Insolvenz, Deutschland, England
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Insolvenzverfahren des Schuldners ist vor zwei Jahren in Deutschland abgeschlossen wurden, mangels eines Antrages erfolgte jedoch keine Schuldbefreiung.
Kann nun in England erneut ein Insolvenzantrag wegen der noch vorhandenen Schulden gestellt werden?
Vielen Dank für Mühe
Mit freundlichem Gruß
Helmut Faust
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