Der Abschluss des außergerichtlichen Schuldenvergleichs ist Ihre Einigung mit den Gläubigern. Sie beginnen nun die vereinbarten Zahlungen. Entweder leisten Sie eine Einmalzahlung und sind sofort von Ihren Schulden befreit. Oder sie zahlen die Vergleichssumme in Ratenzahlung.
Wir begleiten Sie gerne anwaltlich bis zum Ende der Ratenzahlungen
Wir begleiten Sie gerne auch bis zum Ende Ihrer Ratenzahlung anwaltlich. Bei einem entsprechenden Auftrag bleiben wir der Ansprechpartner für Ihre Gläubiger, so dass Sie mit Ihnen nicht mehr in Berührung kommen. So können alle Missverständnisse hinsichtlich der Ratenzahlung vermieden werden.
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