Schuldenanalyse vom Fachanwalt
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Der erste Schritt zur Vorbereitung Ihrer Entschuldung – sei es durch einen Schuldenvergleich, eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz – liegt in der Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank. Stellen Sie schnellstmöglich sicher, dass alle künftigen Zahlungen an Sie auf dieses Konto erfolgen. Dies verhindert Pfändungen Ihrer Gläubiger oder den Verlust Ihres Monatseinkommens.
Ihre Gläubiger sollten vorerst nichts von Ihrem neuen Konto erfahren. Bitte beachten Sie: eröffnen Sie das neue Konto nicht bei einer Bank, die mit Ihrer alten Bank oder einem Ihrer Gläubiger in Verbindung steht! Nachdem wir für Sie tätig geworden sind, werden wir den Gläubigern natürlich das neue Konto mitteilen, weil es sehr wichtig ist, mit ihnen offen und ehrlich umzugehen. Unmittelbar bei der Entschuldungsvorbereitung sollte dies allerdings unterbleiben!
Nachdem Sie ein neues Konto eröffnet und Ihre Vermögenswerte gesichert haben, beenden Sie auf der Stelle alle weiteren Zahlungen an Ihre Gläubiger. Dies ist rechtlich unbedenklich und gerichtlich bestätigt (z.B. OLG Oldenburg ZVI 2003, 483).
Es ist im Vorfeld einer Insolvenz sogar verboten, einen Gläubiger gegenüber einem anderen zu bevorteilen – ansonsten droht Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO). So hart es auch klingen mag, Ihre Gläubiger werden nach dem Privatinsolvenzverfahren leer ausgehen bzw. nach Durchführung eines Vergleiches eine Quote erhalten, die Sie tragen können, welche aber unterhalb der gesamten Forderung liegt.
Bezahlen Sie in dieser Zeit nur noch an die Gläubiger, die Ihre Lebensversorgung sicherstellen. Dazu gehören vor allem Ihr Vermieter, Ihr Stromversorger, Ihr privater Internetprovider oder ähnliche. Ignorieren Sie die Briefe Ihrer Gläubiger.
Wenn Sie die Zahlungen eingestellt haben, erhalten Sie den von Ihnen dringend benötigten finanziellen Spielraum bis zum Eintritt Ihrer Entschuldung durch einen Schuldenvergleich oder ein Insolvenzverfahren. So können Sie die Gläubiger wieder Bezahlen, die zu Ihrer Lebensversorgung notwendig sind und die Kosten der Durchführung Ihrer Entschuldung durch Schuldenvergleich, Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz tragen.
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