• Hidden
  • Im laufenden Verfahren ist es möglich, dass das Gericht Ihr persönliches Erscheinen zum Verhandlungstermin anordnet. Sofern dies geschieht, gibt es die Möglichkeit, eine Entbindung vom persönlichen Erscheinen bei Gericht zu beantragen. Durch diese Vollmacht möchten wir in Ihrem Verfahren eine Entbindung vom persönlichen Erscheinen erwirken.

    Wir weisen jedoch auch darauf hin, dass es auch für den Fall, dass Sie diese Vollmacht unterschreiben, dazu kommen kann, dass Sie dennoch zu dem Termin erscheinen müssen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichtes. Hierüber würden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.
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    Bei invaliden Daten wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Mandantenservice (0221- 6777 00 55).
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