• Bild Restschuldbefreiung

Der Abschluss des außergerichtlichen Schuldenvergleichs ist Ihre Einigung mit den Gläubigern. Sie beginnen nun die vereinbarten Zahlungen. Entweder leisten Sie eine Einmalzahlung und sind sofort von Ihren Schulden befreit. Oder sie zahlen die Vergleichssumme in Ratenzahlung.

Wir begleiten Sie gerne anwaltlich bis zum Ende der Ratenzahlungen

Wir begleiten Sie gerne auch bis zum Ende Ihrer Ratenzahlung anwaltlich. Bei einem entsprechenden Auftrag bleiben wir der Ansprechpartner für Ihre Gläubiger, so dass Sie mit Ihnen nicht mehr in Berührung kommen. So können alle Missverständnisse hinsichtlich der Ratenzahlung vermieden werden.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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Beim Scheitern: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§ 309 Abs. 1 InsO)

Ein Schuldenvergleich kann aber auch scheitern. Wenn sich Gläubiger nicht von sachlichen Argumenten überzeugen lassen und Sie die übrig gebliebenen Gläubger nicht aus Ihrem Einkommen bezahlen können, bleibt die Möglichkeit eines sogenannten gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens (§ 309 Abs. 1 InsO). Dabei wird die Zustimmung von Gläubigern durch das Insolvenzgericht ersetzt, wenn sich die zustimmenden Gläubiger in sogenannter Kopf- und Zahlenmehrheit befinden.

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