Im außergerichtlichen Vergleich
- beraten wir Sie umfassend bei einem telefonischen oder persönlichen Gespräch,
- erstellen Ihren individuellen Entschuldungsplan – Sie erhalten einen detaillierten Fahrplan mit allen Schritten zu Ihrer Entschuldung. Wir gehen bei einem Vergleich äußerst strukturiert vor: sowohl Sie als auch die Gläubiger werden wissen, wann mit einer Antwort zu rechnen ist,
- unterbreiten Ihren Gläubigern Ihren individuellen Vergleichsvorschlag
- und führen mit Ihren Gläubigern einen Nachverhandlungsschritt durch
Zusätzlich werden wir
- Ihnen vor den wichtigen Verfahrensabschnitten der Vorbereitung des Vergleichsvorschlags und den Nachverhandlungen als Anwaltskanzlei beratend zur Seite stehen
- und Ihren Vorschlag intensiv überprüfen (Vier-Augen-Prinzip).
- Auf Zusatzauftrag hin können wir Sie anwaltlich solange begleiten, bis Sie alle Raten zu Ende gezahlt und keinen weiteren Kontakt mit Ihren Gläubigern zu befürchten haben
Zwar könnten Sie Ihre Vergleichsverhandlungen auch selbst durchführen. Erfahrungsgemäß verbessert es Ihre Verhandlungsposition allerdings ungemein, wenn dies ein qualifizierter Rechtsanwalt übernimmt. Erst wenn die Gläubiger mitbekommen, dass Sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden, werden sie bereit sein, nachzugeben. Es ist nun mal eine Tatsache, dass wir es für Sie übernehmen, auf Ihre Gläubiger gewissen Druck auszuüben. Dies ist allerdings das notwendige Übel eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs. Auch bei den Verhandlungen wissen wir, worauf es ankommt: Ihre Gläubiger zu überzeugen, dass ein Vergleich ihre einzige finanziell annehmbare Entscheidung ist und sie sonst komplett leer ausgehen.