Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Wir begleiten Ihren Privatinsolvenzantrag kostenfrei, wenn Sie Beratungshilfe erhalten. Auch als Unternehemer nach Gründung einer Auffanggesellschaft kommt für Sie Beratungshilfe in Betracht.
Beratungshilfe wird Menschen in schwieriger finanzieller Situation gewährt, damit sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Da die Vorbereitung eines Privatinsolvenzantrags juristisch anspruchsvoll ist, wird Beratungshilfe grundsätzlich auch für die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens durch einen Rechtsanwalt gewährt.Dazu wird vom Rechtspfleger Ihres Amtsgerichts ein sogenannter Beratungsschein ausgestellt.
Die Vergabepraxis unterscheidet sich von Region zu Region. Falls an Ihrem Wohnsitz Beratungshilfe erteilt wird, geschieht dies meistens unter zwei Voraussetzungen:
– Sie haben ein niedriges Einkommen und
– die Wartezeit einer öffentlichen Schuldenberatung ist unangemessen lang.
Ein niedriges Einkommen ist gegeben, falls dieses nicht ausreicht, um unter Abzug der zur Lebensführung erforderlichen Kosten einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Dies ist z. B. immer der Fall, wenn Sie auf ALG II oder eine Rente beziehen, die diesen Satz nicht oder nur geringfügig übersteigt. Wenn sie erwerbstätig sind, müssen Sie berechnen, ob Ihr Einkommen niedrig ist. Addieren Sie
– Ihr eigenes Nettoeinkommen
– das Nettoeinkommen Ihres Ehepartners und
– Ihr Vermögen (Bargeld, Kontoguthaben und andere Vermögenswerte, es sei denn, Sie dienen alleine der Lebensführung).
Ziehen Sie davon die folgenden Beträge ab:
– 411 Euro Einkommensfreibetrag
– 187 Euro, falls Sie berufstätig sind,
– 411 Euro, falls Sie verheiratet sind,
– Unterhalt für ein volljähriges Kind,
– Ihre Warmmiete,
– sinnvolle Versicherungen (z. B. Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausratversicherung) sowie
– Werbungskosten (Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmaterialien).
Wenn der übrigbleibende Betrag 15 Euro unterschreitet, ist ein niedriges Einkommen gegeben.
Die zweite Voraussetzung ist der Nachweis einer unangemessen langen Wartezeit einer öffentlichen Schuldenberatung. Vor allem in größeren Städten verlangen viele Amtsgerichte einen Nachweis, dass eine Entschuldung über eine öffentliche Schuldenberatung unzumutbar ist. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken und befolgen Sie folgenden Tip: Legen sie der Beratungshilfestelle einen Nachweis über die langen Wartezeiten einer öffentlichen Schuldenberatung vor.
In Köln wird beispielsweise Beratungshilfe gewährt, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung einer öffentlichen Schuldenberatung vorlegen, dass es mindestens 6 Monate dauert, bis Sie einen Termin bekommen. Weil im bundesdurchschnitt die Wartezeit 6 bis 9 Monate beträgt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine positive Bescheinigung bekommen. Die öffentliche Schuldenberatung wird wahrscheinlich froh sein, Ihnen die Bestätigung auszustellen, um sich zu entlasten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Amtsgericht persönlich aufzusuchen. Dadurch zeigen Sie dem Rechtspfleger, dass Sie es ernst meinen. Dies erhöht meistens Ihre Aussichten, Beratungshilfe zu bekommen. Bringen Sie zum Amtsgericht folgende Unterlagen mit:
– Ihren Personalausweis,
– Ihre Einkommensnachweise,
– die Einkommensnachweise Ihres Ehepartners,
– Nachweise über die Unterhaltspflichten,
– Ihren letzten Kontoauszug,
– Nachweise über Ihre Versicherungen und Werbungskosten sowie
– Ihren Mietvertrag und Nachweise über die Höhe der Heizungs- und Stromkosten.
Wenn Sie den Beratungsschein erhalten, übersenden Sie diesen an unsere Anwaltskanzlei. Wir werden dann kostenfrei für Sie tätig. Sollte es wider Erwarten nicht klappen, bieten wir Ihnen grundsätzlich an, Ihre Entschuldung auf Raten zu finanzieren.
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Sehr geehrte Anwälte,
Ich möchte Privatinsolvenz anmelden und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, also beziehe zu meinem Lohn, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, ALG II . Bekomme ich dann einen Beratungshilfe?
Sehr geehrter Herr N.,
dies entscheidet der zuständige Rechtspfleger am Amtsgericht, bei dem Sie den Antrag auf Beratungshilfe stellen. Den Antrag können Sie risikolos stellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Anwalt,
muss ich für die Beratung bzw. für die Durchführung einer Privatinsolvenz durch Sie in in ihrem Bundesland wohnhaft sein?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage. Nein, dies ist nicht erforderlich. Beratungen können problemlos telefonisch erfolgen. Wir beraten sehr gerne Mandanten bundesweit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bei einer nicht Erteilung und einem ratengesuch von Ihnen werden sie schon während der raten aktiv oder erst nach vollständiger Bezahlung ?