Die Chancen, von England aus einen Vergleich mit den Gläubigern zu schließen, sind wesentlich höher als bei einem Versuch von Deutschland aus.

Auch wenn der Schuldner in Deutschland bereits vergeblich versucht hat, sich mit seinen Gläubigern zu vergleichen, ist ein neuer Versuch von England aus dringend zu empfehlen.

Der veränderte Lebensmittelpunkt führt auf Gläubigerseite häufig zu einer anderen Lagebeurteilung. Wenn die Gläubiger erst einmal erkennen, dass der Schuldner nicht 6 Jahre lang einem umfassenden Zugriff ausgesetzt ist, sondern maximal 36 Monate, kann dies ganz andere Vergleichsmöglichkeiten eröffnen. Hinzu kommt, dass ein Schuldner bei einer Insolvenz in England in geringerem Umfang als in Deutschland oder gar nicht zu Zahlungen verpflichtet sein kann. In der Regel erfolgen dann Vergleiche aus England heraus auf deutlich niedrigerem Niveau als zuvor in Deutschland verhandelt und von den Gläubigern abgelehnt wurden.