Nlon
      says:

      Guten tag.

      Ich habe eine frage.
      Ich will jetz eine privatkonkurs machen.
      Ich habe eine auto auf finanzierung monatlich zahle ich diese auto punklich.
      Will ich gern fragen, weill ich brauch diese auto weil ich arbeiten muss. Was passiert mit finanzierte auto welche habich momental, wan ich fix in privatkonkurs bin

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        was Sie Privatkonkurs nennen wird offiziell Insolvenzverfahren genannt. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wird die Bank in der Regel das Fahrzeug zurückverlangen, da das Eigentum am Fahrzeug noch bei der Bank liegt. Sie werden das Fahrzeug also wahrscheinlich nicht behalten können. Eine Lösung könnte sein, dass ein Dritter Ihren “Vertrag übernimmt”. Dann könnten Sie das Fahrzeug ggf. behalten. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Heidi
      says:

      Hallo,

      seit Anfang August bin ich in der Privatinsolvenz.
      Heute bekam ich Post von meiner Anwältin, der ich erklären soll, weshalb ich meinen PKW (Audi A6, Bj 2006, 350000km) behalten muss.
      Ich habe eine geistig behinderte Tochter und wir wohnen auf einem kleinem Dorf mit schlechter Busverbindung. Ich bin deshalb auf den PKW angewiesen.
      Würde dies als Begründung ausreichen oder muss ich mein Auto aus der Insolvenzmasse herauskaufen?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn man darlegen kann, dass das Erreichen der Arbeitsstelle ohne Auto mit unzumutbarem Zeitaufwand verbunden wäre, so ist der PKW schon alleine deswegen unpfändbar.
        Gleiches gilt, wenn man darlegen kann, dass der PKW benötigt wird, weil ein behindertes Kind zum Transport auf das Auto angewiesen ist.
        Grundsätzlich kann der Insolvenzverwalter dann nicht mehr verlangen, dass für den PKW noch eine Geldsumme gezahlt wird. Falls er dies dennoch verlangt, sollte man sich an das Insolvenzgericht wenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Ak
      says:

      Hallo,
      ich bin in der Regelinsolvenz. Wenn ich mich durch sie beraten lasse, kann ich diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen?

      MFG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        um die Aufwendungen für eine Rechtsdienstleistung als Betriebsausgabe zu deklarieren, bedarf es grundsätzlich einmal eines objektiven Bezugs zum Betrieb und subjektiv der entsprechenden Zweckbestimmung. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass dies nur in Frage kommt, wenn die Regelinsolvenz als Unternehmenssanierung betrieben wird. Für weitere Fragen würde ich Sie bitten, unsere kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 6777 00 55 zu nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Peters
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich bin seit ca. 5 Monaten in der Regelinsolvenz.
      Mein kleiner 1 Mann betrieb wurde bis jetzt nicht frei gegeben, obwohl in der letzten Zeit kein Geld in die Insolvenzmasse floss.
      Die Einnahmen decken die Betrieblichen Ausgaben so wie die Lebenserhaltungskosten.

      Meine Kunden wohne “um die Ecke” die ich somit problemlos per Bus oder Bahn erreichen kann.
      Jetzt möchte ich den Betrieb weiter ausbauen was nur mit einem Pkw geht, um den Radius zu erhöhen.

      Wie gehe ich am besten dabei vor das der Insolvenzverwalter mir eine Pkw genehmigt bzw. sogar den Betrieb frei gibt oder wird die Freigabe sowieso in der nächsten Zeit erfolgen ?

      Wie hoch dürfen die Kosten sein und vor allem was ist mit der Prestige?
      Ich arbeite in der IT und kann nicht mit einem alten Pkw vorfahren.
      Eine bekannte könnte mir ein Pkw finanzieren und ich würde die Kosten dann übernehmen.

      Oder wäre es nicht besser wenn der Insolvenzverwalter auf Grund dessen den Betrieb freigeben würde ?

      Viele Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr P.,

        vielen Dank für Ihre Frage, die mir Gelegenheit gibt, auf meinen Videobeitrag Freigabe der Selbstständigkeit bei einer Regelinsolvenz hinzuweisen. Falls Sie danach noch Fragen haben, können Sie diese gerne unter dem Beitrag schreiben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Markus
      says:

      Hallo,
      Ich hatte über Mastercard eine Karte welche ich nicht mehr zahlen konnte. Daraufhin kündigte mir die Ing Diba. Da ich noch andere ausstehende Kredite habe bot ich 70 Euro monatlich an, was seitens deren Rechtsanwalt abgelehnt wurde. Nun kommt ein Gerichtsvollzieher. Meine Frage ist nun bezüglich meines Fahrzeug im Wert von 7 bis 8 Tsd. Euro, ob dies gepfändet werden darf oder nicht. wenn ich ein Fahrzeug habe das auf mich läuft ich es aber meiner Tochter verkauft habe passiert da auch etwas?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Pfändbarkeit des Autos richtet sich bei einer Zwangsvollstreckung grundsätzlich nach den gleichen Regeln, wie in der Insolvenz. Es ist dann unpfändbar, wenn man es zur Fahrt zur Arbeit oder zum Ausüben der eigentlichen Arbeit benötigt. Auch aus gesundheitlichen Gründen kann es unpfändbar sein.
        Auch wenn die Schulden deutlich geringer sind als der Wert des Autos, darf es nicht gepfändet werden.
        Wenn man das Auto verschenkt oder verkauft, kann es ebenfalls grundsätzlich nicht mehr gepfändet werden (das erhaltene Geld natürlich schon). Eine solche Schenkung oder ein Verkauf unter Marktwert könnte aber im Rahmen eines Insolvenzverfahrens rückgängig gemacht werden.
        Wenn man weiterhin Gewahrsam an dem Auto hat (zB das Auto steht weiterhin in der eigenen Garage) kann der Gerichtsvollzieher es unter Umständen doch pfänden, der Eigentümer muss dann beweisen, dass die Pfändung unberechtigt war.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. A. .
      says:

      Hallo, wir haben ein Familien Pony das nicht viel finanziellen Wert hat aber dafür für uns sehr wichtig ist.
      Wir zahlen eine monatliche Pacht für die Unterbringung.
      Wird uns dieses Pony weggenommen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        danke für Ihre Frage. Grundsätzlich sind Tiere dann unpfändbar, wenn sie im häuslichen Bereich leben. Steht das Pony also in einem Stall auf dem Grundstück, ist es unpfändbar. Steht es jedoch etwa auf einem fremden Grundstück, so ist es grundsätzlich pfändbar.
        Grundsätzlich ist die Pfändung eines Tieres, das finanziell nur einen geringen Wert hat, zwar unwahrscheinlich, aber dennoch durchaus möglich. In diesem Fall sollte man sich beispielsweise von einem (besser mehreren) Tierarzt/-ärzten eine Einschätzung über den Wert des Tieres geben lassen und dem Insolvenzverwalter anbieten, diesen Betrag in die Insolvenzmasse zu zahlen, um das Tier behalten zu dürfen.
        Für die monatlichen Kosten muss man aus dem unpfändbaren Einkommen aufkommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. Sven W.
      says:

      Guten Abend,

      leider konnte ich für meinen Sachverhalt keine Antwort finden und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir meine Frage beantworten könnten.
      Meine PI wurde in 06/2020 eröffnet und in 04/2021 mit Becks aufgehoben. Ich befinde mich nunmehr in der Wohlverhltensphase.
      Aus meinem pfändungsfreien Einkommen konnte ich etwas Geld zurücklegen. Hiervon möchte ich mir einen günstigen gebrauchten PKW kaufen und auch auf mich zulassen (auch versichern).
      Ist das in der Phase meines Verfahrens problemlos möglich und muss ich den Treuhänder hierüber informieren?

      Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

      Viele Grüße
      S. W.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        zu den Erleichterungen in der Wohlverhaltensphase gehört auch, dass man Geld ansparen und aus dem Ersparten Gegenstände kaufen darf.
        Diese Gegenstände fallen auch nicht mehr in die Insolvenzmasse. Man muss dem Insolvenzverwalter auch nicht mitteilen, was man mit dem Geld gekauft hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Vincé
      says:

      Hallo, im Kaufvertrag steht zwar meine Mutter, aber sie hat mir das Auto ja zum Geburtstag geschenkt (ohne Formalitäten wir Schenkungsvertrag, also nichts schriftliches). Dementsprechend müsste man also “nicht erwähnen” dass es mir geschenkt worden ist vor ein paar Jahren, sondern einfach sagen ,dass es meine Mutter bezahlt hat. Aber das ist doch immer so bei Schenkungen. Dass es jemand anders bezahlt und somit dieser im Kauf-Vertrag steht. Man müsste also ein bisschen “schummeln” und so tun, also ab man das Auto nur benutzt hätte aber es einem nicht gehlrt, richtig? (P.s. Es wäre toll, wenn sie auch bei einer Antwort per Email die Fragesteller benachrichtigen würden, denn so (bei den viele ähnluch lautenden Artikeln, die Sie auf Ihrer Webseite haben – was ja grundsätzlich toll ist und Danke dafür) such man manchmal zig Artikel durch um die gestellte Frage wiederzufinden.)

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir gerne aufnehmen werden. Bezüglich der PKW-Pfändung in der Insolvenz ist das Rechtliche im Artikel erläutert.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Natias R.
      says:

      Guten Tag,

      ich habe mir von meinem besten Freund einen Privatkredit geben lassen um mir davon ein Auto zu kaufen.
      Wir haben einen Kreditvertrag abgeschlossen und als Sicherheit wurde ihm der KFZ Brief hinterlegt. In diesem Vertrag haben wir auch Punkte wie die Nichtzahlung und die Insolvenz aufgeführt. Wir sind nie davon ausgegangen das ich mal die Insolvenz antreten muss.

      Das Auto ist 11 Jahre alt und hast fast 125000 km gelaufen.
      Da ich in der Schichtarbeit bin und in der Regel zu Zeiten Feierabend habe wo kein Bus oder Bahn mehr fährt, der Weg zu Fuß ca 1 Stunde dauern würde fahre ich dann mit dem PKW nach Hause.

      Nun wurde mir aber gesagt, dass ich das Auto ggf verkaufen soll.

      Ich bin nun vollkommen ratlos.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        weil das Auto aufgrund der genannten Schichtarbeit erforderlich ist, sowie aufgrund des geringen Restwerts des Autos, wäre erst einmal grundsätzlich eine Unpfändbarkeit des Autos anzunehmen.
        Nur falls das Gericht dies wider Erwarten nicht anerkennen sollte, sollte man darauf verweisen, dass das Auto im Eigentum eines Dritten steht und dies idealerweise durch Zahlungsbelege und den Kaufvertrag nachweisen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Peter
      says:

      Guten Tag,

      Ein Freund von mir hat mir in 2020 etwa 7000 Euro geliehen. Er hat mir in unregelmäßigen Abständen Beträge zwischen 1000 und 3000 Euro in Bar gegeben, die ich dann auf mein Konto eingezahlt habe. Ende 2020 hatten wir vereinbart das ich ihm meinen Wagen, für 6000 Euro verkaufe, wobei die 6000 Euro dann mit meinen Schulden bei ihm beglichen wurden. Da er das Auto nicht benötigt hat er es mir zur Nutzung überlassen.
      Geplant war das ich den Wagen wieder von ihm zurück kaufe sobald ich es kann.
      Nun werde ich aber wahrscheinlich in die Privatinsolvenz gehen.

      Wie verhält es sich in dieser Konstellationen? Ein Kaufvertrag existiert, jedoch erfolgten die Zahlungen im Vorraus, bzw wurden die Schulden mit dem Wagen beglichen.
      Die Vereinbarungen über das geliehene Geld haben wir nicht schriftlich festgehalten, lediglich den Kaufvertrag. Reichen die Bareinzahlungen auf meinem Konto als Nachweis? Das Geld könnte ja auch sonst wo her sein.
      Besteht die Gefahr das unsere Vereinbarung nicht anerkannt wird und mein Freund das Auto verliert?

      Viele Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr E.,

        eine abschließende Beantwortung ist nur nach Prüfung Ihres Falles möglich. Allgemein verhält es sich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch so, dass eine etwaige Forderung Ihres Freundes zu einer Insolvenzforderung würde. Vermögen, welches Sie kurz vor der Insolvenzeröffnung “weggeben”, kann u.U. vom Insolvenzverwalter mittels Insolvenzanfechtung zurückgeholt werden. Ein PKW, welches wirksam im Eigentum eines Dritten steht, bleibt im Insolvenzverfahren unangetastet – auch wenn Sie es tatsächlich nutzen. Falls Sie bei der Stellung des Antrags auf Eröffnung der Privatinsolvenz mit Blick auf die Restschuldbefreiung keine Fehler begehen wollen, stehen wir Ihnen gern beim Gang in die Insolvenz zur Seite. Wir informieren Sie gern über alles Relevante hierzu im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55). Sie können uns aber auch über unser online-Formular erreichen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Franz W. .
      says:

      Moin Herr RA Kraus!

      Ich plane, kurzfristig in die Privat-Insolvenz zu gehen.

      Aktuell verfüge ich über ein kleines Auto, Wert (in gebrauchsfähigem Zustand) bei ca. 1.200,—

      Allerdings ist der TÜV abgelaufen.
      Vor einer Neuabnahme müssten gem. Werkstatt für Reparaturen EURO 600,– investiert werden.

      Ich könnte mir diese Summe per Privatdarlehen leihen, den Brief “sicherheitshalber” dem Darlehensgeber aushändigen.
      (Rückzahlung dann in 24 Monaten á Rate 25,–)

      Wie würde ein Verwalter mit einer solchen Situation umgehen?

      Herzlichen Dank im Voraus!

      Beste Grüße,
      Franz

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        sich ein Darlehen in Kenntnis der eigenen bestehenden oder kurz bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit gewähren zu lassen, kann strafrechtliche Konsequenzen, namentlich einen Eingehungsbetrug gemäß § 263 StGB bedeuten, wenn der Kreditgeber hierüber im Unklaren gelassen wird. Wird ein Darlehen gewährt, führt eine Insolvenzeröffnung dazu, dass die Darlehensforderung nicht mehr isoliert an den Darlehensgeber von Ihnen befriedigt werden darf. Die Darlehensforderung wird zur Insolvenzforderung entsprechend der Insolvenzquote am Ende des Verfahrens befriedigt. Außerdem stellt die Übergabe des Fahrzeugbriefs eine Gewährung einer Sicherheit dar, die vom Insolvenzverwalter womöglich angefochten werden kann. Näheres zum letzten Punkt erfahren Sie in unserem Artikel Insolvenzanfechtung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. M. D. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 15.02.2021 habe ich die Restschuldbefreiung Dank der Hilfe Ihrer Kanzlei! Jedoch habe ich eine Frage die sie mir wahrscheinlich auf dem kurzen Weg beantworten können.
      Vor der Privatinsolvenz wurde ein Auto von mir finanziert. Diese Finanzierung habe ich auch weiter bis zum Erhalt der Restschuldbefreiung bedient, da ich das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigte. Auch zwei Monate nach Erhalt der Restschuldbefreiung habe ich die Raten weitere bedient. Jedoch ist es so, dass urplötzlich seit diesem Monat keine Rate mehr eingezogen wurde. In meiner Schufaauskunft ist ein Erledigungsvermerk bei dieser Forderung eingetragen. Können sie mir sagen was mit dieser Finanzierung und mit dem Auto passiert ist bzw. passieren wird? Bei der Bank kann mir keiner Auskunft geben.

      Vielen Dank für Ihre Antwort!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr D.,

        wir freuen uns, dass Sie mit unserer Rechtsdienstleistung zufrieden sind. Sie könnten zunächst hochrechnen, ob Sie bereits alle vereinbarten und fälligen Raten bezahlt haben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Georg
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich gehe in Kürze in die Privatinsolvenz, habe ein Auto im Wert von ca 3000 Euro noch.
      Frage:

      Ich habe eine pflegebedürftige Mutter, 6 km entfernt . Sie kann alleine nicht mehr einkaufen, ist auf mich angewiesen, auch Arztbesuche ectr.
      Sie hat zwar ambulante Pflegedienst für Haushalt , aber zum Einkaufen halt nur mich , kann ich diese Thema beim Insolvenzverwalter anfragen.
      Beruflich bräuchte ich den PKW nicht, da könnte ich laufen.
      Würde mich über eine antwort freuen.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        der PKW ist grundsätzlich nur dann nicht pfändbar, wenn Sie das Fahrzeug für Ihre Erwerbstätigkeit bräuchten. Sie könnten gegenüber dem Insolvenzverwalter aber so argumentieren, dass das Fahrzeug eine rasche Beförderung zu Ihrer pflegebedürftigen Mutter ermögliche, wenn eine Notsituation eintreten würde. Womöglich wird das Fahrzeug aus dem Insolvenzbeschlag genommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. Wawrzyniak
      says:

      Sehr geehrte Herr Anwalt.
      Ich befinde mich in Insolvenz.
      Da ich selbstandig an verschiedenen Orten und Baustellen taetig bin
      Mochte ich ein Auto bis zu 2000 euro Kaufen.
      Wird mir den Insolvenzbetreuer das Auto wegnehmen.?
      Die Arbeit ist nicht zu viel und unregelmaessig.
      Danke fur Rat.
      G.Wawrzyniak

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        herzlichen Dank für Ihre Frage. Wie in unserem Artikel geschildert, darf ein Insolvenzschuldner sein PKW behalten, wenn er dies für seine Erwerbstätigkeit benötigt. Ist also das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln in Ihrem Fall zur Erledigung Ihrer Arbeit unzumutbar, können Sie das Fahrzeug grundsätzlich ohne Gefahr der Pfändung erwerben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Kleiber
      says:

      Guten Tag,

      ich werde wohl in die Privatinsolvenz gehen müssen. Nun hat meine Mutter im letzten Jahr ein Auto gekauft, was auf mich zugelassen war.
      Das Fahrzeug ist nun auf sie zugelassen. Spielt dies eine Rolle, wenn ich im Juli die Insolvenz beantrage? Zumal das Fahrzeug noch einen Wert von rund 8000€ hat.
      Vielen Dank
      A. K.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        sofern das Fahrzeug nie in Ihrem Eigentum stand, weil Sie es nicht gekauft haben, spielt es keine Rolle.
        Falls die Zulassungsstelle den Insolvenzverwalter über den Vorgang informiert oder der Insolvenzverwalter Sie generell nach Fahrzeugen fragt, die kürzlich auf Sie zugelassen waren, sollten Sie in der Lage sein, etwa durch den Kaufvertrag und den Fahrzeugbrief oder auch Kontoauszüge nachzuweisen, dass Ihre Mutter das Fahrzeug gekauft und bezahlt hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. O777o
      says:

      Des weiteren konnen Personen die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, wenn Sie nachweisen konnen, dass Sie das Auto auf Grund Ihrer Behinderung zur Bestreitung des Lebensalltags benotigen, das Auto behalten. 

    21. Anton K. .
      says:

      Schönen guten Tag,

      in meinem Fall ist es so, dass meine Frau unser Auto gekauft hat und auch im Kaufvertrag steht. Halter und Versicherungsnehmer bin wegen der besseren SF-Klassen jedoch ich. Reicht der Kaufvertrag als alleiniger Nachweis aus oder möchte der Insolvenzverwalter weitere Beweise? Das Auto wurde vom Ersparten meiner Frau bar bezahlt, daher gibt es keinen Überweisungsbeleg o. ä.

      Viele Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        das kann ich Ihnen nicht sagen, da jeder Insolvenzverwalter ein individuelles Verhalten in der Praxis zeigt. Auch die rechtliche Beurteilung und Akzeptanz von Einwänden fällt bei jedem Insolvenzverwalter unterschiedlich aus. Womöglich könnte als zusätzlich Beleg dienen, dass Sie das Abheben des Betrags zur Bezahlung des Kaufpreises in Form eines Kontoauszugs vorlegen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Irina
      says:

      Hallo,

      Ich muss wohl leider in die Insolvenz.
      Darf ich mein Auto an einen Bekannten verkaufen und weiter nutzen?
      Das Auto ist aktuell noch finanziert.
      Er würde die Restsumme ablösen.
      Muss beim Kaufvertrag etwas besonderes beachtet werden?

      Mfg.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        es wäre erlaubt, das Auto im Vorfeld der Insolvenz zum Marktwert zu verkaufen.
        Dieser Vorgang wird in der Regel genau überprüft. Wichtig ist, dass keine Benachteiligung der Gläubiger stattfindet, also dass der Kaufpreis auch dem Wert des Autos entspricht. Zudem darf der Kaufpreis im Anschluss nicht unsachgemäß ausgegeben werden.
        Bezüglich des Kaufvertrags gelten durchaus Besonderheiten, wenn das Auto noch im Eigentum der Bank steht. Hierauf kann ich in diesem Rahmen jedoch nicht näher eingehen, da es sich um ein insolvenzrechtliches Forum handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Thomas S. .
      says:

      Guten Abend,

      ich habe folgenden Fall.

      Fahrzeugfinanzierung und weitere Finanzierungen bei einer Bank (gesamt ca. 36000€), Restbetrag der Fahrzeugfinanzierung ca. 10.500€ (Verkehrswert ca. 13.000€) die Schlussrate würde von meinen Eltern bezahlt werden.

      Dürfte ich das Auto in in der Insolvenz behalten wenn sich per Kontoauszug nachweisen lässt dass das Geld von meinen Eltern überwiesen wurde?

      Darf das Fahrzeug auf mich weiterhin angemeldet und versichert bleiben?

      Wäre evtl. ein Kaufvertrag sinnvoll, allerdings stünde ich hier dann wohl als Verkäufer drin.?

      Herzlichen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        das Fahrzeug können Sie weiter nutzen, sofern es nicht in Ihrem Eigentum steht. Bei finanzierten Fahrzeugen ist es meist so, dass diese im Eigentum des Darlehensgeber stehen. Der Insolvenzverwalter kann in Ihrer Situation das Anwartschaftsrecht verwerten, also das Recht nach der letzten Monatsrate das Eigentum am Fahrzeug zu erwerben. Die Tatsache, dass Ihre Eltern die Raten zahlen, ändert daran in der Regel nichts, soweit die Vertragslage die verkehrsübliche ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Hans
      says:

      Guten Abend,

      folgende Frage: Zur Zeit ist die Eröffnung meines Insolvenzverfahrens.
      heute bekam ich ein Schreiben vom Verwalter zwecks meiner gemeldetet Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Wohnwagen) beim Kraftfahrtbundesamtes. Diese Fahrzeuge wurden damals bar von meiner Frau gekauft.
      Das Auto brauche ich um damit auf Arbeit zukommen.
      Gibt es eine Chance alle zubehalten oder geht es mit in die Insolvenzmasse?

      Vielen Dank für die Antwort

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ein Auto, das man für den Weg zur Arbeit benötigt, ist ohnehin unpfändbar (sofern dies nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar erreichbar wäre).
        Bezüglich der anderen Fahrzeuge müsste Ihre Frau nachweisen, dass sie diese selbst gekauft hat (etwa mittels des Kaufvertrags). In diesem Fall wären die Fahrzeuge ihr Eigentum und daher unpfändbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Korolov
      says:

      Ich bin arbeitslos geworden und werde dadurch in die P-Insolvenz gezwungen. Mein Fahrzeug wurde bar gekauft und ich bin auch Eigentümer dieses Fahrzeug.(Wert 1000,-€) Ich musste auch dadurch die Eidesstattliche abgeben, wobei der Gerichtsvollzieher sagte “unintressant”.
      Wie sehe das jetzt bei der P -Insolvenz aus? Wir haben hier eine sehr schlechte Busanbindung.
      Es fahren am Tag maximal 4 Busse i.d. Stadt bzw. zurück. Natürlich würde ich gerne arbeiten, aber im Moment durch Corona a bissl schwierig. Meine Frau i. n. berufstätig. Könnte man theoretisch den Wagen pfänden?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        sollte der Gerichtsvollzieher zu dem Ergebnis kommen, dass ein PKW für Ihre Lebensweise nicht erforderlich ist, ist mit einer Pfändung zu rechnen. Dies ist insbesondere deshalb zu erwarten, weil keine Arbeitsstelle angeführt werden kann, die nur mit einem PKW zumutbar erreicht werden könnte und auch sonst keine Gründe ersichtlich sind, weshalb ein PKW erforderlich sein könnte.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Maik
      says:

      Guten Tag,

      ich habe einen GdB von 60, bin EM- Rentner und muss meine 4 Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule usw. fahren. Dazu noch selbst alle 4 Wochen zum Arzt, der 100KM entfernt ist, sowie auch meine Kinder alle 1 bis 2 Monaten zum Arzt in 60 KM Entfernung fahren. Fahrzeug hat vielleicht noch 1500 Euro Wert. Würde man dennoch das Auto pfänden oder hätte ich gute Chancen diesen zu behalten, da ich darauf angewiesen bin. Ich sag schonmal danke und verbleibe
      Mit freundlichen Grüßen

      Maik

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nach Ihren Schilderungen dürfte eine Pfändung eher unwahrscheinlich sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Manu
      says:

      Hallo habe dringend eine Frage, meine Mutter möchte in privatkonkurs gehen. Ich habe vor einem Jahr ein autokredit auf meinem Namen aufgenommen und ein auto gekauft,habe es dann meiner Mutter gegeben. D.h. Zugelassen ist es auf meiner Mutter. Wird es ihr jetzt gepfändet? Den Kredit habe ich noch nicht vollständig abbezahlt, typenschein ist noch im Besitz der bank.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Ihre Frage bezieht sich aller Wahrscheinlichkeit nach auf unseren Artikel Sicherungseigentum und Sicherungsübereignung (in der Insolvenz). Sollte nach Lektüre des Beitrags noch eine Frage offenstehen, können Sie diese gerne unter dem Beitrag stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Kanbi
      says:

      Guten Tag,
      ich und mein Mann hatten eine GbR, mussten aber leider 2019 eine Insolvenz anmelden und die Firma schließen. Es wurde gleichzeitig die Insolvenz der GbR sowie auch private Insolvenz beantragt. Die Insolvenz der GbR wurde mangels Masse abgewiesen. Bei der privaten Insolvenz befinden wir uns gerade in der Wohlverhaltensphase. Vor 7 Jahren, haben wir ein Auto für die GbR gekauft und durch eine Bank finanzieren lassen. Der Kaufvertrag wurde zwischen dem Autohaus und unserer GbR unterschrieben, das Autokredit wurde jedoch für mich und meinen Mann als Privatpersonen bewilligt. Nun befinden wir uns in der privaten Insolvenz. Die Bank wurde auf die Gläubiger Liste eingetragen und hat sich mit meinem Insolvenzverwalter in Verbindung gesetzt. Der Verwalter hat die Bank darauf hingewiesen, dass das Auto im Eigentum der GbR steht. Somit gehört es also nicht zu meiner Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter nicht verfügungsbefugt ist. Die Bank konnte daher das Auto bislang nicht einziehen. Nun ist die Frage: Wir sollen wir uns jetzt verhalten? Müssen wir das Auto selbst der Bank zurückgeben oder sollen wir warten bis sich die Bank bei uns meldet. Kann überhaupt die Bank als Gläubiger das Auto direkt von uns einziehen? Oder ist es aufgrund des Vollstreckungverbotes unzulässig?
      Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar, da wir bei der Insolvenz nichts falsch machen möchten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Eva K.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        jede Handlung, die Ihr Vermögen (abgesehen von der genauen Vermögens- und Eigentumslage) schmälert, sollten Sie grundsätzlich zunächst unterlassen. Ich empfehle Ihnen, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Steffi
      says:

      Guten Tag,
      Ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit. Ich überlege jedoch in Privatinsolvenz zu gehen. Wenn ich ab September wieder arbeiten gehe, benötige ich mein Auto da ich dann nur am Wochenende Nachtdienst mache. Es wäre mir ohne Auto nicht möglich zur Arbeit zu kommen. Würde man mir mein Auto trotzdem weg nehmen weil ich zur Zeit noch nicht arbeite? Der Kauf eines neuen Autos vor September wäre finanziell nicht möglich.
      Freundliche Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Unpfändbar sind Gegenstände, die der Schuldner zur Ausübung der Tätigkeit benötigt, darunter fallen auch Pkw für die Fahrten zur Arbeitsstätte, wenn dies anderweitig nicht möglich ist, etwa aufgrund von Nachtarbeit.
        Eine temporäre Unterbrechung der Arbeitstätigkeit spielt hierbei keine Rolle. Dies gilt jedenfalls bei längerer Krankschreibung und dürfte somit auch bei Elternzeit gelten.
        Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung mit einem Schuldnerberater unserer Kanzlei vereinbaren, rufen Sie uns hierzu einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. Nicole F.
      says:

      Hallo Herr Kraus, ich muss vermutlich in die Privatinsolvenz gehen,kann aber auf mein Auto nicht verzichten.
      Der Fahrzeugbrief liegt noch beim Verkäufer den ich erst erhalte wenn das Auto abbezahlt ist. Ich zahle monatlich 90 Euro, und 1200 Euro sind noch offen.
      Was kann ich tun um mein Auto zu behalten?
      Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau F.,

        in diesem Fall gehört das Auto nicht Ihnen und kann auch nicht gepfändet werden.
        Allerdings kann der Verkäufer den Autokredit ggf. kündigen.
        Wenn Sie das Auto benötigen, um zur Arbeit zu fahren, wäre es ebenso unpfändbar.
        Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei vereinbaren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
        Rufen Sie uns hierzu unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. Juliane S.
      says:

      Hallo. Ich hab mal eine Frage und zwar muss ich leider in die Privatinsolvenz gehen und bange um das Auto, was aber laut Kaufvertrag meinem Partner gehört aber auf mich zugelassen und versichert ist. Wie verhält sich das im Falle der Privatinsolvenz darf das Auto dann gepfändet werden. Mfg

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau S.,

        falls das Auto im Eigentum Ihres Partners steht, ist eine Pfändung grundsätzlich nicht zu befürchten. Ausnahmen können sich bei anfechtbaren Übertragungen ergeben, die wir im Beitrag zur Insolvenzanfechtung aufzeigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. Carsten
      says:

      Sehr geehrte KG Team,
      ich beabsichtige mithilfe Ihrer Kanzlei in die Privatinsolvenz zu gehen.
      Ich habe ein Auto mit einem derzeitigen Wert von ca. 5000€
      Ich verfolge zwei Strategien, mit denen ich das Auto evtl. behalten kann.
      Die erste:
      Das Auto wurde nachweislich (mit Rechnung und Überweisungsbeleg) von meinem Vater gekauft.
      Als er verstarb, hat meine Mutter (als Erbin) mir das Auto zur Verfügung gestellt, da sie keinen Führerschein hat. Das Auto ist auf meinem Namen zugelassen und auf mich versichert, aber Eigentümerin wäre nach wie vor meine Mutter.
      Zweite Variante:
      Ich habe Schicht- und Wochenendarbeit an unterschiedlichen Stellen und benötige zur An- und Abreise zwingend ein Auto, um meine Vollzeittätigkeit auszuüben.

      Welche Variante ist am aussichtsreichsten um das Fahrzeug zu „retten“

      Mit freundlichen Grüßen
      Carsten

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Rechtsdienstleistung. Gerne beraten wir Sie in Ihrer Situation und führen mit Ihnen die Privatinsolvenz durch. Am besten Sie nutzen unsere kostenlose Erstberatung am Telefon. Mein Team wird Ihnen alles Wesentliche erläutern. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 6777 00 55.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. M.  L.
      says:

      mein freund fährt mit seinem auto zur arbeit ca.70 km.
      Wenigen behinderter sohn Termine hat die ich nicht wahrnehmen kann, nimmt er sie wahr. Dafür fährt er 100km zu mir. Das auto ist finanziert und diese läuft noch. Der Wert des Autos ca. 25tsd. Die Rest Finanzierung ca. 18tsd. Darf er das Auto behalten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        leider gelten die Termine, die Ihr Freund für Ihren Sohn wahrnimmt, nicht als Grund, um das Auto in der Insolvenz behalten zu dürfen.
        Die 70km Fahrstrecke zum Arbeitsplatz könnte hingegen ein ausreichender Grund sein. Es kommt dabei auch auf die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an und ob die lange Bahnfahrt zumutbar wäre.
        Die finanzierende Bank könnte jedoch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Finanzierungsvertrag kündigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Mangano
      says:

      guten Abend ich hab eine Frage meine ex Partner hat eine Auto für mich gekauft und das Auto hatte motor Probleme und an den Händlern zurück gebracht da wurde ein Rückkauf.vertrag gemacht und den Kredit bezahlen sollte wurde aber nicht gemacht und wir sind vor Gericht gegangen und und mit ein Gericht Beschluss musste der Auto Händler denn Kredit zurück bezahlen an die Bank aber wurde nicht bezahlt und ist in Insolvenz gegangen und ich hab denn Kredit weiter bezahlt jetzt meine Frage wem gehört das Auto denn der Kredit hab bezahlt ist

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        diese Frage ist ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes, insbesondere des genannten Rückkaufvertrages, nicht zu beantworten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Anna
      says:

      Hallo. Mein mann hat gerade ein neuen job als Springer bei einem busunternehmen bekommen. Er hat mal früh mal spätdienst. Hin ist kein Problem nur zurück fährt kein Bus. Wir haben ein Auto was auf sein Namen läuft. Er möchte in privatinsolvenz gehen. Kann er sein Auto behalten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        bei Schichtarbeit ist es in der Regel unproblematisch so, dass der Insolvenzverwalter das Auto freigibt. Bei besonders neuen / teuren Autos kommt jedoch eine Austauschpfändung, also ein Verkauf im Tausch gegen ein älteres Auto, in Betracht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    36. Hunka
      says:

      Hallo ich habe da mal eine Frage.Mein Auto ist noch nicht ganz abbezahlt beim Händler es sind noch 300 Euro offen.mein Auto ist nun stolze 22 Jahre alt und ich fahre meine Tochter zur Schule ca.4 km von zu Hause aus und im Anschluss weiter auf Arbeit und nach Feierabend das selbe umgedreht.Muss ich um mein Auto nun Angst haben??lg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Grundsätzlich werden Autokredite aufgrund der Insolvenz gekündigt. Bei einem Restbetrag von 300 Euro kann es aber gut sein, dass der Händler eine andere Lösung vorschlägt.
        Bezüglich der Frage, ob der Insolvenzverwalter das Auto einziehen wird, kommt es darauf an, ob die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar wäre.
        Bei einem Alter des Fahrzeugs von 22 Jahren kann es aber gut sein, dass der Verwalter aufgrund des geringen Restwerts hier nicht zu genau prüfen und das Fahrzeug freigeben wird.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    37. Reise R.
      says:

      Hallo,

      ich habe eine Frage zum Thema Auto in der Privatinsolvenz.

      Mein PKW hat aktuell ein Wert von ca. 800 Euro, auf Arbeit würde ich auch mit den Öffentlichen kommen, da meine Freundin aber keinen Führerschein hat, bringe ich unser gemeinsames Kind früh in die Kita, diese öffnet um 06:00 Uhr.

      Meine Arbeitszeit ist regulär von 06:00-15:00 Uhr. Ich konnte mit dem Arbeitsgeber vereinbaren, dass wenn ich mein Kind in die Kita bringen muss, erst 06:30 anfange. Wenn mein Auto aber gepfändet würde, wäre ich erst um 07:00 Uhr auf Arbeit. Ob das mein Arbeitgeber mit macht weiß ich nicht, ist ein Jobverlust hinnehmbar bei dem Wert des Fahrzeugs?

      Danke

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Pfändbarkeit des Autos in der Insolvenz ist jeweils im Einzelfall zu betrachten.
        Grundsätzlich begründet die Fahrt zur Kita noch keinen Pfändungsschutz. Da Sie jedoch ohne Auto aufgrund der Kita-Öffnungszeiten nicht rechtzeitig auf der Arbeit wären, ist dies ein Argument, das im Einzelfall doch für einen Pfändungsschutz spricht.
        Falls der Insolvenzverwalter doch vorhat, das Auto zu pfänden, besteht letztendlich noch die Möglichkeit, den Wert des Fahrzeugs in die Insolvenzmasse einzuzahlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Jiri T.
      says:

      Dass auto hatte Wert 22000 € und ich zahle monatlich 380 €

    39. Jiri T.
      says:

      Moin ich habe frage,ich will insolvenz eintreten und habe finanziertes auto und ich will weiter zahlen, in arbeit bin ich Springer als lkw fahrer und habe 4kinder wass kann ich machen, Danke

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Todor,

        einen PKW mit laufender Finanzierung können Sie in der Privatinsolvenz grundsätzlich nicht selbst behalten. Die Bank ist Insolvenzgläubiger. Sie wird den Vertrag kündigen und das Auto einziehen.
        In der Regel ist es möglich, den Vertrag auf jemand anderen umzuschreiben und fortzuführen, beispielsweise Ihre Partnerin. Sie können die Raten dann aus dem unpfändbaren Einkommen leisten.
        Für nähere Unterstützung bei Ihrer Entschuldung bzw. Privatinsolvenz vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin mit uns. Rufen Sie uns dafür unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. David M.
      says:

      Hallo mein Auto sollte vom insolvenzverwalter eingezogen werden, somit hab ich einen Gutachter beauftragt der Wagen hat normalerweise einen Wert von 6500 € laut Gutachten aber nur 1750€ jetzt soll ich einen Betrag von 9% am insolvenzverwalter zahlen also 157.50€ ist das rechtens ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Meyer,

        lesen Sie zu dieser Frage auch unseren Beitrag zum Thema “Den PKW in der Insolvenz retten”.
        In der Regel ist ein Betrag von mehr als 9 % erforderlich, um das Auto aus der Insolvenzmasse herauszukaufen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Webar
      says:

      Hallo ich binn Zeit 2 year inzolvens meine bekannte wolte zeine auto 4000€ schenken geht auf meine name auto anmelden

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn Sie durch die Schenkung Ihr Vermögen erhöhen, besteht keine Gefahr für Ihre Restschuldbefreiung. Jedenfalls sollten Sie den Vorgang Ihrem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder anzeigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Chris
      says:

      Ich habe Auto..wert cca 200€ es ist in moment kaputt..und habe ich Roller 49cm3 wert cca 100€beide benutze ich für ..Arbeit..kann ich das haben ider bei insolvenz die nehmen beide??Auto ist kaputt..roller nein

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Wenn Sie den Roller benötigen, um damit zu Ihrer Arbeitsstätte zu fahren, wäre er unpfändbar. Das defekte Auto wäre dann theoretisch pfändbar. Anhand Ihrer Angaben zum Restwert würde ich davon ausgehen, dass die Kosten für den Abtransport und Lagerung der genannten Fahrzeuge oberhalb des zu erwartenden Erlöses bei einer Verwertung liegen. Somit wäre eine Verwertung unwirtschaftlich. Der Insolvenzverwalter würde vermutlich von einer Verwertung absehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Yoldas T.
      says:

      Hallo, darf ich in der wohlverhaltensphase ein auto anmelden

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Tekin,

        ja, das dürfen Sie. Beachten Sie, dass Sie Steuern und Versicherung aus Ihrem unpfändbaren Einkommen bezahlen müssen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    44. Monika
      says:

      Hallo befinde mich seit 2016 in der Insolvenz. Möchte jetzt das Auto meiner Mutter zulassen. Die im Juni verstorben ist. Habe auch Probleme bei der Versicherung verlangen von mir den Jahres Beitrag von 400 Euro. Da meine Wohnung etwas außerhalb liegt benötige ich das Auto für die Arbeit. Was kann ich tun? Und kann mir das Auto gepfändet werden

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        anhand Ihrer Angaben zur Insolvenzeröffnung 2016 gehe ich davon aus, dass Sie bereits in der Wohlverhaltensphase sind. In diesem Fall besteht die Pflicht, Erbe dem Insolvenzverwalter zu melden und zur Hälfte an die Insolvenzmasse herauszugeben. Somit wäre auch der halbe Wert des Autos pfändbar. Wenn Sie dies nicht in Bar bezahlen könnten, müsste das Auto verkauft werden.
        Ein Auto, das für den Weg zur Arbeit benötigt wird, darf man stets behalten. In der Wohlverhaltensphase dürfen Sie ein Auto auch behalten, wenn Sie es nicht unbedingt benötigen, allerdings wie gesagt wenn es ein Erbstück ist muss die Hälfte des Wertes in die Insolvenzmasse fließen. Sie können sich zur Ermittlung des Wertes drei Angebote beispielsweise bei Autohändlern einholen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Dennis W.
      says:

      Hallo,
      ich habe eine frage befinde mich in der Privatinsolvenz und bin seit diesem Jahr in der Wohl Verhaltensphase und meine Mutter möchte mir Ihr Auto schenken das Auto müsste einen Wert von 15.000Euro haben daher wäre meine frage ob der Insolvenzverwalter dieses verwerten darf?
      Gruss

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Weber,

        in der Wohlverhaltensphase dürfen Sie ein Geschenk behalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Britt F.
      says:

      Ich werde wahrscheinlich, nee ich muss Privatinsolvenz machen.
      Nun habe ich im Juni 2019 mein Auto nach vier Jahren Leasing, dass Auto abgelöst.
      6961 Euro Restsumme.
      Diesen Betrag habe ich mir von meinem Ex Mann geliehen.
      Wir haben ein Schreiben aufgesetzt, dass das Auto bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz meines Exmannes ist. So wie der Fahrzeugbrief.
      Jedoch stehe ich als Inhaber in dem Brief.
      Wie ist es da bei der Insolvenz??
      Muss ich das Auto verkaufen??
      Der Wert des Autos liegt mit Sicherheit noch bei 4000 Euro.
      Vielen Dank für Ihre Auskunft.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Fischer,

        durch das Schreiben sowie die Kontoauszüge, die belegen, dass Ihr mann das Auto bezahlt hat, könnte Ihr Mann nachweisen, dass das Auto ihm gehört.
        Gerne begleiten wir Sie bei der Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    47. Andre
      says:

      Hallo.
      Ich arbeite beim ÖPNV als Bahnfahrer.
      Somit muss ich an verschiedenen Stellen in der Stadt morgens früh meinen Dienst aufnehmen wo eben noch nicht wirklich der ÖPNV fährt oder ich unter Umständen viel zu früh vor Ort währe.
      Dürfte ich in diesen Fall das Auto behalten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ja, wenn sich der Arbeitsweg ohne Auto massiv verlängern würde, ist dies ein Grund, aus dem Sie das Auto behalten dürften. Bei einem Auto mit hohem Restwert käme eine Austauschpfändung in Betracht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    48. Christian B.
      says:

      Hallo, wenn mein Auto abbezahlt ist und 4000 Euro noch Wert ist, darf ich es dann im Insolvenzverfahren behalten?
      Mff

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Blees,

        es kommt darauf an, ob Sie das Auto zur Ausübung des Berufs benötigen, also entweder zur Arbeit darauf angewiesen sind oder zumindest für den Weg dorthin. Es darf auch behalten werden, wenn beispielsweise eine Gehbehinderung dazu führt, dass Sie ohne das Auto nicht mehr vollständig am Leben teilhaben könnten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    49. Christina N.
      says:

      Guten Tag,

      meine Mutter ist in meinem Autodarlehensvertrag als 2. Kreditnehmerin eingetragen. Im Falle einer Privatinsolvenz könnte Sie das Auto auf sich umschreiben oder müssen wir sogar garnicht handeln, da die Bank meine Mutter direkt als 1. Kreditnehmerin übernimmt ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau Neumann,

        grundsätzlich könnte das Fahrzeug bei einer Privatinsolvenz gepfändet und verwertet werden, wenn der voraussichtliche Erlös die Restschuld aus dem Vertrag übersteigt. Das Auto kurz vor der Insolvenz umzuschreiben ist leider nicht ratsam, da der Insolvenzverwalter diese Handlung anfechten könnte.
        Sie müssten nachweisen, das das Auto Ihrer Mutter gehört, indem Sie darlegen, dass diese bisher die Raten bezahlt hat. Ansonsten dürfen Sie das Auto natürlich auch behalten, wenn Sie es für die Fahrt zur Arbeit oder aus Krankheitsgründen benötigen. Dann würde die Bank den Vertrag unter Umständen mit Ihrer Mutter als Kreditnehmerin weiterlaufen lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    50. Trier
      says:

      Herr Kraus,

      vielen Dank für Ihr Video. Meine Frau nutzt mein Fahrzeug für ihren Weg zu Arbeit.

      Darf ich Sie diesbezüglich kontaktieren?

      Mit freundlichen Grüßen

      Anton K.

      • Admin
        says:

        Hallo Anton,

        kontaktieren Sie uns gerne wegen Ihrer Fragen zur Privatinsolvenz. Sie können uns zu einer kostenfreien Erstberatung unter 0221 – 16025216 erreichen. Das Auto in der Privatinsolvenz ist ein viel gefragtes Thema. 

        Falls Ihre Frau den PKW für den Weg zur Arbeit nutzt, können Sie dieses grundsätzlich behalten. Seit einer entsprechenden Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 unterliegen Autos nicht dem Insolvenzbeschlag, falls diese von zum Haushalt gehörenden Familienmitgliedern für den Weg zur Arbeit benötigt werden.
         

        Mit freundlichen Grüßen
        Andre Kraus
        Rechtsanwalt

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