Eigentumsübergang an Verwandte wird nicht empfohlen
Wenn ein Fahrzeug vor Antragstellung an einen Verwandten verkauft wurde und dieser Sie damit fahren lässt, könnten Sie sowohl Ihre eigene Restschuldbefreiung als auch Ihren Verwandten gefährden. Jegliche Übertragungen an Verwandte im Verlaufe von 2 Jahren sind nicht zulässig, da sie im Regel- oder Privatinsolvenzverfahren angefochten werden können. Dasselbe gilt für Schenkungen oder unter-Wert-Verkäufe im Zeitraum von 4 Jahren.
Eigentümer: Alleine nach dem Kaufvertrag
Allerdings wissen viele nicht, dass Eigentümer normalerweise alleine derjenige ist, der im Kaufvertrag steht. Ein Fahrzeug, das laut Kaufvertrag von einer anderen Person erworben ist, die dieses nachweisbar bezahlt hat, zählt nicht zur Insolvenzmasse. Die KFZ-Versicherung kann dabei auch über den Schuldner laufen – das ist nicht entscheidungserheblich. Sie können dem Insolvenzverwalter dann als Beweis des Verkaufs den Kaufvertrag der anderen Person aushändigen.
Finanziertes oder geleastes Auto
Die Möglichkeit, ein finanziertes Auto in der Insolvenz behalten zu dürfen, ist beschränkt. Grundsätzlich wird dieses der Insolvenzmasse zugeführt.
In der Regel wird die finanzierende Bank den Vertrag kündigen, sobald Sie Kenntnis von der Stellung des Insolvenzantrags bekommt. Die finanzierende Bank muss dann als Insolvenzgläubiger aufgeführt werden, die Zahlung an diese werden eingestellt. Würde an diesen Gläubiger weitergezahlt werden, würde dies eine verbotene Gläubigerbegünstigung darstellen und zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen. Sie werden also den Finanzierungsvertrag kündigen und das Auto an die Bank übergeben müssen.
Möchten Sie jedoch das Auto behalten, können wir Ihnen Folgendes raten: Wenn Sie einen Schuldenvergleich machen, schreiben Sie alle Gläubiger außer der finanzierenden Bank an. Die Raten an diese zahlen Sie in einem solchen Fall weiter, damit die Bank keinen Grund für eine außergerichtliche Kündigung hat. Mit den übrigen Gläubigern einigen Sie sich dann außergerichtlich und können so Ihre Entschuldung antreten.
Wenn eine Privatinsolvenz unumgänglich ist, können Sie das Auto mit Hilfe einer Ihnen vertrauten Person umfinanzieren. Dafür vereinbaren Sie mit der finanzierenden Bank, dass nun der Dritte die weitere Finanzierung übernimmt. Dasselbe können Sie im Fall eines geleasten Autos machen.
Hallo Herr Kraus, ich muss vermutlich in die Privatinsolvenz gehen,kann aber auf mein Auto nicht verzichten.
Der Fahrzeugbrief liegt noch beim Verkäufer den ich erst erhalte wenn das Auto abbezahlt ist. Ich zahle monatlich 90 Euro, und 1200 Euro sind noch offen.
Was kann ich tun um mein Auto zu behalten?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau F.,
in diesem Fall gehört das Auto nicht Ihnen und kann auch nicht gepfändet werden.
Allerdings kann der Verkäufer den Autokredit ggf. kündigen.
Wenn Sie das Auto benötigen, um zur Arbeit zu fahren, wäre es ebenso unpfändbar.
Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei vereinbaren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Rufen Sie uns hierzu unter 0221 – 6777 0055 an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo. Ich hab mal eine Frage und zwar muss ich leider in die Privatinsolvenz gehen und bange um das Auto, was aber laut Kaufvertrag meinem Partner gehört aber auf mich zugelassen und versichert ist. Wie verhält sich das im Falle der Privatinsolvenz darf das Auto dann gepfändet werden. Mfg
Sehr geehrte Frau S.,
falls das Auto im Eigentum Ihres Partners steht, ist eine Pfändung grundsätzlich nicht zu befürchten. Ausnahmen können sich bei anfechtbaren Übertragungen ergeben, die wir im Beitrag zur Insolvenzanfechtung aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte KG Team,
ich beabsichtige mithilfe Ihrer Kanzlei in die Privatinsolvenz zu gehen.
Ich habe ein Auto mit einem derzeitigen Wert von ca. 5000€
Ich verfolge zwei Strategien, mit denen ich das Auto evtl. behalten kann.
Die erste:
Das Auto wurde nachweislich (mit Rechnung und Überweisungsbeleg) von meinem Vater gekauft.
Als er verstarb, hat meine Mutter (als Erbin) mir das Auto zur Verfügung gestellt, da sie keinen Führerschein hat. Das Auto ist auf meinem Namen zugelassen und auf mich versichert, aber Eigentümerin wäre nach wie vor meine Mutter.
Zweite Variante:
Ich habe Schicht- und Wochenendarbeit an unterschiedlichen Stellen und benötige zur An- und Abreise zwingend ein Auto, um meine Vollzeittätigkeit auszuüben.
Welche Variante ist am aussichtsreichsten um das Fahrzeug zu „retten“
Mit freundlichen Grüßen
Carsten
Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Rechtsdienstleistung. Gerne beraten wir Sie in Ihrer Situation und führen mit Ihnen die Privatinsolvenz durch. Am besten Sie nutzen unsere kostenlose Erstberatung am Telefon. Mein Team wird Ihnen alles Wesentliche erläutern. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 6777 00 55.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
mein freund fährt mit seinem auto zur arbeit ca.70 km.
Wenigen behinderter sohn Termine hat die ich nicht wahrnehmen kann, nimmt er sie wahr. Dafür fährt er 100km zu mir. Das auto ist finanziert und diese läuft noch. Der Wert des Autos ca. 25tsd. Die Rest Finanzierung ca. 18tsd. Darf er das Auto behalten?
Sehr geehrter Fragesteller,
leider gelten die Termine, die Ihr Freund für Ihren Sohn wahrnimmt, nicht als Grund, um das Auto in der Insolvenz behalten zu dürfen.
Die 70km Fahrstrecke zum Arbeitsplatz könnte hingegen ein ausreichender Grund sein. Es kommt dabei auch auf die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an und ob die lange Bahnfahrt zumutbar wäre.
Die finanzierende Bank könnte jedoch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Finanzierungsvertrag kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
guten Abend ich hab eine Frage meine ex Partner hat eine Auto für mich gekauft und das Auto hatte motor Probleme und an den Händlern zurück gebracht da wurde ein Rückkauf.vertrag gemacht und den Kredit bezahlen sollte wurde aber nicht gemacht und wir sind vor Gericht gegangen und und mit ein Gericht Beschluss musste der Auto Händler denn Kredit zurück bezahlen an die Bank aber wurde nicht bezahlt und ist in Insolvenz gegangen und ich hab denn Kredit weiter bezahlt jetzt meine Frage wem gehört das Auto denn der Kredit hab bezahlt ist
Sehr geehrter Fragesteller,
diese Frage ist ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes, insbesondere des genannten Rückkaufvertrages, nicht zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo. Mein mann hat gerade ein neuen job als Springer bei einem busunternehmen bekommen. Er hat mal früh mal spätdienst. Hin ist kein Problem nur zurück fährt kein Bus. Wir haben ein Auto was auf sein Namen läuft. Er möchte in privatinsolvenz gehen. Kann er sein Auto behalten?
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei Schichtarbeit ist es in der Regel unproblematisch so, dass der Insolvenzverwalter das Auto freigibt. Bei besonders neuen / teuren Autos kommt jedoch eine Austauschpfändung, also ein Verkauf im Tausch gegen ein älteres Auto, in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich habe da mal eine Frage.Mein Auto ist noch nicht ganz abbezahlt beim Händler es sind noch 300 Euro offen.mein Auto ist nun stolze 22 Jahre alt und ich fahre meine Tochter zur Schule ca.4 km von zu Hause aus und im Anschluss weiter auf Arbeit und nach Feierabend das selbe umgedreht.Muss ich um mein Auto nun Angst haben??lg
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich werden Autokredite aufgrund der Insolvenz gekündigt. Bei einem Restbetrag von 300 Euro kann es aber gut sein, dass der Händler eine andere Lösung vorschlägt.
Bezüglich der Frage, ob der Insolvenzverwalter das Auto einziehen wird, kommt es darauf an, ob die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar wäre.
Bei einem Alter des Fahrzeugs von 22 Jahren kann es aber gut sein, dass der Verwalter aufgrund des geringen Restwerts hier nicht zu genau prüfen und das Fahrzeug freigeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Auto in der Privatinsolvenz.
Mein PKW hat aktuell ein Wert von ca. 800 Euro, auf Arbeit würde ich auch mit den Öffentlichen kommen, da meine Freundin aber keinen Führerschein hat, bringe ich unser gemeinsames Kind früh in die Kita, diese öffnet um 06:00 Uhr.
Meine Arbeitszeit ist regulär von 06:00-15:00 Uhr. Ich konnte mit dem Arbeitsgeber vereinbaren, dass wenn ich mein Kind in die Kita bringen muss, erst 06:30 anfange. Wenn mein Auto aber gepfändet würde, wäre ich erst um 07:00 Uhr auf Arbeit. Ob das mein Arbeitgeber mit macht weiß ich nicht, ist ein Jobverlust hinnehmbar bei dem Wert des Fahrzeugs?
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
die Pfändbarkeit des Autos in der Insolvenz ist jeweils im Einzelfall zu betrachten.
Grundsätzlich begründet die Fahrt zur Kita noch keinen Pfändungsschutz. Da Sie jedoch ohne Auto aufgrund der Kita-Öffnungszeiten nicht rechtzeitig auf der Arbeit wären, ist dies ein Argument, das im Einzelfall doch für einen Pfändungsschutz spricht.
Falls der Insolvenzverwalter doch vorhat, das Auto zu pfänden, besteht letztendlich noch die Möglichkeit, den Wert des Fahrzeugs in die Insolvenzmasse einzuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dass auto hatte Wert 22000 € und ich zahle monatlich 380 €
Moin ich habe frage,ich will insolvenz eintreten und habe finanziertes auto und ich will weiter zahlen, in arbeit bin ich Springer als lkw fahrer und habe 4kinder wass kann ich machen, Danke
Sehr geehrter Herr Todor,
einen PKW mit laufender Finanzierung können Sie in der Privatinsolvenz grundsätzlich nicht selbst behalten. Die Bank ist Insolvenzgläubiger. Sie wird den Vertrag kündigen und das Auto einziehen.
In der Regel ist es möglich, den Vertrag auf jemand anderen umzuschreiben und fortzuführen, beispielsweise Ihre Partnerin. Sie können die Raten dann aus dem unpfändbaren Einkommen leisten.
Für nähere Unterstützung bei Ihrer Entschuldung bzw. Privatinsolvenz vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin mit uns. Rufen Sie uns dafür unter 0221 – 6777 0055 an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo mein Auto sollte vom insolvenzverwalter eingezogen werden, somit hab ich einen Gutachter beauftragt der Wagen hat normalerweise einen Wert von 6500 € laut Gutachten aber nur 1750€ jetzt soll ich einen Betrag von 9% am insolvenzverwalter zahlen also 157.50€ ist das rechtens ?
Sehr geehrter Herr Meyer,
lesen Sie zu dieser Frage auch unseren Beitrag zum Thema „Den PKW in der Insolvenz retten“.
In der Regel ist ein Betrag von mehr als 9 % erforderlich, um das Auto aus der Insolvenzmasse herauszukaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich binn Zeit 2 year inzolvens meine bekannte wolte zeine auto 4000€ schenken geht auf meine name auto anmelden
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie durch die Schenkung Ihr Vermögen erhöhen, besteht keine Gefahr für Ihre Restschuldbefreiung. Jedenfalls sollten Sie den Vorgang Ihrem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe Auto..wert cca 200€ es ist in moment kaputt..und habe ich Roller 49cm3 wert cca 100€beide benutze ich für ..Arbeit..kann ich das haben ider bei insolvenz die nehmen beide??Auto ist kaputt..roller nein
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn Sie den Roller benötigen, um damit zu Ihrer Arbeitsstätte zu fahren, wäre er unpfändbar. Das defekte Auto wäre dann theoretisch pfändbar. Anhand Ihrer Angaben zum Restwert würde ich davon ausgehen, dass die Kosten für den Abtransport und Lagerung der genannten Fahrzeuge oberhalb des zu erwartenden Erlöses bei einer Verwertung liegen. Somit wäre eine Verwertung unwirtschaftlich. Der Insolvenzverwalter würde vermutlich von einer Verwertung absehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, darf ich in der wohlverhaltensphase ein auto anmelden
Sehr geehrter Herr Tekin,
ja, das dürfen Sie. Beachten Sie, dass Sie Steuern und Versicherung aus Ihrem unpfändbaren Einkommen bezahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo befinde mich seit 2016 in der Insolvenz. Möchte jetzt das Auto meiner Mutter zulassen. Die im Juni verstorben ist. Habe auch Probleme bei der Versicherung verlangen von mir den Jahres Beitrag von 400 Euro. Da meine Wohnung etwas außerhalb liegt benötige ich das Auto für die Arbeit. Was kann ich tun? Und kann mir das Auto gepfändet werden
Sehr geehrte Fragestellerin,
anhand Ihrer Angaben zur Insolvenzeröffnung 2016 gehe ich davon aus, dass Sie bereits in der Wohlverhaltensphase sind. In diesem Fall besteht die Pflicht, Erbe dem Insolvenzverwalter zu melden und zur Hälfte an die Insolvenzmasse herauszugeben. Somit wäre auch der halbe Wert des Autos pfändbar. Wenn Sie dies nicht in Bar bezahlen könnten, müsste das Auto verkauft werden.
Ein Auto, das für den Weg zur Arbeit benötigt wird, darf man stets behalten. In der Wohlverhaltensphase dürfen Sie ein Auto auch behalten, wenn Sie es nicht unbedingt benötigen, allerdings wie gesagt wenn es ein Erbstück ist muss die Hälfte des Wertes in die Insolvenzmasse fließen. Sie können sich zur Ermittlung des Wertes drei Angebote beispielsweise bei Autohändlern einholen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich habe eine frage befinde mich in der Privatinsolvenz und bin seit diesem Jahr in der Wohl Verhaltensphase und meine Mutter möchte mir Ihr Auto schenken das Auto müsste einen Wert von 15.000Euro haben daher wäre meine frage ob der Insolvenzverwalter dieses verwerten darf?
Gruss
Sehr geehrter Herr Weber,
in der Wohlverhaltensphase dürfen Sie ein Geschenk behalten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich werde wahrscheinlich, nee ich muss Privatinsolvenz machen.
Nun habe ich im Juni 2019 mein Auto nach vier Jahren Leasing, dass Auto abgelöst.
6961 Euro Restsumme.
Diesen Betrag habe ich mir von meinem Ex Mann geliehen.
Wir haben ein Schreiben aufgesetzt, dass das Auto bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz meines Exmannes ist. So wie der Fahrzeugbrief.
Jedoch stehe ich als Inhaber in dem Brief.
Wie ist es da bei der Insolvenz??
Muss ich das Auto verkaufen??
Der Wert des Autos liegt mit Sicherheit noch bei 4000 Euro.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Sehr geehrte Frau Fischer,
durch das Schreiben sowie die Kontoauszüge, die belegen, dass Ihr mann das Auto bezahlt hat, könnte Ihr Mann nachweisen, dass das Auto ihm gehört.
Gerne begleiten wir Sie bei der Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo.
Ich arbeite beim ÖPNV als Bahnfahrer.
Somit muss ich an verschiedenen Stellen in der Stadt morgens früh meinen Dienst aufnehmen wo eben noch nicht wirklich der ÖPNV fährt oder ich unter Umständen viel zu früh vor Ort währe.
Dürfte ich in diesen Fall das Auto behalten?
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, wenn sich der Arbeitsweg ohne Auto massiv verlängern würde, ist dies ein Grund, aus dem Sie das Auto behalten dürften. Bei einem Auto mit hohem Restwert käme eine Austauschpfändung in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, wenn mein Auto abbezahlt ist und 4000 Euro noch Wert ist, darf ich es dann im Insolvenzverfahren behalten?
Mff
Sehr geehrter Herr Blees,
es kommt darauf an, ob Sie das Auto zur Ausübung des Berufs benötigen, also entweder zur Arbeit darauf angewiesen sind oder zumindest für den Weg dorthin. Es darf auch behalten werden, wenn beispielsweise eine Gehbehinderung dazu führt, dass Sie ohne das Auto nicht mehr vollständig am Leben teilhaben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
meine Mutter ist in meinem Autodarlehensvertrag als 2. Kreditnehmerin eingetragen. Im Falle einer Privatinsolvenz könnte Sie das Auto auf sich umschreiben oder müssen wir sogar garnicht handeln, da die Bank meine Mutter direkt als 1. Kreditnehmerin übernimmt ?
Sehr geehrte Frau Neumann,
grundsätzlich könnte das Fahrzeug bei einer Privatinsolvenz gepfändet und verwertet werden, wenn der voraussichtliche Erlös die Restschuld aus dem Vertrag übersteigt. Das Auto kurz vor der Insolvenz umzuschreiben ist leider nicht ratsam, da der Insolvenzverwalter diese Handlung anfechten könnte.
Sie müssten nachweisen, das das Auto Ihrer Mutter gehört, indem Sie darlegen, dass diese bisher die Raten bezahlt hat. Ansonsten dürfen Sie das Auto natürlich auch behalten, wenn Sie es für die Fahrt zur Arbeit oder aus Krankheitsgründen benötigen. Dann würde die Bank den Vertrag unter Umständen mit Ihrer Mutter als Kreditnehmerin weiterlaufen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Herr Kraus,
vielen Dank für Ihr Video. Meine Frau nutzt mein Fahrzeug für ihren Weg zu Arbeit.
Darf ich Sie diesbezüglich kontaktieren?
Mit freundlichen Grüßen
Anton K.
Hallo Anton,
kontaktieren Sie uns gerne wegen Ihrer Fragen zur Privatinsolvenz. Sie können uns zu einer kostenfreien Erstberatung unter 0221 – 16025216 erreichen. Das Auto in der Privatinsolvenz ist ein viel gefragtes Thema.
Falls Ihre Frau den PKW für den Weg zur Arbeit nutzt, können Sie dieses grundsätzlich behalten. Seit einer entsprechenden Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 unterliegen Autos nicht dem Insolvenzbeschlag, falls diese von zum Haushalt gehörenden Familienmitgliedern für den Weg zur Arbeit benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt