Was sollte ich als Erstes nach einer Kündigung tun?

Bleiben Sie gelassen. Das ist immer ein guter Ratschlag. Nur wer einen klaren Kopf bewahrt, kann das Beste aus der Situation machen.

Für viele Arbeitnehmer kommt die Kündigung nicht unerwartet. Wer schon früh ahnen kann, dass eine Entlassung in der Luft schwebt, sollte sich rechtzeitig über die nötigen Schritte informieren.

Ihre erste Handlung nach der Kündigung sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit sein. Wenn das erledigt ist, brauchen Sie keine Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes zu befürchten.

Im nächsten Schritt sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Auf diese Weise können Sie erfahren, ob Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren sollten und ob Sie dabei auf eine Abfindung hoffen dürfen.

Allerdings sollten Sie sich dabei nicht zu viel Zeit lassen. Wollen Sie etwas gegen Ihre Kündigung unternehmen, räumt Ihnen das Gesetz nur drei Wochen Zeit ein ab Erhalt des Kündigungsschreibens. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nichts unternehmen, wird die Kündigung wirksam.

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