• Bild Restschuldbefreiung

Rein theoretisch kann ein außergerichtlicher Schuldenvergleich von Ihnen selbst durchgeführt werden, wenn Sie sich an unser dargestelltes Vorgehen halten. Erfahrungsgemäß verbessert es Ihre Verhandlungsposition allerdings ungemein, wenn dies ein qualifizierter Rechtsanwalt übernimmt.

Erst bei anwaltlicher Begleitung zeigen sich Gläubiger verhandlungsbereit

Erst wenn die Gläubiger erfahren, dass Sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden, werden sie bereit sein nachzugeben. Ihnen wird bewusst, dass Sie Ihre Zahlungen absichtlich und nach eingehender juristischen Beratung eingestellt haben. Es ist nun mal eine Tatsache, dass wir es für Sie übernehmen, auf ihre Gläubiger einen gewissen Druck auszuüben. Dies ist das notwendige Übel eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs. Und bei den Vergleichsverhandlungen wissen wir, worauf es im Grunde ankommt: Ihre Gläubiger zu überzeugen, dass ein Vergleich ihre einzige finanziell annehmbare Entscheidung ist und sie sonst bei einer Insolvenz komplett leer ausgehen. Dabei gehen wir wie folgt vor:

1. Wir schreiben Ihre Gläubiger an

Als Erstes schreiben wir Ihre Gläubiger an. Diese erfahren nun, dass anwaltliche Vertretung gegeben ist und Sie es ernst meinen. Wir bringen Ihren derzeitigen Schuldenstand in Erfahrung und kündigen einen baldigen Vergleichsvorschlag an. Bereits zu diesem Zeitpunkt beenden viele Gläubiger ihre Maßnahmen gegen Sie, weil ihnen klar wird, dass eine Zwangsvollstreckung keinen Zweck hat und nur unnötige Kosten verursacht.

2. Wir entwerfen und unterbreiten Ihren Vergleichsvorschlag

Wenn uns alle Gläubiger geantwortet haben, arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Schuldenvergleich aus. Wir setzen Ihre finanzielle Situation in Relation zum Spielraum Ihrer Gläubiger. So sollte Ihnen genug übrig bleiben, um im Einklang mit Ihren Bedürfnissen weiterleben zu können. Ihr Angebot muss den Gläubigern aber dennoch verlockend erscheinen. Durchaus realistisch sind Quoten von 20 %. Bei einer Quote von 30 % wird der Vergleich oft angenommen. Oder vielleicht ist eine nahestehende Person bereit, Ihnen einen Betrag zu überlassen, der eine höhere Einmalzahlung erlaubt. Diese erhöht die Erfolgsaussichten eines Vergleiches ungemein. Es gibt zahlreiche Strategien, und wir werden die in Ihrem Fall optimale Vorgehensweise anwenden.

3. Wir führen Nachverhandlungen durch

Einzelne Gläubiger werden den Schuldenvergleich ablehnen. Wir werden versuchen, sie von Ihrem Vergleichsangebot zu überzeugen und erhöhen es nach Absprache mit Ihnen. Die Nachverhandlungen bilden einen fließenden Prozess und wir begleiten Sie dabei auf der Grundlage unseres Erstangebots.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Vergleichsverhandlungen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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