Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die noch offenen Forderungen zu begleichen. Davon umfasst sind alle Geldansprüche wie etwa ausstehendes Gehalt oder die Überstundenvergütung. Auch offener Urlaub muss, wenn er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in natura gewährt werden konnte, abgegolten werden.

Sie sollten jedoch unbedingt auf etwaige Ausschlussfristen Acht geben. Sowohl Arbeits- als auch Tarifverträge enthalten häufig so genannte Ausschlussklauseln. Danach müssen die Arbeitnehmer ihre noch offenen Anprüche innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 3-6 Monate) gegen den Arbeitgeber geltend machen. Anderenfalls verfallen diese Ansprüche. Relevant wird dies insbesondere bei Gehaltsrückständen, die sich über mehrere Monate aufsummiert haben.

Dieses Thema betrifft viele Arbeitgeber, deswegen sollten auch Sie Ihren Arbeitsvertrag auf solche Ausschlussklauseln hin überprüfen (lassen).

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